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Unsere Dienstleistung - Rechtsbeistand bei Verhaftung

Dienstleistung im Strafrecht

Ihr Rechtsanwalt – wenn es schwierig wird

Wenn Sie in Untersuchungshaft sitzen oder mit einem Haftbefehl konfrontiert werden, ist es wichtig, dass Sie Hilfe bekommen. Denn eine Inhaftierung kann Ihre persönliche Situation, Ihre Familie und Ihre Arbeit bedrohen. Daher ist es entscheidend, dass Sie rechtlichen Beistand erhalten.

Wir stehen Ihnen in schwierigen Situationen zur Seite. Mit Rechtsmitteln wie der Haftbeschwerde oder der Haftprüfung kämpfen wir gegen Ihre Inhaftierung an und verteidigen Sie vor dem Haftrichter. Als Rechtsanwälte für Strafrecht sind wir mit den besten Verteidigungsstrategien vertraut. Es ist wichtig, dass Sie sich nicht zur Tat äußern, Ruhe bewahren und uns so schnell wie möglich kontaktieren.

Wie Sie erfolgreich gegen eine Verhaftung vorgehen können

Damit Sie sich erfolgreich gegen eine Inhaftierung verteidigen können, sollten Sie die folgenden Hinweise beachten:

Verhalten bei der Festnahme

  • Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand.

  • Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.

  • Verständigen Sie umgehend einen Rechtsanwalt.

    • Sie haben das Recht, einen Strafverteidiger oder jemanden, der einen Anwalt für Sie beauftragt, anzurufen.

Tätigkeit des Rechtsanwalts

  • Als Verteidiger besuchen wir den Beschuldigten umgehend.

  • Wir beantragen Akteneinsicht, um eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

  • Auf Grundlage dieser Einsicht werden Rechtsmittel beantragt und Aussagen vorbereitet.

Arten der Haft

  • Untersuchungshaft

    • wenn während des Ermittlungsverfahrens Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr durch den Beschuldigten besteht

  • Vorläufige Festnahme

    • wenn der Beschuldigte auf frischer Tat ertappt oder verfolgt wird und Fluchtgefahr besteht oder die Identität nicht festgestellt werden kann

  • Vorführungshaftbefehl

    • wenn der Beschuldigte nicht zum Verfahren oder zur Strafverbüßung erscheint

Rechtsmittel

  • Haftbeschwerde gegen den Haftbefehl

    • Überprüfung, ob der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen werden sollte

  • Haftprüfung

    • Überprüfung, ob der Haftbefehl aufgehoben werden sollte

Aussageverweigerungsrecht

  • Als Beschuldigter dürfen (und sollten) Sie die Aussage verweigern, wenn Sie sich dadurch selbst belasten würden

    • Selbst vermeintlich positive oder neutrale Aussagen können als Schuldeingeständnis angesehen werden und daher gefährlich sein.

    • Auch wenn Sie Reue zeigen wollen, kann die Polizei keine Strafmilderung garantieren.

  • Es gilt die Regel: Schweigen ist Gold.

  • Ihr Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden.

Akteneinsicht

  • Jeder Beschuldigte kann Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen.

    • Die Akteneinsicht ist jedoch eingeschränkt.

  • Vollumfängliche Akteneinsicht kann nur ein Anwalt beantragen.

  • Diese Erkenntnisse erleichtern die Verteidigung.

Wie wir Ihnen helfen

Wenn Sie festgenommen werden, sind wir an Ihrer Seite. Mit unserer langjährigen Berufserfahrung beraten und verteidigen wir Sie in Ihrem Festnahmefall.

Es ist entscheidend, dass Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht nutzen, Ruhe bewahren und uns, die Rechtsanwälte für Strafrecht, umgehend kontaktieren. Um sicherzustellen, dass die Festnahme keine negativen Auswirkungen auf Sie hat, sollten Sie unbedingt einen Strafverteidiger beauftragen. Das steht Ihnen zu. Wir werden Sie schnellstmöglich aufsuchen, einen Überblick verschaffen und die vollständige Akteneinsicht beantragen. Dabei werden wir sämtliche Kommunikation mit der Polizei, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft übernehmen. Wir werden Sie über die beste Verteidigungsstrategie beraten und Ihnen das weitere Vorgehen erläutern.

