Sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter (Eigentümer) stehen wir in unserer Kanzlei in Augsburg und Starnberg in allen Fragen des Mietrechts, der Wohnraum-Miete und der Geschäftsraum-Miete mit Rat und Tat zur Seite. Gleiches gilt im Pachtrecht für Pächter und Verpächter. Als Spezialisten vertreten wir kompetent und engagiert Ihre Interessen und Rechte.
Zentrale Fragen für den Mieter sind beispielsweise was zu tun ist, wenn die Mietsache mangelhaft ist oder der Vermieter (Eigentümer) eine Kündigung ausgesprochen hat. Bei Mängeln kommen unter anderem ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins, eine Mietminderung sowie Schadensersatz in Betracht. Bei einer etwaigen Minderung des Mietzins ist dann darauf zu achten, dass die Minderungshöhe realistisch angesetzt wird, da ansonsten eine Kündigung durch den Vermieter (Eigentümer) wegen Zahlungsverzuges folgen könnte.
Bei einer Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter (Eigentümer) ist zu prüfen, ob die Kündigung schon formell überhaupt wirksam ist und ob sonst Angriffspunkte gegen die Kündigung möglich sind.
Aus Sicht des Vermieters (Eigentümer) ist es natürlich umgekehrt sinnvoll sich schon vor Ausspruch einer Kündigung mietvertragsrechtlich beraten zu lassen um Fehler zu vermeiden. Häufig scheitert die Kündigung von Mietverträgen bereits an formalen Voraussetzungen.
Betriebskostenabrechnungen sind ein häufiges Streitthema. Hier ist mit Hilfe des Mietrechts unter anderem abzuklären, ob die Tragung der Nebenkosten überhaupt wirksam auf den Mieter abgewälzt wurde, welcher Umlageschlüssel zur Anwendung kommt, welche Betriebskosten umlagefähig sind sowie welche Abrechnungszeiträume angesetzt werden dürfen. Zudem erweist sich die Ablesung bezüglich der Heizkosten und Warmwasserkosten häufig als falsch oder es werden unberechtigterweise Schätzungen vorgenommen. Zuweilen versäumen es Vermieter, die Frist innerhalb der die Betriebskostenabrechnung dem Mieter zugehen muss. Umgekehrt machen Mieter Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung nicht fristgerecht geltend. Auch in diesen komplexen Bereichen stehen Ihnen die Rechtsanwälte unserer Kanzleien in Augsburg und Starnberg mit Rat und Tat zur Seite.
Weitere Streitfragen im Mietrecht betreffen häufig die Durchführung von Schönheitsreparaturen, die Beschädigungen der Mietsache, die Kaution, eine Mieterhöhung, eine Untervermietung, den Wechsel der Vertragsparteien und die Beendigung des Mietverhältnisses. Sie alle bedürfen einer sach- und fachkundigen mietvertragsrechtlichen Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt.
Mietnomaden, die immer häufiger auftreten, können erhebliche Probleme aufwerfen, vor allem in finanzieller Hinsicht. Hier kann gegebenenfalls schon vor Abschluss des Mietvertrages und bei der Auswahl der Mietinteressenten durch Einholung so vieler Informationen wie möglich (z.B. Mieterselbstauskunft, Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis, Erkundigung beim Arbeitgeber, Erkundigung beim derzeitigen Vermieter und/oder beim Vorvermieter usw.) verhindert werden, dass Mietnomaden beim Vermieter für ein böses Erwachen sorgen.