Strafverteidigung
Im Strafverfahren entscheidend sind Engagement und Kompetenz Ihres Strafrecht-Anwalts bzw. Strafverteidigers.
Nicht nur in Augsburg und Starnberg, auch bundesweit, vertreten wir Sie fachkundig und energisch, gerichtlich und außergerichtlich insbesondere im:
- Steuerstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Straßenverkehrsstrafrecht
- Ausländerstrafrecht
- strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- Berufungsverfahren in Strafrechtsfällen
- Revisionsverfahren in Strafrechtsfällen
- Strafvollstreckung, Strafvollzug und Haft betreffende Verfahren
- und in sonstigen Strafrechtsfällen und Strafverfahren.
Rechtsbeistand bereits im Ermittlungsverfahren
In der Regel möchte sich niemand freiwillig Ermittlungen und Vollzugsmaßnahmen durch Polizei und Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren ausgesetzt sehen.
Die vom Strafrecht Betroffenen sehen sich häufig schutzlos der Staatsgewalt ausgesetzt. Polizeibeamte und Staatsanwälte greifen wie anderswo, so auch in Augsburg, unter Umständen im Rahmen der Ermittlungen durch Wohnungsdurchsuchungen oder körperliche Untersuchungen intensiv in die Intimsphäre und Privatsphäre von mehr oder weniger Beteiligten ein.
Aus Sicht der Betroffenen werden nicht selten aus dem Nichts heraus von Gerichten ein Haftbefehl erlassen oder seitens der Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift gefertigt, die nach dem ersten Anschein nur Belastendes enthalten, Entlastendes jedoch außen vor lassen. Ohne den Beistand durch einen erfahrenen Strafverteidiger steht man hier schnell allein auf weiter Flur. In der Ausnahmesituation des Strafverfahrens ist es häufig nur dem Anwalt oder der Anwältin möglich, den erforderlichen kühlen Kopf zu behalten.
In dieser Situation sind kompetenter Rechtsrat durch einen in Strafrecht und Strafverteidigung erfahrenen Rechtsanwalt dringend erforderlich, um diese schwierige Lebenslage nicht alleine bewältigen zu müssen. Strafrechtliche Probleme können unterschiedlichster Art sein. Unabhängig davon, was man dem Beschuldigten vorwirft, sollte der rechtzeitige Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger frühestmöglich gesucht werden. Die beste Strafverteidigung kann nur dann garantiert werden, wenn ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt bzw. der Anwältin und dem Betroffenen aufgebaut wird und uneingeschränkt besteht. Dies gilt auch dann, wenn noch kein konkreter Schuldvorwurf vorliegt, ein Strafverfahren jedoch zu befürchten ist.
Neues Gefahrenpotenzial für potentiell Beschuldigte.
Durch eine Reform der Strafprozessordnung (StPO) hat sich nunmehr auch die Situation von Zeuginnen und Zeugen im Ermittlungsverfahren tiefgreifend geändert. Während die Antwort auf die immer wieder gestellte Frage: „Muss ich da hin?“ wenn Zeugen eine Vorladung der Polizei erhielt bislang immer lautete: „Nein!“ ist das nunmehr durch die Neufassung des § 163 StPO anders. Nunmehr sind Zeugen dazu verpflichtet, auf Ladung von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (also der Polizei) zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Da die Entscheidung, wer als Zeuge und wer als Beschuldigter angesehen wird, in der Praxis trotz der Neuregelung in § 163 Abs. 4 StPO de facto wohl von der Polizei getroffen wird, wird dies aus prozesstaktischen Gründen wohl vermehrt dazu führen, dass potenzielle Beschuldigte als Zeugen geladen werden, dann zur Vernehmung erscheinen müssen und ihnen dann (möglicherweise) im Laufe der Vernehmung offenbart wird, dass sie (eigentlich) Beschuldigte sind. Eine höchst brisante Situation für jeden Beteiligten in einem Strafverfahren.
Natürlich übernehmen wir auch Ihre Vertretung im Berufungsverfahren und Revisionsverfahren. Profitieren Sie von unseren detaillierten Kenntnissen der örtlichen Justiz in Augsburg und Starnberg, die es unseren Anwälten gestatten, bestmöglich zu agieren. Wir unterstützen Mandanten jedoch nicht nur im Umfeld unserer Kanzlei-Standorte Augsburg und Starnberg, sondern auch im gesamten Bundesgebiet.
Eine aktive und optimale Strafverteidigung erfordert häufig einen erheblichen Zeitaufwand. Unter Umständen wird es notwendig sein, eigne Ermittlungen anzustellen, Zeugen aufzusuchen oder andere Recherchen zu betreiben. Eine optimale Strafverteidigung beginnt oft bereits lange, bevor das polizeiliche Ermittlungsverfahren begonnen hat. Die gesetzlichen Gebühren des RVG sind hierfür häufig nicht ausreichend, um eine solche Strafverteidigung zu honorieren. In vielen Fällen legen wir der Übernahme der Strafverteidigung des Mandats in Strafverteidigungen daher eine Vergütungsvereinbarung zu Grunde, um dem gesteigerten Aufwand Rechnung zu tragen.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Nutzen Sie das Angebot einer Beratung durch uns, flexibel auch außerhalb unserer Sprechzeiten und ohne Fachchinesisch. Auch die zu erwartenden Kosten können häufig noch vor der Mandatsübernahme eingeschätzt werden.
Den Strafverteidiger Udo Reissner von der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen finden Sie im Zentrum von Augsburg gegenüber dem Justizpalast und mitten in Starnberg in der Hauptstraße. Wir sind sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut erreichbar.
Unter Vollmachten können Sie ein Formular ausfüllen und uns Ihre Vollmacht zur Vertretung in Strafsachen erteilen.