Wir arbeiten vertraulich und effizient, um Ihre persönliche und berufliche Situation nicht weiter zu belasten.

Es ist wichtig: Bewahren Sie Ruhe, geben Sie keine Aussage ab und kontaktieren Sie uns umgehend!

Häufige Fragen (FAQ)

Eine Verhaftung erfolgt oft überraschend und unangekündigt. Die Polizei nutzt dabei den Überraschungseffekt aus. Es ist wichtig, in dieser Situation ruhig zu bleiben und keinen Widerstand zu leisten. Stattdessen sollten Sie Ihr Recht auf Aussageverweigerung nutzen und einen Rechtsanwalt kontaktieren.

Ein Haftbefehl kann von einem Richter erlassen werden, um eine Untersuchungshaft anzuordnen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Ermittlungen und eine spätere Verurteilung nicht durch Flucht des Beschuldigten oder die Vernichtung von Beweismitteln gefährdet werden. Die Untersuchungshaft kann maximal sechs Monate dauern.

Gemäß der Unschuldsvermutung ist es nur unter bestimmten Haftgründen möglich, eine Untersuchungshaft anzuordnen. Dazu gehören die Gefahr der Flucht oder des Verbergens, die Fluchtgefahr, die Verdunkelungsgefahr und die Wiederholungsgefahr. Außerdem muss ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten vorliegen.
Der Staatsanwalt sowie die Polizei sind berechtigt, Personen vorübergehend festzunehmen, wenn die Bedingungen für einen Haftbefehl erfüllt sind und es eine unmittelbare Gefahr gibt. Nach der Festnahme muss der Beschuldigte spätestens am folgenden Tag dem Haftrichter vorgeführt werden, der über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheidet.

Gemäß der Strafprozessordnung (StPO) ist der Festgenommene dazu verpflichtet, ohne unnötige Verzögerung, jedoch spätestens am Tag nach der Festnahme, dem Haftrichter vorgeführt zu werden.

Wenn eine Untersuchungshaft angeordnet ist, bedeutet das nicht, dass Sie als Schuldiger einer Straftat verurteilt worden sind. Aufgrund der Unschuldsvermutung sind Sie so lange unschuldig, bis Sie in einem Strafprozess verurteilt worden sind. Die Untersuchungshaft ist hingegen nur eine Ermittlungsmaßnahme.
Gegen Ihre Verhaftung können Sie entweder mit einer Haftbeschwerde oder einer Haftprüfung vorgehen. Je nach Antrag wird die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls entweder auf neuen oder auf bereits vorhandenen Tatsachen und Beweisen geprüft. Dabei sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Bei einer Haftprüfung können neue Tatsachen oder Beweise vorgebracht werden, während bei einer Haftbeschwerde lediglich die bisherige Sach- und Rechtslage bewertet wird. Die Haftprüfung erfolgt innerhalb von spätestens zwei Wochen, während die Haftbeschwerde von der nächsthöheren Instanz geprüft wird.
Es wird grundsätzlich davon abgeraten, eine Aussage bei der Polizei zu machen. Selbst vermeintlich positive oder neutrale Aussagen können als Eingeständnis interpretiert werden. Aufgrund der Stress- und Angstsituation ist es selten möglich, eine klar durchdachte Aussage zu tätigen. Es ist besser, positive Äußerungen erst nach anwaltlicher Beratung zu machen.
Um einen Haftbefehl zu erhalten, muss ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund wie Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr vorliegen. Dies gilt sowohl für Untersuchungshaft bei einem Beschuldigten als auch für die Anordnung der Haft für einen verurteilten Straftäter.

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