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Unsere Dienstleistung - Schadenersatz geltend machen

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Schaden? Erfahren Sie hier, wie Sie vollen Schadensersatz erhalten können.

Ihnen ist ein Schaden entstanden? Nun möchten Sie Schadensersatzforderungen geltend machen? Dies ist Ihr gutes Recht. Durch den Schadensersatzanspruch erhalten Sie die Entschädigung für den Ihnen zugefügten Schaden seitens des Verursachers. Um jedoch nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, ist es essentiell, dass Sie rechtlich korrekt vorgehen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bietet zahlreiche Möglichkeiten für Schadensersatz. Egal ob es sich um Personenschäden oder Sachschäden handelt: die rechtlichen Details sind entscheidend. Wir informieren Sie darüber, wie Sie die volle Entschädigung erhalten können.

Schadensersatz - wichtige Aspekte

Damit Sie eine Entschädigung für den entstandenen Schaden erhalten, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Dokumentieren Sie sorgfältig alle Schäden.
    • Sie sind in der Beweispflicht, daher achten Sie darauf, alle Rechnungen, Berichte, Urkunden, Fotos, Zeugenaussagen usw. zu dokumentieren.
  • Sie haben Ansprüche auf Schadensersatz.
    • Diese ergeben sich beispielsweise aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) oder dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).
    • Es wird zwischen materiellen und immateriellen Schäden unterschieden.
      • Materielle Schäden umfassen Wertminderung, entgangener Gewinn, Verdienstausfall, Versicherungserhöhungen, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Reparaturkosten, Heilbehandlungskosten und vergebliche Aufwendungen.
      • Immaterielle Schäden umfassen Schmerzensgeld, Besuchskosten, Unterhaltsschaden, Haushaltsführungsschaden, Schockschäden, Entschädigung bei Diskriminierung und entgangener Urlaubsfreude.
    • Je nach Anspruch sind unterschiedliche Verschuldensarten erforderlich.
      • Grundsätzlich ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit (also das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt) erforderlich.
      • Es gibt auch verschuldensunabhängige Ansprüche.
      • Es gelten gesetzliche oder vertragliche Haftungserleichterungen (z.B. gegenüber Eltern-Kind oder bei Leihverträgen).
      • Ihr Anspruch kann durch eine Teil- oder Mitverschuldung gekürzt werden.
  • Die Geltendmachung der Ansprüche
    • Sie müssen die Ansprüche innerhalb der Verjährungsfrist (in der Regel 3 Jahre bei materiellen Schäden und 30 Jahre bei immateriellen Schäden) geltend machen.
    • Dies kann durch Klageerhebung bei den ordentlichen Gerichten (Zivilgerichten) oder durch ein gerichtliches Mahnverfahren erfolgen.
      • Schäden im Zusammenhang mit Straftaten können im Adhäsionsverfahren vor den Strafgerichten geltend gemacht werden.
      • Außergerichtliche Schlichtungsverfahren sind ebenfalls möglich, haben jedoch keine fristwahrende Wirkung.
  • Verfahrenskosten
    • Die Anwaltskosten richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), die Gerichtskosten nach dem GVG (Gerichts- und Notarkostengesetz).
    • Die Höhe hängt vom Streitwert und dem Aufwand des Verfahrens ab.

Wie wir Ihnen beim Schadensfall helfen

Als Rechtsanwalt ist es unser Ziel, Ihnen bei Ihrem Schaden kompetent und vertrauensvoll zur Seite zu stehen. Daher orientieren wir uns in unserer Arbeit stets an Ihren individuellen Bedürfnissen.

In einem ersten Beratungsgespräch nehmen wir uns die Zeit, Sie umfassend zu informieren und unterstützen Sie mit unserer langjährigen Praxiserfahrung. Als Ihr Rechtsanwalt prüfen wir Ihre Ansprüche und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Vorgehensweise. Unser Vorrang liegt dabei auf einer außergerichtlichen Lösung des Konflikts. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, setzen wir Ihr Recht auch vor Gericht durch. Als erfahrene Anwälte nehmen wir die Kommunikation mit dem Schädiger, Gutachtern und dem Gericht für Sie in die Hand.

