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Neues Sexualstrafrecht auf den Weg gebracht

Anwalt Strafrecht Augsburg über SexualstrafrechtNicht jede sexuelle Handlung gegen den Willen einer Frau ist von strafrechtlicher Relevanz. Um die derzeitige als unzureichend empfundene Rechtslage zu korrigieren, wurde nunmehr eine Verschärfung des Sexualstrafrechts auf den Weg gebracht.
Nach derzeit geltendem Recht stellt beispielsweise eine sexuelle Handlung gegen den Willen einer Person nicht zwangsläufig eine Handlung von strafrechtlicher Relevanz dar. Bringt beispielsweise eine Frau aus Angst oder aufgrund der für sie vorliegenden Notlage ihren entgegenstehenden Willen nicht deutlich zum Ausdruck, reicht das für eine strafrechtliche Ahndung nicht immer aus. Insbesondere im Falle von Vergewaltigungen ist es jedoch nicht selten, dass die Opfer aus Furcht oder aufgrund des Überraschungseffekts von den gesetzlich geforderten Widerstandshandlungen absehen.

Ein ähnliches Problem zeigt sich bei vielen einfachen sexuellen Übergriffen, wie zum Beispiel dem Griff an die Brust oder das Gesäß einer Frau, der häufig keinen Straftatbestand erfüllt. Sanktioniert werden in der Regel nur Handlungen von einiger Erheblichkeit, eine Strafbarkeit darüber hinaus wegen Beleidigung oder Nötigung kommt in vielen Fällen jedoch nicht in Betracht.

Nach den Silvester-Übergriffen in Köln wird die Verabschiedung des Gesetzes wohl nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen.

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