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Neu im Melderecht: Vermieter-Bescheinigung nur noch beim Einzug

Fachbeitrag im Immobilienrecht

Weniger Papierkram beim Umzug.

Seit dem 01.11.2016 gibt es etwas weniger „Papierkram“ für Vermieter und Mieter. Diese müssen – anders als zuvor – nicht mehr den Auszug eines Mieters bescheinigen, sondern nur noch dessen Einzug.

Diese Bescheinigung muss enthalten:
•  Namen und Anschrift des Vermieters
•  Datum des Einzugs des Mieters
•  Anschrift und Lage (z.B. „ 1. Stockwerk links“) der Wohnung
•  Namen der meldepflichtigen Personen

Nachzulesen unter § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)!

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