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Unsere Dienstleistung - Beratung bei Vergewaltigung

Dienstleistung im Strafrecht

Rechtsanwälte für Beratung bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung

Wenn Sie Opfer einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs geworden sind oder Ihnen sexuelle Nötigung vorgeworfen wird, sind wir als Rechtsanwälte für Sexualstrafrecht gerne für Sie da.

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind nach dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar und werden mit einer Freiheitsstrafe geahndet. Diese Straftaten dienen dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Neben den rechtlichen Konsequenzen haben Vorwürfe im Bereich des Sexualstrafrechts jedoch auch weitreichende persönliche Folgen – sowohl für das Opfer als auch für den Beschuldigten. Aus diesem Grund ist es in beiden Fällen unerlässlich, einen Rechtsanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen. Oft widersprechen sich Zeugenaussagen oder es liegen nur wenige Beweise vor. Da es häufig primär darum geht, einen Schuldigen präsentieren zu können, kommt es unter dem Druck der Öffentlichkeit und einer geringen Beweislast zu voreiligen Gerichtsentscheidungen in Verfahren im Sexualstrafrecht.

Ein erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht wird Sie nicht nur während der Ermittlungen, sondern auch vor Gericht optimal vertreten. Lassen Sie sich jetzt vorurteilsfrei von uns beraten!

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung – wichtige Informationen

Sexuelle Belästigung und Vergewaltigung – das sollten Sie beachten

Wenn Sie Opfer einer sexuellen Belästigung oder Vergewaltigung wurden oder gegen Sie als Täter ermittelt wird, ist es wichtig, folgende Punkte zu beachten:

  • Strafbarkeit von sexuellen Übergriffen: Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ besagt, dass sexuelle Handlungen strafbar sind, wenn sie gegen den erkennbaren Willen des Opfers erfolgen.

    • Der erkennbar entgegenstehende Wille kann nicht nur verbal ausgedrückt werden, sondern sich auch aus den Umständen ergeben, zum Beispiel durch Weinen oder eine Abwehrhaltung.

    • Auch wenn eine besondere Lage ausgenutzt wird, die die freie Willensbildung beeinträchtigt, wie zum Beispiel Krankheit, Behinderung, eingeschränkte physische/psychische/geistige Fähigkeiten, Alkohol-/Drogenmissbrauch, Schlaf oder Bewusstlosigkeit durch K.O.-Tropfen.

  • Unterschied zwischen sexueller Belästigung und Vergewaltigung: Sexuelle Belästigung beschreibt jeden sexuellen Übergriff gegen den Willen des Opfers. Die Vergewaltigung ist ein besonders schwerer Fall der sexuellen Belästigung.

    • Eine Vergewaltigung liegt vor, wenn es zu Beischlaf (Geschlechtsverkehr) oder besonders erniedrigenden beischlafähnlichen Handlungen an dem Opfer kommt. Insbesondere das Eindringen in den Körper des Opfers ist kennzeichnend für beischlafähnliche Handlungen, zum Beispiel durch Oral- oder Analverkehr.

  • Vorsatz: Der Täter muss vorsätzlich (also wissentlich und willentlich) gehandelt haben.

    • Wenn der Täter irrtümlich von einvernehmlichem Beischlaf ausgeht, ist die Strafbarkeit ausgeschlossen.

    • Ein Rechtsanwalt kann bei der Argumentation von Indizien helfen, mittels derer ein Vorsatz begründet werden kann. Dies ist nach Akteneinsicht möglich, die ein Anwalt beantragen kann.

  • Strafen und Sanktionen: Bei sexueller Belästigung droht eine Freiheitsstrafe.

    • Diese Strafe erhöht sich in schweren Fällen von Vergewaltigung.

    • Eine Erhöhung der Strafe droht auch, wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mitführt, das Opfer in Todesgefahr gebracht wurde oder durch den sexuellen Übergriff verstorben ist.

Professionelle Rechtsberatung bei Vergewaltigung

Wenn gegen Sie wegen Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs ermittelt wird und bereits ein konkreter Tatverdacht vorliegt, können wir Ihnen als Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht in jeder Lage zur Seite stehen. Unabhängig davon, ob Sie schuldig oder unschuldig sind – wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Situation. Schon der Verdacht einer sexuellen Straftat kann sich negativ auf Ihr familiäres und berufliches Umfeld auswirken. Unsere Beratung und Vertretung unterliegt dem Anwaltsgeheimnis. Wir behandeln Ihr Mandat äußerst vertraulich und objektiv. Insbesondere in „Aussage gegen Aussage“ Situationen ist es wichtig, Falschaussagen zu entlarven und erforderliche Gutachten vorzulegen. Unsere langjährige Praxiserfahrung zeigt, dass viele Gerichte in solchen Fällen vorschnelle Urteile fällen, ohne jede Objektivität, um der Öffentlichkeit einen Schuldigen zu präsentieren. Daher ist es ratsam, frühzeitig einen Strafverteidiger zu engagieren. Eine gezielte und individuelle Verteidigung kann Sie vor einer Freiheitsstrafe bewahren.

