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Unsere Dienstleistung - Beratung und Erstellung von Darlehens-, Kredit-, Bürgschafts- und Sparverträgen

Dienstleistung im Vertrags- und Zivilrecht

Verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung und wichtige Informationen

Benötigen Sie eine Finanzierung für einen Vertrag? Möchte Ihr Vertragspartner sich absichern? Sind Ihnen die Unterschiede zwischen den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten bekannt? Ganz gleich, ob es um größere oder kleinere Anschaffungen geht – verschiedene Arten der Kreditsicherheit können viele Möglichkeiten eröffnen. Allerdings bringen sie auch Risiken mit sich. Ob es um einen Kredit, eine Bürgschaft, ein Darlehen oder einen Bausparvertrag geht – jedes Modell hat seine Vor- und Nachteile. Als Rechtsanwalt für Vertrags- und Zivilrecht berate ich Sie gerne zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten. Im Folgenden erläutere ich, was Sie wissen sollten.

Ein Kredit- und Darlehensvertrag ist ein äußerst wichtiger rechtlicher Vertrag, dessen Einzelheiten von großer Bedeutung sind.

Mit einem Darlehen oder einem Kredit können Sie Geld leihen, um damit eine Finanzierung zu ermöglichen.

  • Ein Darlehens- oder Kreditvertrag wird zwischen dem Geber (meist eine Bank oder eine Privatperson) und Ihnen als Kredit- oder Darlehensnehmer geschlossen.

  • Es gibt keine speziellen Formvorschriften.

    • Für Beweiszwecke wird jedoch die schriftliche Form mit Unterschrift empfohlen.

  • Kredit und Darlehen sind rechtlich dasselbe. Kurzfristige Laufzeiten und geringere Darlehenssummen werden in der Regel als Kredit bezeichnet.

  • Im Vertrag sollten Sie folgende Punkte festhalten:

    • Kontaktdaten der Vertragsparteien

    • Höhe der leihweisen Summe

    • Laufzeit

    • Rückzahlungsmodalitäten (ob in Raten oder als Gesamtbetrag / ob eine vorzeitige Rückzahlung möglich ist)

    • Zinssatz einschließlich Verzugszinsen

    • Sicherheiten in Form einer Hypothek, Bürgschaft, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung oder notariell beglaubigtes Schuldanerkenntnis

  • Beendigung des Vertrages

    • Durch Tilgung oder Rückzahlung zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt

    • Durch ordentliche Kündigung, sofern ein Kündigungsrecht besteht (gegebenenfalls kann auch eine außerordentliche Kündigung möglich sein)

    • Durch Widerruf (nur bei Verbraucherdarlehensverträgen oder falls dies separat vereinbart wurde)

Ein Darlehen oder Kredit ermöglicht Ihnen viele Möglichkeiten. Allerdings ist es wichtig, dass Ihre Investitionen gut abgesichert sind. Als Rechtsanwalt für Vertrags- und Zivilrecht stelle ich sicher, dass Ihre Bedürfnisse rechtlich geschützt sind.

Bürgschaft – eine risikoreiche Hilfe

Mit einer Bürgschaft bieten oder erhalten Sie eine starke Sicherheit.

  • Ein Vertrag zwischen dem Bürgen und einem Gläubiger (z.B. einer Bank, einem Vermieter oder Verkäufer) für die Schulden eines Dritten (z.B. eines Käufers, Verbrauchers oder Mieters).

    • Der Bürgschaftsvertrag kann sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn der Bürge übermäßig belastet ist oder eine emotionale Bindung ausgenutzt wurde.

  • Schriftformerfordernis – der Vertrag muss eigenhändig unterschrieben oder notariell beglaubigt sein.

  • Mit der Bürgschaft haftet der Bürge, falls der Hauptschuldner zahlungsunfähig wird.

  • Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften:

    • Ausfallbürgschaft – der Bürge zahlt erst, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist und eine erfolglose Zwangsvollstreckung stattgefunden hat.

    • Selbstschuldnerische Bürgschaft – der Gläubiger kann sich direkt an den Bürge wenden und der Bürge kann die Zahlung nicht mit Einreden verweigern, wenn er auf seine Einreden verzichtet hat.

