Reissner, Ernst und Kollegen - Recht verständlich, kompetent und engagiert.

Vernehmungstaktik: Was nicht passt ...

Fachbeitrag im Strafrecht

Vernehmungsmethodik der PolizeiImmer wieder und nimmer müde predige ich neben zahlreichen anderen und erfahrenen Strafverteidigern geradezu gebetsmühlenartig die Verhaltensregeln in Strafverfahren, insbesondere bei Vernehmungen oder dem ersten Kontakt mit der Polizei als Beschuldigter: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

Gleichwohl lassen sich Tag für Tag immer wieder Menschen, die in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten sind, von geschickt handelnden Polizeibeamten davon überzeugen, dass es doch für alle günstiger sei, jetzt und hier Angaben zur Sache zu machen: „Sie haben doch nichts zu verschweigen, oder?“, „wenn Sie bei der Wahrheit bleiben, dann können Sie nichts falsch machen“, „Ehrlichkeit währt am längsten“ und dergleichen stellen nur eine kleine Auswahl der Parolen dar, die immer wieder dazu führen, dass dann – leider – Aussagen zu Protokoll gegeben werden, die richtungsweisend sein können für das gesamte Ermittlungsverfahren und auch den Ausgang des Strafverfahrens.

Dabei ist exakt in dieser Situation der kompetente Rechtsrat durch einen im Strafrecht und in der Strafverteidigung erfahrenen Rechtsanwalt dringend erforderlich, um diese schwierige Situation meistern zu können.

Vernehmungsmethodik der Manipulation und Suggestion

Das nachfolgende Beispiel polizeilicher „Vernehmungstaktik“ manipulativer Art nach dem Motto „was nicht passt, wird passend gemacht“ soll als kleines Beispiel dafür dienen, die durch geschickte Fragetechniken Antworten „produziert“ werden können, die abseits der objektiven Wahrheit liegen:

Frage
Ich kann Sie sehr gut verstehen, wenn Sie sich gedanklich mit dieser sicherlich sehr unschönen Situation nicht noch einmal auseinandersetzen wollen. Aber bitte denken Sie noch einmal genau nach. Als Sie den Herrn am Boden haben liegen sehen, war er da möglicherweise anders bekleidet, als zuvor. Hatte er vielleicht doch nur noch ein Unterhemd und eine Unterhose an?

Antwort
Das kann ich einfach nicht mehr so genau sagen. Ich weiß es nicht mehr. Mir fällt dazu nichts Weiteres ein. Ich war ja auch betrunken.

Frage
Aber wenn Sie sich ganz genau erinnern, können Sie dann vielleicht etwas dazu sagen, ob das Unterhemd, das der Mann an hatte, blutverschmiert oder zerrissen war?

Antwort
Ich kann es einfach nicht mehr sagen. Es kann sein, dass es vielleicht am Rücken blutverschmiert und an der Seite zerrissen war, da bin ich mir nicht sicher.

Mit nur zwei Fragen

– zugegebenermaßen geschickten Fragen – zieht der fragende Polizeibeamte dem am Boden liegenden Mann unbemerkt ein Unterhemd an. Ein Umstand, den man im weiteren Verfahren kaum mehr aus der Akte bekommen kann und wird. Wenn die offensive Fragetechnik jetzt noch etwas spärlicher protokolliert wird, als oben geschehen, wird diesen Punkt im weiteren Verlauf kaum jemand mehr herausarbeiten können. Die Antworten aber stehen für immer festgeschrieben im Protokoll.

Mit diesem negativen Beispiel polizeilicher Befragungstechnik soll mitnichten zum Ausdruck gebracht werden, dass in den Polizeischulen oder Polizeirevieren derartige Fragetechniken gelehrt werden. Ganz im Gegenteil. In der Regel sind die Polizeibeamten bestens ausgebildet und fern jeglichen Verfolgungsinteresses. Die tägliche Praxis zeigt aber, dass derartige Fragetechniken doch immer mal wieder zur Anwendung kommen – gleich ob bewusst oder unbewusst. Und gerade deswegen ist es umso wichtiger, sich vor einer Aussage fachkundig beraten zu lassen, was wir allen unseren Mandantinnen und Mandanten dringend ans Herz legen.

Kaum wo ist der Satz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ so richtig, wie im Straf- oder Bußgeldverfahren. Verweigern Sie jegliche Angabe zur Sache – grundsätzlich und ausnahmslos.

Bildrechte:
© fotolia.com / photographee.eu / RAe Reissner et al.
[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

Rechtsgebiet

Strafrecht-Mobile
Verkehrsrecht
Familienrecht1-Mobile

Jederzeit für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Reissner, Ernst und Kollegen. Immer für Sie da

Adresse

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen Augsburg (Hauptsitz)
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Email: augsburg@reissner-ernst.de
Tel. 0821 9079797
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen Starnberg
Hauptstraße 23
82319 Starnberg
Email: starnberg@reissner-ernst.de
Tel. 08151 6539329

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Dienstag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Mittwoch 08:00 – 14:00
Donnerstag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Freitag 08:00 – 14:00

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen