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Rechtsanwalt für Familienrecht in Starnberg und Augsburg

Erfahrung & Kompetenz – Ihr Rechtsanwälte in Starnberg und Augsburg

Das Familienrecht betrifft jeden Menschen.

Es ist allgemein bekannt, dass jeder Mensch in sozialen Verhältnissen lebt. Es ist auch offensichtlich, dass diese Verhältnisse manchmal schwierig werden können. Dies wird durch die hohe Scheidungsrate von rund 40 Prozent in Deutschland deutlich.

Das Recht auf Familie

Das Familienrecht ist entscheidend, um den immer komplexer werdenden Familienverhältnissen gerecht zu werden. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ist es sogar grundrechtlich garantiert, dass Ehe und Familie einen besonderen staatlichen Schutz genießen. Die Ehe wird im Sinne des „klassischen“ Modells definiert und seit 2017 durch das Eheöffnungsgesetz auch gleichgeschlechtlichen Ehen gleichgestellt. Ehegatten sind frei in der Wahl und Gestaltung ihrer Ehe, inklusive des G Güterrechts, welches das Vermögensrecht der Ehegatten regelt. Eingetragene Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften fallen nicht unter das Eherecht, sondern werden unter dem weiter gefassten Begriff der Familie erfasst. Dazu zählen auch andere Verwandte sowie vor allem Kinder, unabhängig davon, ob sie biologisch verwandt sind, adoptiert wurden oder eine anerkannte Vaterschaft besteht. Damit verbunden ist das Elternrecht, das Eltern das Recht gibt, ihre Kinder zu erziehen, aber auch die Pflicht, für sie zu sorgen. Hieraus ergeben sich Sorge- und Umgangsrechte, Entscheidungsrechte in Erziehungsfragen und Unterhaltspflichten. In allen Bereichen steht dabei das Kindeswohl an erster Stelle.

Brauchen Sie Unterstützung bei Fragen rund um das Familienrecht?

So wird der Streit in der Familie geregelt

Das Familienrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen §§ 1297-1921 geregelt. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt zusätzlich das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Streitigkeiten im Familienrecht richten sich nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG). Das FamFG unterscheidet in den Paragraphen §§ 111 und 112 FamFG zwischen Familienstreitigkeiten und Ehesachen. Familiensachen betreffen Gewaltschutzsachen, Fragen der Abstammung, Adoption oder sonstige Haushalts- und Erziehungsfragen. Familienstreitsachen beinhalten besonders das Gütlichkeitsrecht, Unterhaltspflichten und Versorgungsausgleich. Scheidungsverfahren in Verbindung mit dem Trennungsjahr sind Teil der Ehesachen. Laut Paragraph 12 der Fachanwaltsordnung (FAO) umfasst das Familienrecht auch Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht sowie zum öffentlichen Recht. Es umfasst auch ein Verfahrens- und Kostenrecht für familienrechtliche Angelegenheiten. Darunter fallen auch Fragen zum gemeinsam geführten Unternehmen bis hin zur Höhe des Unterhaltsanspruchs gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Zuständig für diese Angelegenheiten sind Familiengerichte, also eigene Abteilungen der Amtsgerichte, sowie das Oberlandesgericht in der übergeordneten Instanz. Diese arbeiten eng mit den örtlichen Jugendämtern zusammen.

Wie sollte ich am besten vorgehen, wenn ich eine Eheschließung planen möchte?

Sind Sie kurz vor der Hochzeit oder gerade erst frisch verheiratet? Haben Sie bereits über einen Ehevertrag nachgedacht oder möchten Sie sich für den Fall einer Scheidung vorbereiten? In solchen Fällen ist die Hilfe eines Anwalts erforderlich. Das mag seltsam klingen, ist jedoch Tatsache. Da etwa 40% der Ehen geschieden werden, ist der Streit über Unterhaltsansprüche und den Ausgleich des Zugewinns fast vorprogrammiert. Auch wenn Sie sich in allen Belangen gerne gegenseitig versprechen möchten, sollten Sie beim Thema Geld oder wenn es um Ihre Kinder geht, nicht im Ungewissen bleiben. Da es um Ihre Ehe geht, ist es besser, rechtlich alles richtig zu regeln. Als Fachanwälte für Familienrecht beraten wir Sie bei Eheverträgen oder Vereinbarungen für Trennung und Scheidung. Es ist ratsam, sich bereits jetzt einvernehmlich zu einigen, anstatt später im Scheidungsverfahren zu streiten. Dabei ist professionelle Hilfe von Bedeutung. Wir fungieren als neutrale Instanz und beraten objektiv, um einen für beide Parteien vorteilhaften Ausgleich zu schaffen.