    • Der Bürge kann das Geld vom Schuldner zurückfordern, indem er einen Regressanspruch geltend macht.

  • Im Vertrag sollten Sie Folgendes festhalten:

    • Kontaktdaten der Vertragsparteien (Gläubiger, Schuldner und Bürge)

    • Besicherte Hauptschuld

    • Art der Bürgschaft

    • Beendigung

    • Eventuelles Entgelt

  • Beendigung des Vertrags

    • Ordentliche Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen oder bei Vereinbarung eines Kündigungsrechts möglich. Es kommt auch darauf an, ob die Bürgschaft befristet oder unbefristet ist. Es besteht jedoch unter bestimmten Umständen ein außerordentliches Kündigungsrecht.

    • Wenn die Schuld des Dritten gegenüber dem Gläubiger erlischt.

    • Durch Widerruf, falls der Bürgschaftsvertrag ein Verbrauchervertrag war oder es gesondert vertraglich vereinbart wurde.

    • Auch nach Beendigung haftet der Bürge weiterhin für Forderungen, die während der Bürgschaft entstanden sind.

Sie möchten eine Bürgschaft übernehmen oder jemandem behilflich sein? Eine Bürgschaft bedeutet, dass Sie für jemand anderen haften. Dies wird oft von Verwandten und Freunden übernommen. Allerdings sind damit auch erhebliche finanzielle Risiken verbunden. Wir informieren Sie darüber, wie eine Bürgschaft funktioniert und worauf Sie dabei achten sollten.

Bausparvertrag - Profitieren Sie von wirksamen Verträgen

Mit einem Bausparvertrag haben Sie die Möglichkeit, Geld anzusparen, um später ein günstiges Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie zu erhalten.

  • Es handelt sich um einen Vertrag zwischen einer Bausparkasse (in der Ansparphase Darlehensnehmer – in der Zuteilungsphase Darlehensgeber) und Ihnen als Verbraucher (zunächst Darlehensgeber – danach Darlehensnehmer).

  • Inhalt des Vertrages:

    • Regelmäßige Spar- und Tilgungsbeiträge

    • Sparzinsen und Darlehenszinsen

    • Ansparzeit und Tilgungszeit

    • Mindestguthaben und Zuteilungsreife bei Zuteilung sowie weitere Zuteilungsvoraussetzungen (wie Mindestguthaben, Mindestvertragsdauer, Mindestsparzeit, Mindestbewertungszahl)

    • Bausparsumme

    • Sicherheiten (wie eine Grundschuld in Verbindung mit einem Sicherungsvertrag)

    • Abschlussgebühr

  • Beendigung:

    • Durch ordentliche Kündigung, soweit ein Kündigungsrecht besteht (zudem besteht unter Umständen ein fristloses – außerordentliches Kündigungsrecht)

    • Durch Widerruf (nur wenn der Bausparvertrag ein Verbrauchervertrag war oder es gesondert vertraglich vereinbart wurde)

Bausparen wird als eine sichere Methode zur Finanzierung von Bauprojekten angesehen. Allerdings ist es auch beim Streben nach einer eigenen Immobilie wichtig, beim Sparen vorsichtig zu sein. Es gibt finanzielle und rechtliche Risiken, die in den Klauseln zu Laufzeiten, Zinsen und Sicherheiten versteckt sein können. Als Rechtsanwalt, der sich auf Vertrags- und Zivilrecht spezialisiert hat, überprüfe ich gerne Ihre Verträge.

Bei Darlehen, Krediten, Bausparverträgen oder Bürgschaften können wir Ihnen vertragliche Absicherungen bieten.

Sie benötigen für Ihre nächste Anschaffung einen Kredit? Möchten Sie das Darlehen widerrufen? Sind Ihnen Ihre Rechte als Bürge bekannt? Hat die Bausparkasse Ihren Bausparvertrag gekündigt?

Bei der Finanzierung bestehen viele Optionen und ebenso viele rechtliche und finanzielle Risiken. Insbesondere Laufzeiten, Kündigungsbedingungen oder unklare Vertragsklauseln können sich als problematisch erweisen. Dabei sollten sich die Verträge nach Ihren individuellen Bedürfnissen richten. Als Rechtsanwalt für Vertrags- und Zivilrecht stehen wir Ihnen umfassend in Bezug auf Finanzierungsverträge zur Seite. Egal ob Sie Bürge, Gläubiger, Bausparer oder Schuldner sind. Wir klären Sie darüber auf, was Sie über Ihre Rechte und Pflichten wissen müssen.

