Rechtsanwalt Udo Reissner bietet als ausgebildeter Mediator abseits der oder parallel zur anwaltlichen Tätigkeit die Möglichkeit zur Mediation an. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass keine der Konfliktparteien in dieser Angelegenheit zuvor bei uns in anwaltlicher Beratung oder Vertretung war.
Bei der Mediation geht es um die Einsicht – nicht um Recht haben. Es gibt keine Verlierer. Beide Parteien können im konstruktiven Gespräch nur gewinnen und Lösungen erarbeiten, die durch einen Richterspruch oftmals so nicht hätten erzielt werden können.
Was ist Mediation und was sind die Vorteile?
„In jedem Konflikt kommt ein Punkt, an dem keine Seite mehr für sich in Anspruch nehmen kann, Recht zu haben“ (Nelson Mandela).
Unter Mediation (lateinisch: Vermittlung) versteht man ein strukturiertes freiwilliges Verfahren mit dem Ziel, einen Konflikt der Parteien mit Hilfe eines Mediators konstruktiv beizulegen.
Der Mediator leitet als unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis die Parteien durch das Verfahren. Wesentliches Kriterium der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit und die Freiwilligkeit der Parteien.
Der Mediator entscheidet also im Gegensatz zu einer Schlichtung oder zu einem gerichtlichen Verfahren nicht über den Streit der Parteien, sondern hilft diesen, selbst eine Lösung herbeizuführen.
Die Parteien haben es jederzeit in der Hand, die Mediation abzubrechen. Dieser wesentliche Unterschied zu den konventionellen Verfahren bietet dem Mediator die Möglichkeit, die Kommunikation zwischen den Parteien und gegenseitiges Verstehen herzustellen.
Im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren, das nach der grundsätzlichen Systematik der Prozessordnung in einer Entscheidung endet, ist das Ziel der Mediation die gemeinsame Erarbeitung einer für alle Konfliktparteien zufrieden stellenden Lösung im Sinne einer Win-Win-Situation. Weitere Informationen zur Mediation finden auch in diesem Blog-Beitrag zur Familien-Mediation von RA Udo Reissner.
Abhängig vom Gegenstandswert ist eine Mediation darüber hinaus häufig preisgünstiger, als es ein gerichtliches Verfahren wäre.
Für welche Konflikte eignet sich eine Mediation?
Grundsätzlich ist kaum ein Konflikt denkbar, in dem die Mediation ungeeignet erscheint. Voraussetzung ist lediglich, dass beide Parteien nach einer optimalen Lösung suchen wollen oder sich einer derartigen Lösung zumindest nicht verschließen. Deshalb ist ein professionelles Mediationsverfahren auf jedem Gebiet des menschlichen Miteinanders möglich und sinnvoll:
- Baumediation
- Begleiteter Umgang
- Erbschaftsmediation
- Familienmediation
- Mediation im Gesundheitswesen
- Mediation im Bereich Integration und Inklusion
- Innerbetriebliche Mediation
- Interkulturelle Mediation
- Mediation im Versicherungsbereich
- Mediation in der Kreditwirtschaft
- Mediation von Generationskonflikten
- Mediation bei Gesellschafterkonflikten
- Mediation im öffentlichen Bereich
- Mediation bei Team- und Gruppenkonflikten
- Mediation von Unternehmensnachfolgen
- Mediation in der Wohnungswirtschaft,
- Nachbarschaftsmediation,
- Schulmediation,
- Täter/Opfer Ausgleich,
- Umweltmediation,
- Wirtschaftsmediation
Ort der Mediation
Wir bieten Mediationen zum einen in unseren Kanzleiräumen an, aber auch an jedem anderen Ort kann die Mediation grundsätzlich durchgeführt werden. Dabei ist natürlich auch zu berücksichtigen, dass die Location und das Setting von nicht unerheblicher Bedeutung für die Chancen und Möglichkeiten der Streitbeilegung sind. Auch aus diesem Grunde bieten wir die Mediationen unter anderem auf Mallorca an. Die Ruhe und Ausgeglichenheit, die diese Insel abseits des hinreichend bekannten Partytrubels ausstrahlt, ist für viele Medianten Balsam auf die Seele und damit Balsam für die Mediation. Die Erfahrungen sprechen für sich.
Kosten der Mediation / Rechtsschutz
Die Kosten der Mediation richten sich grundsätzlich nach dem Einzelfall und werden auf Stundenbasis abgerechnet. Der Stundensatz beginnt bei 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagen. Das erste Gespräch mit den Parteien ist dabei kostenlos. Im Rahmen dieses Gesprächs wird mit den Parteien gemeinsam geklärt, ob die Voraussetzungen der Mediation grundsätzlich gegeben sind.
Zahlreiche Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten der Mediation im Rahmen des Rechtsschutzversicherungsvertrages – zumindest für Privatkunden. Jedoch unterscheiden sich die Leistungen teilweise wesentlich voneinander. Unterschiede ergeben sich nicht nur in der Höhe der Kosten, die übernommen werden sondern auch in der Möglichkeit der vom Mediationsgesetz vorgesehenen freien Wahl des Mediators durch die Konfliktparteien. Art und Umfang der Leistungspflicht ist demnach vorab mit dem Rechtsschutzversicherer abzuklären. Gerne übernehmen wir für Sie vorab oder im Anschluss an das kostenlose Erstgespräch die Abklärung dieses Punktes.