Für Ihre Ehescheidung brauchen Sie einen vom Scheidungsanwalt angefertigten Scheidungsantrag, der beim Familiengericht eingereicht werden kann.
Mit Ihren Angaben in diesem Formular erstellt Ihr Scheidungsanwalt den Entwurf Ihres Scheidungsantrags und ermitteln die anfallenden Gebühren für Sie.
Schon im frühen Stadium der Kontaktaufnahme bei Absicht einer Ehescheidung ist es für den Scheidungsanwalt hilfreich, alle bis dahin bekannten Daten verfügbar zu haben. Bitte senden Sie uns deshalb vor dem Beratungstermin dieses Formular auch dann, wenn Sie noch nicht in der Lage sind, alle Felder auszufüllen.
Bitte alle Felder sorgfältig ausfüllen, wo Sie bereits Angaben machen können. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Mit dem Absenden dieses Formulars entsteht für Sie noch keine Kostenpflicht, denn Sie erteilen uns damit noch kein Mandat.