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Neues Sexualstrafrecht auf den Weg gebracht

Fachbeitrag im Strafrecht

Nicht alle sexuellen Handlungen gegen den Willen einer Frau sind nach dem derzeitigen Strafrecht relevant. Um die als unzureichend empfundene Rechtslage zu ändern, steht nun eine Verschärfung des Sexualstrafrechts an. Gemäß dem geltenden Recht wird eine sexuelle Handlung gegen den Willen einer Person nicht automatisch als strafbare Handlung angesehen. Wenn eine Frau beispielsweise aus Angst oder aufgrund ihrer aktuellen Notlage ihren entgegenstehenden Willen nicht klar zum Ausdruck bringt, reicht dies nicht immer für eine strafrechtliche Verfolgung aus. Insbesondere bei Vergewaltigungen ist es jedoch häufig der Fall, dass die Opfer aus Furcht oder aufgrund des Überraschungsmoments keine Widerstandshandlungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen unternehmen. Ein ähnliches Problem besteht bei vielen einfachen sexuellen Übergriffen, wie z.B. dem Anfassen der Brust oder des Gesäßes einer Frau, was oft keinen Straftatbestand erfüllt. In der Regel werden nur Handlungen von erheblicher Bedeutung sanktioniert, eine Strafbarkeit wegen Beleidigung oder Nötigung kommt in vielen Fällen jedoch nicht in Betracht. Angesichts der Vorfälle in der Silvesternacht in Köln dürfte das Gesetz bald verabschiedet werden. 

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