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Verkehrsrecht: Bei der Vorbereitung zur MPU nicht abzocken lassen!

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

MPU-Tipps-vom-Fachanwalt-Verkehrsrecht

Die medizinisch-psychologische Untersuchung – MPU, landläufig „Idiotentest“ genannt – hat sich in den letzten Jahren zu einer wahren Gelddruckmaschine entwickelt. Das Geschäft mit der Angst boomt.

Tipps zum „Idiotentest“

Die Online-Angebote für die Vorbereitungskurse versprechen nicht selten Unmögliches. Die jeweiligen Anbieter übertrumpfen sich gegenseitig mit ihren behaupteten Fähigkeiten. Tatsächlich haben sie es häufig aber nur auf eines abgesehen: Das Geld ihrer Kunden! Wenn man mindestens die Hälfte aller MPU-Berater als tiefschwarze Schafe und weitere 25 % als schwarze Schafe bezeichnen würde, liegt man mit dieser Prognose wahrscheinlich nicht falsch. Häufig fehlt es den Beratern an Hintergrundwissen zu den doch ziemlich systematisch und strukturiert aufgebauten Begutachtungen, häufig wittern sie eine zusätzliche Einnahmequelle bei denen, die die MPU nicht bestanden haben.

Wer muss zum „Idiotentest“?

Die Gründe, warum man sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen muss, sind vielfältig. Angeordnet wird diese im Rahmen der Überprüfung der Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Hauptgründe für die Anordnung einer MPU sind nach wie vor Alkohol- und Drogenfahrten, aber auch die gesammelten Punkte im Fahreignungsregister. Wer dort 8 oder mehr Punkte gesammelt hat, dem wird für die Dauer von 6 Monaten die Fahrerlaubnis entzogen und vor einer Wiedererteilung wird ihm auferlegt, sich medizinisch-psychologisch begutachten zu lassen.
Dabei können auch Auffälligkeiten außerhalb der Benutzung eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr Eignungszweifel rechtfertigen, wie beispielsweise die Fahrt mit einem Fahrrad bei über 1,6 ‰ oder ein Alkoholmissbrauch. In diesen Fällen ist es zwar der Strafjustiz in der Regel verwehrt, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Sobald die Fahrerlaubnisbehörde aber von einem derartigen Umstand Kenntnis erlangt, wird sie auf dem Verwaltungsrechtswege in die Überprüfung der Fahreignung einsteigen und gegebenenfalls zur Vorlage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung auffordern. Dies kann in Ausnahmefällen selbst dann der Fall sein, wenn sich ein missgünstiger Nachbar über angeblich durchzechte Nächte und mutmaßlichen Alkoholabusus bei der Fahrerlaubnisbehörde beschwert.

Kann man die MPU vermeiden?

Von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, ist es bei einer einmal angeordneten MPU kaum mehr möglich, diese zu vermeiden. Die Fälle, in denen die Fahrerlaubnisbehörde die bereits erfolgte Anordnung einer MPU zurücknimmt, liegen im deutlich einstelligen Prozentbereich.

Richtige Vorbereitung ist das A und O

Entscheidend für die Frage, ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung mit Erfolg abgelegt werden kann, ist häufig die richtige Vorbereitung. Neben der psychologischen Vorbereitung gibt es dabei auch zahlreiche weitere Punkte zu berücksichtigen, die sich je nach Einzelfall unterscheiden.
So kann es beispielsweise sinnvoll sein, frühzeitig und lange vor einem entsprechenden Antrag auf Neu-/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis mit einem Abstinenzprogramm zu beginnen, um die Alkohol- oder Drogenabstinenz nachweisen zu können. Wie die Vorbereitung konkret aussehen sollte, kann dabei nicht pauschal gesagt werden. Es ist deswegen dringend anzuraten, möglichst frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch zu nehmen, um beispielsweise die Sperrfrist bei einem Entzug der Fahrerlaubnis nicht fruchtlos verstreichen zu lassen.

Expertenrat

Die Betroffenen sind häufig zunächst froh, im Straf- oder Bußgeldverfahren mit einem blauen Auge davon gekommen zu sein und akzeptieren den Strafbefehl oder den Bußgeldbescheid. Häufig erst Monate – manchmal Jahre – später meldet sich dann die Fahrerlaubnisbehörde und meldet Eignungszweifel an. Die Möglichkeiten, sich dann auf eine angeordnete medizinisch-psychologische Begutachtung vorzubereiten, sind dann mangels der entsprechenden Zeit nur noch eingeschränkt. Bei rechtzeitiger und richtiger Vorbereitung hätte die Basis für eine erfolgreiche medizinisch-psychologische Begutachtung rechtzeitig gesetzt werden können.

Vorsicht vor „MPU-Beratern“

Große Vorsicht ist geboten vor Angeboten zur MPU-Vorbereitung, insbesondere derartige im Internet. Die Bezeichnung „MPU-Berater“ ist gesetzlich nicht geschützt. Ein kompetenter MPU-Vorbereiter kann in der Regel eine fundierte Ausbildung nachweisen und diese durch ein Diplom oder einen Masterabschluss manifestieren. So sind beispielsweise Verkehrspsychologen oder Fachanwälte für Verkehrsrecht unter den Rechtsanwälten in der Regel fachlich fundiert ausgebildet.

Ein weiterer Punkt, der stutzig machen sollte, ist der Schulungsort: In der Regel findet die Beratung in einer kompetenten Vorbereitung in der Praxis statt und nicht in einer angemieteten Hotelbar. Und auch die häufig abgegebene Garantie einiger Anbieter, dass ihre Kunden bestehen, ist eines mit Sicherheit: Gelogen!

Die MPU ist häufig mit Sicherheit eine nicht einfache Hürde, bei richtiger Vorbereitung aber eine durchaus zu stemmende Herausforderung.

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