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Unsere Dienstleistung - Beratung bei Vorladung

Dienstleistung im Strafrecht

Rechtsanwalt für Vorladungsberatung - Ihr Ansprechpartner in ernsten Situationen

Die Polizei oder der Staatsanwalt haben Sie vorgeladen? Sie sind beschuldigt worden, eine Straftat begangen zu haben? Sie sind unsicher und wissen nicht, wie Sie darauf reagieren sollen? Eine Vorladung ist ein ernstzunehmender Schritt, der für Sie schnell problematisch werden kann, wenn Sie Ihre Rechte nicht kennen.

In dieser schwierigen Situation unterstützen wir Sie. Es ist wichtig, dass Sie sich bei einer Vorladung professionelle Hilfe eines Rechtsanwalts suchen, da eine falsche Reaktion schwerwiegende Konsequenzen (Ordnungsgelder oder sogar Ordnungshaft) nach sich ziehen kann. Als Rechtsanwälte, spezialisiert auf Strafrecht, sind wir mit Ihren Rechten und Pflichten bestens vertraut. Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie optimal verteidigen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich umgehend an uns zu wenden und sich nicht gegenüber der Polizei zu äußern.

Wie Sie angemessen auf die Vorladung reagieren

Wenn Sie eine Vorladung erhalten, ist es von großer Bedeutung, dass Sie folgende Punkte beachten:

  • Die Behörde, die Sie geladen hat

    • kann entweder die Polizei sein

    • oder die Staatsanwaltschaft

      • Die Polizei kann auch im Auftrag der Staatsanwaltschaft vorladen, in diesem Fall gilt die Vorladung als staatsanwaltschaftliche Vorladung

  • Die Vorladung selbst

    • Die Polizei ist im Ermittlungsverfahren dazu verpflichtet, den Beschuldigten vorzuladen

      • Eine Vorladung im Ermittlungsverfahren bedeutet nicht, dass Sie bereits für schuldig befunden wurden

    • In der Vorladung werden die vorgeworfenen Straftaten beschrieben

    • Eventuell vorhandene Beweise werden nicht beigefügt

    • In der Vorladung wird angegeben, ob Sie als Beschuldigter oder Zeuge geladen sind

  • Wie Sie auf die Vorladung reagieren sollten

    • Wenn Sie als Beschuldigter oder Zeuge von der Polizei vorgeladen wurden, müssen Sie nicht reagieren

      • Machen Sie von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch

      • Holen Sie sofort anwaltlichen Beistand ein

        • Sie haben jederzeit das Recht, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen

        • Als Zeuge haben Sie ebenfalls das Recht auf einen Zeugenbeistand

      • Wir werden den Termin der Polizei absagen, um zu verhindern, dass sie Sie auf der Arbeit oder zu Hause überraschen

      • Wir werden Akteneinsicht beantragen, um eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln

    • Wenn Sie staatsanwaltschaftlich als Zeuge geladen wurden, müssen Sie reagieren und als Zeuge aussagen

      • Sie haben jederzeit das Recht auf einen Zeugenbeistand

        • Holen Sie sich anwaltlichen Beistand, um sich nicht versehentlich selbst zu belasten

      • Sie können von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen

  • Aussageverweigerungsrecht / Zeugnisverweigerungsrecht

    • Als Beschuldigter dürfen (und sollten) Sie die Aussage verweigern, wenn Sie sich dadurch selbst belasten würden

      • Wenn Sie zur Vernehmung erscheinen, besteht die Gefahr, sich selbst zu belasten, was sich negativ auf die Erfolgschancen im Prozess auswirken kann

      • Selbst vermeintlich positive oder neutrale Aussagen können gefährlich sein, da sie als Schuldeingeständnis angesehen werden können

      • Selbst wenn Sie Reue zeigen möchten, kann die Polizei keine Strafmilderung garantieren

    • Als Zeuge dürfen Sie die Aussage verweigern, wenn:

      • Sie in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zu dem Beschuldigten stehen (z.B. Ehegatte, Eltern, Kinder)

      • Sie beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind

    • In diesem Zusammenhang gilt: Schweigen ist Gold

    • Ihr Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden

Wie wir Ihnen helfen

Wenn Sie eine Vorladung erhalten, sind wir als Rechtsanwälte für Strafrecht an Ihrer Seite. Wir wissen, wie belastend diese Situation sein kann.