Es liegt der Verdacht vor, dass eine Vergewaltigung begangen wurde? Ganz gleich, ob Sie das mutmaßliche Opfer oder der mutmaßliche Täter sind, in diesem Fall ist ein Anwalt für das Sexualstrafrecht unentbehrlich. Nur auf diese Weise kann das Optimum aus dieser Situation für Sie erreicht werden!

Häufige Fragen (FAQ)

Die Vergewaltigung stellt eine besonders gravierende Form eines sexualisierten Übergriffs oder einer sexuellen Nötigung dar. Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird eine Vergewaltigung durch den Vollzug des Geschlechtsverkehrs oder ähnlich erniedrigende Handlungen gegenüber dem Opfer begangen. Insbesondere liegt eine Vergewaltigung vor, wenn ein Eindringen in den Körper erfolgt, wie zum Beispiel bei Oralsex oder Analsex.

Sexuelle Nötigung bezeichnet das gewaltsame Vornahmen von sexuellen Handlungen gegen den ausdrücklichen Willen des Opfers unter Anwendung von körperlicher oder psychischer Gewalt. Es handelt sich dabei um eine besonders schwere Form, wenn es zum Eindringen in den Körper des Opfers kommt.
Im Falle einer Vergewaltigung beträgt die Mindeststrafe 2 Jahre. Wenn allerdings besonders schwerwiegende Umstände vorliegen, wie beispielsweise das Mitführen oder Verwenden einer Waffe oder der Tod des Opfers, kann auch lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht gezogen werden.
Wenn Sie von der Polizei vorgeladen werden oder es andere Indizien für ein Ermittlungsverfahren gibt, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt für Strafrecht aufsuchen, der sich auf das Sexualstrafrecht spezialisiert hat. Auf keinen Fall sollten Sie sich gegenüber der Polizei oder anderen Personen zu dem Vorwurf äußern.
Als Rechtsanwalt für Strafrecht kümmere ich mich um die Kommunikation mit den Behörden und vertrete Sie vor Gericht. Ich fordere Akteneinsicht an und entwickle auf Basis dieser Informationen eine geeignete Verteidigungsstrategie. Insbesondere in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, kann ich entsprechende Gutachten erstellen lassen.
Wenn es zu einer Situation kommt, in der Aussage gegen Aussage steht, kann ein Rechtsanwalt ein psychologisches Glaubwürdigkeitsgutachten beantragen, um die Aussage auf ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen. Oftmals treten auch Verfahrensfehler auf oder die Beweislage ist schwach, da die Untersuchung des vermeintlichen Opfers schon lange zurückliegt.
Im Sinne des Gesetzes liegt eine Vergewaltigung vor, wenn Geschlechtsverkehr oder beischlafähnliche Handlungen vollzogen werden, die besonders erniedrigend für das Opfer sind. Das Eindringen in den Körper einer anderen Person ist ein charakteristisches Merkmal. Hierunter fallen zum Beispiel Oral- und Analverkehr sowie das Eindringen mit dem Finger.
Nein. Indem der Täter gegen den Willen des Opfers handelt, kann dies als besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung angesehen werden, wobei die Nötigung gerade durch das unwillige Handeln gekennzeichnet ist. Das Merkmal des Eindringens ist dafür nicht erforderlich.
Wenn eine Aussage im Widerspruch zu einer anderen Aussage steht, führt dies nicht zwangsläufig zur Einstellung des Verfahrens oder zu einem Freispruch. Der Richter ist dazu verpflichtet, die Glaubwürdigkeit der Beteiligten und ihrer Aussagen zu bewerten und auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen. Wenn das Gericht dem Opfer Glauben schenkt, erfolgt eine Verurteilung.

Nach dem Prinzip „Nein heißt Nein“ ist jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen des Opfers stattfindet, strafbar. Der entgegenstehende Wille kann nicht nur verbal ausgedrückt werden, sondern ergibt sich auch aus den Umständen, zum Beispiel durch Weinen oder Abwehrhaltung.

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