Weniger Papierkram beim Umzug.
Seit dem 01.11.2016 gibt es etwas weniger „Papierkram“ für Vermieter und Mieter. Diese müssen – anders als zuvor – nicht mehr den Auszug eines Mieters bescheinigen, sondern nur noch dessen Einzug.
Diese Bescheinigung muss enthalten:
• Namen und Anschrift des Vermieters
• Datum des Einzugs des Mieters
• Anschrift und Lage (z.B. „ 1. Stockwerk links“) der Wohnung
• Namen der meldepflichtigen Personen
Nachzulesen unter § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)!
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