Es ist entscheidend, dass Sie jegliche Aussage verweigern und sich umgehend an uns als Rechtsanwälte für Strafrecht wenden. Durch unsere langjährige Praxiserfahrung entwickeln wir die beste Verteidigungsstrategie für Sie. Dazu gehört das Schreiben einer Absage auf die Vorladung an die Polizei, das Beantragen von Akteneinsicht und die Übernahme der Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.

Es ist wichtig, dass Sie sich bei uns melden und nicht bei der Polizei. So können wir Sie optimal verteidigen!

Als Rechtsanwalt weise ich darauf hin, dass Sie grundsätzlich nicht verpflichtet sind, auf eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter oder Zeuge zu reagieren. Jedoch besteht eine Pflicht zur Zeugenaussage, wenn Sie von der Staatsanwaltschaft als Zeuge vorgeladen werden. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die Polizei Sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft vorlädt.
Wenn Sie eine Vorladung erhalten, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Polizei bereits Beweise gegen Sie gesammelt hat und Ihnen eine Straftat nachweisen kann. Vielmehr ist es üblich, dass die Polizei den Beschuldigten vorlädt, um im Rahmen der Ermittlungen weitere Informationen zu sammeln. Eine Vorladung kann bereits bei einem vagen Verdacht auf eine Straftat ausgesprochen werden.
Im Gegensatz zur Vorladung durch die Polizei ist es erforderlich, dass Sie eine Reaktion zeigen, wenn Sie als Zeuge von der Staatsanwaltschaft vorgeladen werden.
Jeder hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, soweit er sich durch die Aussage selbst belasten würde oder er aus persönlichen (z.B. Ehegatte) oder sachlichen (z.B. Geistlicher, Arzt, Journalist) dem Beschuldigten nahesteht. So muss er kein Zeugnis ablegen, um den Beschuldigten nicht belasten zu müssen.
Als Rechtsanwalt habe ich das Bedürfnis, darauf hinzuweisen, dass Ihnen als Beschuldigtem einer Straftat das Recht zusteht, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre Personendaten anzugeben, aber darüber hinaus sind Sie nicht verpflichtet, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Es ist ratsam, von diesem Recht Gebrauch zu machen, da jede Äußerung – außer Ihrem Schweigen – gegen Sie verwendet werden kann.
Eine Vorladung umfasst den beschuldigten Tatbestand sowie den Termin der Ladung. Eventuell vorhandene Beweismittel sind nicht beigefügt. Zudem wird in der Vorladung angegeben, ob Sie als beschuldigte Person oder als Zeuge geladen werden. Gelegentlich wird diese Information aus verwirrenden Gründen auch weggelassen.

Eine Vorladung kann entweder von der Polizei oder von der Staatsanwaltschaft stammen. Die Polizei kann jedoch auch im Namen der Staatsanwaltschaft vorladen, wodurch die Vorladung als solche des Staatsanwalts gilt.

Eine Vorladung kommt in der Regel postalisch. Manchmal können Sie von der Polizei auch telefonisch vorgeladen werden. Es kann sein, dass die Polizei auf der Arbeit oder zuhause vorbeikommt, um eine Vernehmung durchzuführen, wenn Sie nicht vorher absagen.
Als Rechtsanwalt empfehle ich Ihnen, auf eine Vorladung der Polizei nicht zu reagieren und diese auch nicht abzusagen. Es ist jedoch ratsam, in einem kurzen Satz klarzustellen, dass Sie kein Interesse haben, sich zu äußern. Dies dient dazu, zu verhindern, dass die Polizei versucht, Sie bei der Arbeit oder zuhause abzufangen.
Bei einer Vorladung der Polizei besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Reaktion. Allerdings ist es anders, wenn Sie vom Staatsanwalt oder in dessen Auftrag zur Vorladung gebeten werden. In diesem Fall sind Sie als Zeuge verpflichtet, zu erscheinen und Ihre Aussage zu machen.

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