Der Tag der Eheschließung soll nicht nur der schönste Tag im Leben sein, sondern der Beginn des Rest des Lebens zu zweit. Leider ist dieser Wunsch jedoch nicht immer von Dauer: Die Durchschnittsehe hält nur 14 Jahre und knapp 40 % aller Ehen, in Großstädten sogar jede zweite Ehe werden geschieden, Warum dringend zu empfehlen ist, einen Ehevertrag abzuschließen, erfahren Sie aus diesem Blog-Beitrag.
Scheidungsanwalt, Scheidungsrecht, Ehescheidung
Das deutsche Eherecht sieht vor, dass eine Ehescheidung nur von einem Familiengericht ausgesprochen werden kann. Hierzu bedarf es der Stellung eines Scheidungsantrages. Der Scheidungsantrag muss von einem Scheidungsanwalt bei Gericht eingereicht werden, so dass die den Antrag stellende Person dem Anwaltszwang unterliegt. Wer eine Ehescheidung plant, sollte möglichst früh einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung konsultieren. Mehr dazu siehe unten.
Scheidungsantrag, Trennungsjahr
Bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann, muss das so genannte Trennungsjahr eingehalten werden. Die Ehegatten müssen somit mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben (entweder räumlich oder aber auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung). Wie die Trennung genau zu erfolgen hat und auf was dabei zu achten ist, bedarf einer eingehenden Besprechung unter Berücksichtigung des Einzelfalls mit Ihrem Scheidungsanwalt, da häufig bereits bei Vollzug der Trennung, wie auch im Anschluss Fehler gemacht werden, welche später zu erheblichen Verzögerungen im Scheidungsverfahren führen können.
Trennungsfolgesachen, Scheidungsfolgesachen
Mit der Antragsschrift soll dem Gericht mitgeteilt werden, ob sich die Ehegatten bereits über sämtliche Trennungsfolgesachen (elterliche Sorge, Umgangsrecht, Unterhalt, Vermögen etc.) geeinigt haben. Aus diesem Grund ist die frühzeitige Kontaktierung des Scheidungsanwalts sinnvoll . Auch deshalb, um vielleicht noch dafür Zeit zu haben:
Wo immer möglich, bemühen wir uns, einvernehmliche Lösungen zu finden, nicht zuletzt, um emotionale oder finanzielle Katastrophen zu vermeiden oder zumindest abzumildern. Dieser Blogbeitrag berichtet von unserem Bemühen, nach partnerschaftlichen Lösungen ohne Verbitterung zu suchen.
Wo die Voraussetzungen dazu gegeben sind, kann auch die professionelle Familienmediation unserer Kanzlei Wege finden, um die Kommunikation zwischen den Parteien und gegenseitiges Verstehen wieder herzustellen. Oftmals ist emotionale Gerechtigkeit ein ungleich wichtigeres Ziel, als nur die juristische Gerechtigkeit. Hier finden Sie mehr zum Thema Mediation und Familienmediation.
Sorgerecht, Versorgungsausgleich
Werden keine eigenständigen Anträge zum Sorgerecht bezüglich gemeinsamer minderjähriger Kinder gestellt, verbleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht.
Ist der gesetzliche Versorgungsausgleich nicht in einem wirksamen Ehevertrag bzw. in einer notariellen Urkunde ausgeschlossen worden, wird dieser zwingend im Rahmen des Verfahrens der Ehescheidung von Amts wegen durchgeführt.
Dauer des Scheidungsverfahrens
Bei der weiteren Planung der privaten Zukunft sollte auch immer berücksichtigt werden, dass das Verfahren einer Ehescheidung – sofern die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht wirksam ausgeschlossen wurde – rund 6 Monate dauern wird. Werden Folgeanträge gestellt und in den so genannten Scheidungsverbund mit auf genommen, wird die Scheidung erst ausgesprochen, wenn sämtliche Folgesachen geklärt sind.
Die zu klärenden Scheidungsfolgesachen / Trennungsfolgesachen
Die konkreten Lebensumstände des Paares bestimmen, welche Regelungen bezüglich der Scheidungsfolgesachen realistisch angestrebt werden könnten, also u.a. in folgenden Punkten:
- elterliche Sorge, Sorgerecht,
- Umgangsrecht,
- Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt,
- Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt,
- Zugewinnausgleich etc.
Sind diese Fragen noch offen oder gar strittig, sind das dann die Fälle, bei welchen eine Ehe evtl. auch erst nach 3 bis 4 Jahren geschieden wird. Und das trachten wir möglichst zu vermeiden.
Scheidungspläne? Lassen Sie sich frühzeitig von Spezialisten beraten
Auch wenn es bei sehr vielen Personen vordergründig nur um die eigentliche Ehescheidung geht, sollte am besten noch vor Einleitung des Trennungsjahres, also frühzeitig Rat vom Scheidungsanwalt oder der Scheidungsanwältin eingeholt werden. Insbesondere aufgrund der zahlreichen Gesetzesänderungen in der Vergangenheit und auch in der Zukunft bedarf es einer eingehenden Überprüfung sämtlicher mit der Trennung und der Scheidung in Verbindung stehender Folgesachen, damit unter anderem auch aus taktischen Gesichtspunkten der richtige Zeitpunkt zur Stellung eines Scheidungsantrages geklärt werden kann.
Gerne besprechen wir mit Ihnen in Augsburg oder Starnberg den Ablauf des Verfahrens der Ehescheidung, die entstehenden Kosten und auch alles, was Trennung und Scheidung mit sich bringen kann. Dabei suchen wir stets nach der kostengünstigsten Lösung.