Wenn es um Erben und Vererben geht, braucht ein guter Anwalt für Erbrecht in der Beratung viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen, um die zweckmäßigste Erbschaft-Regelung zu finden und einem Streit um das Erbe vorzubeugen. Wir bieten Ihnen erfahrene Vertragsgestaltung im Interesse von Erblasser und Erben.
Das Erbrecht birgt viel Konfliktpotenzial
Die Kombination aus verschiedenen Phänomenen, die nicht nur den Anwalt für Erbrecht sondern jeden Menschen faszinieren, sichert dem Erbrecht seit Menschengedenken besonderes Interesse. Nicht nur in Filmen und Romanen, auch im wahren Leben geht es oft in erbittert geführten Gerichtsverfahren um Geld, Macht, Psychologie, Familiengeschichte(n) und Familienehre. Doch kluges Handeln beugt Konflikten vor. Dabei sind Einfühlungsvermögen und Sensibilität des beratenden Erbrechtsanwalts gefragt.
Welche Vorteile bietet ein Erbvertrag?
Jahr für Jahr werden mehr als 200 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Angesichts der ständig wachsenden Vermögenswerte wird es immer wichtiger, das Erbe rechtssicher und bei etwa übernommenen Gegenleistungen durch die Erben gegebenenfalls auch unwiderruflich zu regeln. Was vor dem Abschluss eines Erbvertrags zu bedenken und beachten ist, erfahren Sie aus dem PDF Erbvertrag.
Frühzeitig den Nachlass regeln
Mit dem Erbrecht und den Themen rund um Erbe, Erbvertrag, Testament oder Vermächtnis, sollte man sich nicht erst beschäftigen, wenn Tod oder Geschäftsunfähigkeit infolge Demenz eines Erblassers eingetreten sind und die Dinge ihren gesetzlichen Verlauf mit oft ungewollten Folgen nehmen. Vielmehr sollte man sich rechtzeitig um seine Nachfolgeplanung Gedanken machen und in einem Testament oder Erbvertrag die gewünschten Verfügungen treffen. Insbesondere gilt es, hier steuerrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und selbstverständlich auch tatsächliche Verfügungsabsichten (wer soll was bekommen, ist der Erbe fähig, meine Firma fortzuführen, zuverlässig etc.).
Die vorweggenommene Erbfolge
Einvernehmliche Lösungen: Testament, Erbvertrag, Alternativen
Soll ein Einzeltestament, ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag abgeschlossen werden? Welche Form ist für ein Testament oder den Erbvertrag erforderlich? All dies gilt es zunächst in vorbereitenden Gesprächen mit dem Anwalt bzw. der Anwältin des Vertrauens zu klären.
Die weiteren Problemfelder wie Vermächtnisrecht, Vorerbschaft und Nacherbschaft, Auflagen, Testamentsvollstreckung etc. sind sowohl vor der Erstellung eines Testamentes, wie auch nach einem Todesfall Aspekte, die zu beachten sind. Ohne die fachkundige Hilfe durch einen spezialisierten Anwalt können hier schnell Fehler gemacht werden, die möglicherweise nicht mehr zu korrigieren sind.
Erbschaftsregelungen aktualisieren
Ist unter Berücksichtigung sämtlicher Punkte eine ordnungsgemäße Gestaltung des Testaments bzw. lebzeitige Nachfolgeplanung entstanden, so muss sie doch im Laufe der Jahre immer wieder überprüft und eventuell an neue Umstände angepasst werden. Möglicherweise ist der im Testament bestimmte Erbe nach Jahren nicht mehr würdig oder fähig, das Erbe anzutreten oder verstorben. Ob jedoch noch Korrekturen möglich sind, ist häufig schwer zu beantworten und sollte dringend mit einem Anwalt oder einer Anwältin besprochen werden.
Seit dem 17.08.2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung. Diese EU-Verordnung regelt künftig, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist. Deshalb sollten Deutsche Paare mit Auslandsbezug jetzt ihre Testamente überprüfen lassen, denn das in Deutschland sehr verbreitete „Berliner Testament“ könnte Makulatur werden. Andererseits bieten sich aber auch neue interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Mehr dazu im Blog-Beitrag „Neues EU-Erbrecht“.
Rechtzeitig persönliche Vollmachten erteilen
Nach dem Erbfall
Ist ein Erbfall eingetreten, gilt es primär für die Erben die wichtige Ausschlagungsfrist von 6 Wochen zu beachten. Innerhalb dieser Frist muss geklärt sein, ob der Erbe das Erbe annehmen möchte oder ob er doch lieber die Erbschaft ausschlägt. Tut er nichts hat er automatisch das Erbe angenommen, auch dann wenn das Erbe überschuldet ist und der Erbe somit in die Schuldenhaftung eintritt.
Sicherlich wird zunächst im Vordergrund stehen, wer Erbe ist und welche Erbquote auf den einzelnen Erben fällt. Wurde ein potenzieller Erbe von der Erbschaft ausgeschlossen (enterbt) gilt es dessen Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu ermitteln, wobei der Pflichtteilsanspruch nach drei Jahren verjährt.
Wir unterstützen Sie auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Mediation statt Rechtsstreit: Wo die Voraussetzungen dazu vorliegen, ermöglicht das Verfahren der Familien-Mediation häufig gerechtere und kostengünstigere Lösungen zu finden als vor dem Richter. Rechtsanwalt Udo Reissner bietet als ausgebildeter Mediator abseits der oder parallel zur anwaltlichen Tätigkeit die Möglichkeit zur Mediation an. Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren ist das Ziel der Mediation die gemeinsame Erarbeitung einer alle Konfliktparteien zufrieden stellenden Lösung.