Als erfahrener Rechtsanwalt unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung von Verträgen und der Überprüfung bestehender Verträge. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Vorstellungen und sorgen dafür, dass diese rechtlich korrekt umgesetzt werden.

Häufige Fragen (FAQ)

Ein Kreditvertrag stellt einen Vertrag zwischen einem Kreditnehmer (in der Regel einer Bank) und Ihnen als Kreditnehmer dar. Im Rahmen des Vertrages wird Ihnen für einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Summe an Geld zur Verfügung gestellt, welche Sie entweder am Ende in einer einzigen Zahlung oder währenddessen in Raten zurückzahlen müssen. Zudem werden Ihnen für die Bereitstellung des Kredits Zinsen in Rechnung gestellt.
Ein Darlehensvertrag ähnelt einem Kreditvertrag, bei dem entweder ein Darlehensgeber (z. B. eine Bank) oder Sie als Darlehensnehmer beteiligt sind. Im Gegensatz zum Kredit weisen Darlehen in der Regel längere Laufzeiten und höhere Darlehenssummen auf. Gleichzeitig sind die Zinsen in der Regel niedriger.

Mit einem Bürgschaftsvertrag sichert der Bürge dem Gläubiger zu, für die Forderung gegenüber dem Dritten (dem Schuldner) einzustehen. Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften, bei denen sich der Gläubiger entweder direkt an den Bürgen wenden kann oder zunächst gegen den Schuldner vorgehen muss.

Es gibt unterschiedliche Arten von Bürgschaften, die wir unterscheiden. In der Regel handelt es sich um eine Ausfallbürgschaft. In diesem Fall tritt der Bürge nur dann für die Forderung des Gläubigers ein, wenn eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner erfolglos war. Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist hingegen ein häufigerer Fall, bei dem der Bürge direkt haftbar ist.
Grundsätzlich kann jeder als Bürge auftreten. Damit die Bürgschaft jedoch eine ausreichende Sicherheit bietet, sollten Sie über angemessenes Vermögen oder regelmäßiges Einkommen als Bürge verfügen. Auch Minderjährige können mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten eine Bürgschaftserklärung abgeben.

Die Bürgschaft bleibt in der Regel auch nach dem Tod des Bürgen bestehen. Wenn die Erben des Bürgen das Erbe antreten, übernehmen sie automatisch auch alle Rechte und Pflichten der Bürgschaft.

Eine Bürgschaft erlischt, sobald die verbürgte Forderung beglichen ist. Ist die Bürgschaft zeitlich begrenzt, endet sie mit Ablauf der vereinbarten Frist. Bei einer erheblichen Verschlechterung der finanziellen Situation des Bürgen oder bei einer vertragsgemäßen Kündigung besteht die Möglichkeit, die Bürgschaft zu beenden. Im Falle des Todes wird die Bürgschaft von den Erben fortgeführt.

Als Rechtsanwalt für Baufinanzierung unterstütze ich Sie bei der Methode des Bausparens. Mit einem Bausparvertrag sparen Sie zunächst eine Bausparsumme an. Sobald ein bestimmter Wert erreicht ist, erhalten Sie von der Bank ein zinsgünstiges Darlehen. Mit diesem Darlehensvertrag haben Sie die Möglichkeit, eine Immobilie zu erwerben.

Rechnerisch gesehen ist ein Bausparvertrag dann sinnvoll, wenn Sie für das gewünschte Darlehen bessere Zinsen erhalten, als es bei einem herkömmlichen Baukredit der Fall wäre. Wichtig ist dabei, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen klar definiert sind.
Ein Bausparvertrag ermöglicht es Ihnen, gezielt den Bau oder die Renovierung einer Immobilie zu finanzieren. Sie können zunächst Geld ansparen und später von niedrigen Zinsen für das Darlehen profitieren. Es ist entscheidend, dass Ihr Bausparvertrag in rechtlicher Hinsicht einwandfrei ist. Das Sparen auf einem Vertrag, der gegen geltendes Recht verstößt, birgt Risiken.

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