Aufgrund unserer umfangreichen Praxiserfahrung sind wir mit den häufigsten juristischen Fallstricken vertraut und können somit jegliche rechtliche Fragen beantworten. Starten Sie Ihr Eheleben sorgenfrei und gut vorbereitet.

Wie lässt sich eine einvernehmliche Scheidung problemlos durchführen?

Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen möchten und gemeinsame Kinder oder gemeinsames Vermögen haben, ist es wichtig, dass Sie sich auf eine einvernehmliche Trennung einigen. Scheidungen werden im Rahmen eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens beschlossen. Die Einreichung eines Scheidungsantrags sowie Verfahren bezüglich Unterhalt und Versorgungsausgleich erfordern die Vertretung durch einen Anwalt. Daher ist es entscheidend, dass Sie während des Prozesses professionell vertreten sind. Unser Ziel ist es, Ihnen eine faire Scheidung zu ermöglichen. Um sicherzustellen, dass keine Ansprüche übersehen werden und Sie nicht später auf Kosten sitzen bleiben, bieten wir Ihnen umfassende Beratung an. Wir begleiten Sie von dem Trennungsjahr bis hin zum Scheidungsbeschluss. Vor Einreichung des Scheidungsantrags berechnen wir Ihre Ansprüche bezüglich Unterhalt und Ausgleich. Wir kommunizieren mit Ihrem Ehepartner und suchen eine verträgliche Lösung in Bezug auf das Sorgerecht und den Zugewinnausgleich. Unsere oberste Priorität ist das Wohl der Kinder sowie eine gerechte Vereinbarung zum Unterhalt.

Auf der Suche nach einer einvernehmlichen Scheidung? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und sparen Sie dabei nicht nur die Kosten für das Gerichtsverfahren, sondern auch den nervenaufreibenden Streit und wertvolle Lebenszeit.

Worauf muss ich achten, wenn ich mich scheiden lassen will?

Sie streben die Scheidung von Ihrem Ehepartner an? Gibt es in Ihrer Ehe keine Einigung mehr? Unsere Fachanwälte helfen Ihnen aus dieser schwierigen Situation. In einem Beratungsgespräch werden wir Ihre finanzielle Situation klären und die ersten rechtlichen Schritte erläutern. Auf Ihren Wunsch hin reichen wir den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Im Scheidungsverfahren werden wir dann Ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen. Dies beinhaltet nicht nur Fragen des Güterrechts wie den Ausgleich des Zugewinns oder die Unterhaltsverpflichtung, sondern auch das Sorgerecht und das Umgangsrecht mit Ihrem Kind. In einer kostenlosen Erstberatung geben wir Ihnen Ratschläge, worauf Sie achten sollten.

Unsere Unterstützung bei Ihrer Scheidung!

Unsere Tätigkeit orientiert sich an der aktuellen Rechtsprechung

Da das soziale Umfeld jedes Mandanten sehr individuell ist, gibt es im Familienrecht immer wieder neue Verhandlungen. Eine wichtige persönliche Lebensentscheidung betraf kürzlich einen Familienstreit über die Impfung des gemeinsamen Kindes, der vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden wurde. Die Entscheidungsbefugnis, ob ein Kind gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2) geimpft werden sollte, kann dem Elternteil übertragen werden, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgt. Dabei soll das Wohl des Kindes besonders berücksichtigt werden.

Das Wohl des Kindes soll auch dadurch gefördert werden, dass Großeltern Unterhaltszahlungen an ihre Enkel leisten müssen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat. Wenn die unterhaltspflichtigen Eltern die finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen können, kann auf die Großeltern als direkte Verwandte zurückgegriffen werden.

Allerdings haben auch Eltern spezifische Rechte, die sie gerichtlich geltend machen müssen. Der BGH hat kürzlich entschieden, dass Samenspender genauso wie biologische Väter ein Recht auf Umgang mit den Kindern haben. Das Erziehungs- und Sorgerecht der Adoptiveltern muss zwar respektiert werden, schließt aber den Kontakt mit dem Spender nicht von vornherein aus.