Um Ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen zu können:

Häufige Fragen (FAQ)

Bei immateriellen Schäden handelt es sich um Schäden, die nicht finanzieller Natur sind. Hierunter fallen beispielsweise körperliche oder seelische Schmerzen, entgangene Urlaubsfreude oder Verletzungen aufgrund von Diskriminierung. Diese Schäden lassen sich nicht exakt beziffern, sondern werden anhand der individuellen Umstände, wie beispielsweise der Dauer und Intensität der Verletzung, abgewogen.
Als Rechtsanwalt liegt Fahrlässigkeit vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Das bedeutet, dass der Schädiger Sie aufgrund von Unachtsamkeit und nicht absichtlich geschädigt hat. Je nach Schadensersatzanspruch gibt es verschiedene Grade der Fahrlässigkeit mit unterschiedlichen Anforderungen an die Sorgfalt.
Die Bestimmung des Schadensersatzes erfolgt anhand des hypothetischen Zustands, der ohne das schädigende Ereignis gegeben wäre. Insbesondere bei Wertminderung und den Kosten für Reparaturarbeiten in der Werkstatt ist dies einfach festzustellen. Immaterielle Schäden werden anhand der individuellen Umstände des Einzelfalls bewertet, wie beispielsweise der Dauer und Intensität des Schadens.
In der Regel ist es erforderlich, dass der Schädiger ein Verschulden an dem entstandenen Schaden hat, um zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet zu sein. Ein solches Verschulden liegt vor, wenn der Schädiger vorsätzlich (mit Wissen und Absicht) oder fahrlässig (durch Vernachlässigung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt) gehandelt hat. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen ein Schadensersatzanspruch auch ohne Verschulden geltend gemacht werden kann.
Die Ersatzpflicht bezieht sich auf die Verpflichtung des Schädigers, den verursachten Schaden zu begleichen.
Wenn Sie sich außergerichtlich mit dem Schädiger auf eine Abfindungsvereinbarung einigen möchten, empfiehlt es sich, eine Frist für die Zahlung des Schadensersatzes festzulegen. Sollte der Schädiger innerhalb dieser Frist nicht reagieren, ist es entscheidend, dass Sie innerhalb der Verjährungsfrist (in der Regel 3 Jahre) Klage erheben.

Gemäß dem Prinzip der Naturalrestitution liegt die Pflicht des Schädigers in erster Linie darin, den entstandenen Schaden zu beheben. Das bedeutet beispielsweise, das defekte Auto zu reparieren. Wenn jedoch Personenschäden oder Sachschäden vorliegen, haben Sie als Geschädigter auch die Möglichkeit, stattdessen den erforderlichen Geldbetrag zu verlangen, um beispielsweise die Kosten für eine Reparatur oder medizinische Behandlung abzudecken.

Liegt der Schaden über 5.000 Euro oder fällt unabhängig vom Streitwert in die Zuständigkeit des Landgerichts, besteht Anwaltszwang. Bei außergerichtlichen Abfindungsvereinbarungen sowie vor dem Amtsgericht (AG) müssen Sie sich nicht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Es ist jedoch ratsam, damit Sie Ihre Schadensersatzansprüche nicht versäumen.
Im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren fallen gemäß dem Gerichtskostengesetz (GKG) Gerichtskosten an. Die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Diese hängt insbesondere vom Streitwert und dem Umfang des Verfahrens ab.
Als Opfer sind Sie dafür verantwortlich, nachzuweisen, dass Sie Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verursacher haben. Sie müssen dies entsprechend belegen. In einigen Fällen (zum Beispiel bei Vertragsverhältnissen oder Produkthaftung) wird die Beweislast umgekehrt oder es wird eine Vermutung der Schuld angenommen.

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