Nicht alle Katzen sind so gut erzogen!
Haustiere führen des öfteren zu Spannungen unter Nachbarn. Ein guter Anwalt kann Ihnen im Nachbarstreit helfen, ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Müssen Sie es beispielsweise hinnehmen, wenn Nachbars Katze ihr „Geschäft“ auf Ihrer Terrasse verrichtet?
Nein, sagt das Landgericht Bonn in seinem Urteil vom 06.10.2009, Az. 8 S 142/09, und bettet seine Argumentation ein in die sog. Grundsätze des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses.
Auch das Amtsgericht Neu-Ulm hat mit Urteil vom 03.11.1998, Az. 2 C 947/98, entschieden, dass ein Nachbar gegen mehrere frei laufende Katzen unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich im Gerichtswege vorgehen kann.
Es führen also nicht nur die „Klassiker“ Gartenzaun, Hecke und Lärm zu Streit unter den lieben Nachbarn bis hin zum teuren Gerichtsverfahren, sondern auch Mieze, Wuffi & Co. wenn die Tiere zu laut sind oder Schmutz im benachbarten Garten hinterlassen.
Nach dem BaySchlG erforderliche Schlichtungsverfahren bzw. sich daran anschließende Gerichtsverfahren sind häufig mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten verbunden. Sorgfältige anwaltlichen Beratung kann helfen, im Vorfeld eine einvernehmliche Lösung mit geringerem Aufwand herbeizuführen.