Wollen Sie einen Anspruch aus einem Werkvertrag geltend machen oder abwehren? Hier finden Sie den im Werkvertragsrecht kompetenten Anwalt für Rechtsrat und/oder Rechtsbeistand.
Da meist der Vertragsinhalt im Streitfall anspruchsentscheidend ist, ist es beim Abschluss von Werkverträgen, die über die Geschäfte des täglichen Lebens hinausgehen, dringend anzuraten, rechtzeitig sach- und fachkundigen Rat einzuholen.
Wir beraten Sie bereits vor Abschluss des Werkvertrages, um mögliche Fehler, die im späteren teilweise nur noch sehr schwer oder überhaupt nicht mehr korrigiert werden können, von Beginn an zu vermeiden.
Neben der Beratung beim Abschluss von Werkverträgen vertreten wir Sie auch bei der Durchsetzung und Abwehr einer Werklohn-Forderung oder wenn es darum geht, einen Werkmangel geltend zu machen, Nachbesserung oder Schadensersatz durchzusetzen.
Neben der außergerichtlichen Beratung und Vertretung sind wir selbstverständlich auch im Gerichtsverfahren für Sie tätig.
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