„Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten und als Ersatz für Marihuana konsumiert werden, sind keine Arzneimittel“, so der EuGH in seiner Entscheidung vom 10.07.2014 Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich in zwei Strafverfahren mit der Frage zu beschäftigen, ob der Verkauf von Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten und als Ersatz für Marihuana benutzt werden (sog. Legal Highs),… Legal Highs: Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden sind keine Arzneimittel weiterlesen
Legal Highs: Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden sind keine Arzneimittel
