Wie angekündigt, informiere ich hier über die Abstimmungsergebnisse in den 8 Arbeitskreisen des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstages. Am Arbeitskreis II. „MPU unter 1,6 Promille?“ hatte ich selbst teilgenommen. Welche Empfehlungen an den Gesetzgeber der vom 27. bis 29. Januar 2016 in Goslar versammelte verkehrsrechtliche Sachverstand formulierte, erfahren Sie in dieser Zusammenfassung.
Im Verlauf dieses Jahres werde ich in unserem Blogbereich „Verkehrsrecht / Fahrerlaubnisrecht“ sicherlich darauf zurückkommen. Die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit bei „Promillegrenze und MPU“ darf so nicht weiter anhalten.
Rechtsanwalt Udo Reissner, Strafverteidiger, Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt
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