Wir bieten Ihnen umfassende Beratung zu allen Fragen des Familienrechts.

Unsere Leistungen für Sie

Aufgrund der Komplexität der Fragen können die Situationen schwierig und belastend sein. Insbesondere Kinder leiden oft darunter. Als Fachanwälte für Familienrecht bieten wir Ihnen unsere Hilfe an. Wir kümmern uns um alle Angelegenheiten des Familienrechts und sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen. Durch unsere rechtliche Unterstützung erleichtern Sie Ihre Situation und verteidigen Sie vor und außerhalb des Gerichts. Unsere weiteren Dienstleistungen umfassen folgende Leistungen:

 

Eheschließung

  • Leistungen:
    • Ehevertrag
    • Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung

Einvernehmliche Scheidung/Trennung

    • Leistungen:
      • Antrag auf Scheidung
      • Berechnung von Unterhaltsansprüchen
      • Unterhaltsvereinbarungen
      • Ausgleichsansprüche
      • Sorgerecht
      • Immobilienauseinandersetzungen 

Nicht einvernehmliche Scheidung

  • Leistungen:
    • Antrag auf Scheidung
    • Vertretung vor dem Familiengericht
    • Unterhaltsklagen
    • Zugewinnausgleich
    • Sorge- / Umgangsrecht

 

Gerne stellen wir unsere Dienstleistungen für Sie zur Verfügung

Häufige Fragen (FAQ)

Wenn Eheleute den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft haben (ohne einen Ehevertrag oder andere Vereinbarungen), muss der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn die Hälfte davon dem anderen geben. Dabei werden sowohl das Anfangs- als auch das Endvermögen beider Partner gegeneinander aufgerechnet. Die Hälfte der Differenz wird dem anderen Ehegatten zugebilligt.

Gemäß Paragrafen § 114 Absatz 1 FamFG ist ein Anwalt für den Antrag einer einvernehmlichen Scheidung notwendig.
Familiensachen und Familienstreitsachen sind in den Paragrafen §§ 111, 112 FamFG aufgeführt. Folgende Familiensachen werden genannt: Ehe (Scheidung, Aufhebung, Nichtigkeit), Kindschaft, Abstammung (Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung, Abstammungserklärung), Adoption, Gewaltschutz, Ehewohnungs- Haushalt. Familienstreitsachen bilden dazu einen Unterfall: Unterhalt, Güterrecht, sonstige Familien.
Der Güterstand bezeichnet die Vermögensverhältnisse der Ehegatten untereinander. Haben die Eheleute nichts anderes vereinbart, gilt der gesetzlich geregelte Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Demnach verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen eigenständig.
Das Trennungsjahr ist eine Vermutung für das Scheitern der Ehe. Bei Härtefällen kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden. Bei Einigkeit ist eine Scheidung ca. 4 Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres möglich. Etwaige Versöhnungsversuche während des Trennungsjahres können je nach Dauer den Ablauf hemmen.
Das Familiengericht ist für alle Familiensachen und Familienstreitsachen zuständig. Darüber hinaus trifft es die Entscheidung bei Streitfragen der religiösen Kindererziehung oder bei Geschäftstätigkeit eines Minderjährigen.
Eine Ehe kann nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Zerrüttung der Ehe ist nach dem Trennungsjahr anzunehmen. Das Zerrüttungsprinzip ersetzt das Schuldprinzip, wodurch die einzelnen Scheidungsgründe irrelevant sind.
Es wird zwischen Kindes-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt unterschieden. Die Berechnung erfolgt anhand mehrerer Faktoren wie dem Nettoeinkommen, Freibeträgen, Vermögenswerten und Alter des Kindes. Einen Maßstab für den Kindesunterhalt etwa bildet die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.
Grundsätzlich behalten die Eltern das gemeinsame Sorgerecht und müssen sich daher nach einer Scheidung einvernehmlich einigen. Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens kann ein Elternteil, bei dem das Kind sich gerade aufhält, entscheiden. Bei Uneinigkeit kann das Familiengericht die Entscheidungsgewalt einem Elternteil übertragen. Die oberste Maxime ist das Kindeswohl.
Nach dem Eheöffnungsgesetz sind auch Lebenspartnerschaften außerhalb des klassischen Modells als Ehen anerkannt.

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