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Unsere Dienstleistung - Fahrerflucht

Dienstleistung im Verkehrsstrafrecht

Fahrerflucht – ​Schnelle und professionelle Rechtsberatung

Ihnen wird vorgeworfen, Fahrerflucht begangen zu haben? Sie haben sich unerlaubt vom Unfallort entfernt? Sie benötigen juristische Unterstützung? Wenn Sie nach einem Unfall geflüchtet sind, drohen Ihnen hohe Geldstrafen, Freiheitsstrafen und Fahrverbote. Außerdem können Probleme mit Ihrer Kfz-Versicherung entstehen.

Daher ist schnelle und professionelle rechtliche Hilfe für Sie entscheidend. Egal, ob Sie unabsichtlich oder vorsätzlich gehandelt haben. Mit unserer langjährigen Erfahrung vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten rund um das Thema Fahrerflucht.

Schweigen Sie und kontaktieren Sie uns. Als Beschuldigter haben Sie das Recht Ihr Aussage zu verweigern und sich juristischen Beistand zu holen. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht sind wir auf Autounfälle spezialisiert. Um die beste Verteidigung für Sie zu gewährleisten, sollten Sie sich am besten direkt nach dem Unfall oder wenn die Polizei und Staatsanwaltschaft Sie kontaktieren, an uns wenden.

Um empfindliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

Um Geldstrafen oder Freiheitsstrafen zu mindern oder zu vermeiden und den Führerschein zu behalten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Voraussetzungen für Fahrerflucht:

Ein Unfallbeteiligter verlässt den Unfallort, bevor seine Feststellung möglich war.

  • Auch Beifahrer, die den Unfall (mit-)verursacht haben, gelten als Unfallbeteiligte.

    • Wenn die anderen Beteiligten nicht anwesend sind, sollte der Unfallbeteiligte eine angemessene Zeit warten.

      • Die Angemessenheit hängt von den Umständen des Unfalls ab, zum Beispiel etwa 60 Minuten während des Tages auf dem Supermarktparkplatz oder 30 Minuten auf der nächtlichen Landstraße.

      • Sogar bei Kleinstschäden besteht die Pflicht, zu warten.

    • Nach dem Warten oder dem berechtigten Entfernen sollte der Unfallbeteiligte die Feststellung bei den anderen Beteiligten oder bei der Polizei umgehend nachholen.

      • Ein Entfernen ist berechtigt aufgrund außergewöhnlicher Umstände, wie z.B. Hochzeit, Beerdigung, Fahrplan oder medizinischem Notfall.

  • Entfernen bedeutet, den unmittelbaren Unfallort zu verlassen.

  • Pflicht zur Feststellungsduldung:

    • Die Feststellung der Personalien (Name und Anschrift), des Fahrzeugs und der Art der Beteiligung ist erforderlich.

    • Es besteht die Verpflichtung, sich aktiv als Unfallbeteiligter vorzustellen.

Rechtliche Konsequenzen und Maßnahmen bei Verstoß

Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren kann als gerichtliches Urteil ausgesprochen werden. Die genaue Höhe und Dauer hängen von verschiedenen Umständen ab, wie zum Beispiel:

  • Der Schadenshöhe am Fahrzeug oder den beteiligten Personen

  • Vorherigen Eintragungen im Bundeszentralregister

  • Der emotionellen Belastung nach dem Unfall

  • Dem Einfluss von Drogen und Alkohol

  • Ob der Unfall dem Unfallgegner oder der Polizei gemeldet wurde

  • Ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten oder der Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von bis zu 5 Jahren für die Neuerteilung

  • Punktestand im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg

  • Ansprüche der Versicherungen

    • Rückforderungsansprüche der Kfz-Versicherung in Höhe des entstandenen Schadens beim Unfall

    • Rückforderungsansprüche der Rechtsschutzversicherung für entstandene Anwaltsgebühren

    • Erhöhung der Gebühren der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Verlängerung der Probezeit und Anordnung eines Aufbauseminars

  • Anordnung einer Sperrfrist für eine (erneute) Fahrprüfung von 6 Monaten bis 5 Jahre (auch wenn Sie noch keine Fahrerlaubnis besitzen)

Verhinderung oder Reduzierung von Strafen und Sanktionen

  • Die wichtigste Regel ist, dass Schweigen Gold ist.

    • Ihr Schweigen wird Ihnen nicht nachteilig ausgelegt.

    • Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und müssen sich nicht belasten.

    • Alles, was Sie äußern, kann gegen Sie verwendet werden.

  • Nach Absprache mit Ihrem Rechtsanwalt können Sie auch später entlastende Informationen vorbringen.

  • Sie müssen nur Ihre Personalien und Ihren Führerschein herausgeben.

Anwalt fordert Akteneinsicht

Als Rechtsanwalt haben wir die Möglichkeit, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen.

  • Allerdings ist diese Akteneinsicht eingeschränkt.

  • Nur ein Rechtsanwalt kann eine vollumfängliche Akteneinsicht beantragen.

Durch diese Erkenntnisse wird die Verteidigung erleichtert.

Durch diese Erkenntnisse wird die Verteidigung erleichtert

Keine Reaktion auf polizeiliche Schreiben erforderlich

  • Es ist nicht notwendig, auf polizeiliche Schreiben wie zum Beispiel eine Anzeige zu reagieren

  • Es ist nicht erforderlich, auf Vorladungen der Polizei zu erscheinen

  • Es ist nur erforderlich, auf Vorladungen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen

    • Es ist möglich, dass das Schreiben der Polizei auch im Auftrag der Staatsanwaltschaft verfasst wurde

Wie Ihnen ein Rechtsanwalt helfen kann

Wenn Ihnen eine Fahrerflucht vorgeworfen wird, stehen wir Ihnen zur Seite. Mit unserer langjährigen praktischen Erfahrung beraten und vertreten wir Sie im Verkehrsstrafrecht: Von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende des Strafverfahrens.

Es ist entscheidend, dass Sie jegliche Aussage verweigern und sich sofort an uns Rechtsanwälte für Verkehrsrecht wenden. Obwohl vor dem Amtsgericht bei geringer Strafandrohung kein Anwaltszwang besteht, kann nur ein Anwalt die vollständige Akteneinsicht beantragen. Nur dann ist eine professionelle Verteidigung möglich.

Wenn Sie unser Mandant sind, übernehmen wir die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Führerscheinzulassungsstelle, der Versicherung, den anderen Beteiligten sowie dem Gericht. Dabei ist es möglich, auch schon während des Ermittlungsverfahrens eine Einstellung zu verhandeln.

Wichtig ist: Verweigern Sie die Aussage und melden Sie sich umgehend, damit wir Sie optimal verteidigen können!

Häufige Fragen (FAQ)

Bei einer Fahrerflucht können Ihnen viele unterschiedliche Strafen und Sanktionen drohen. Wenn Sie von einem Unfall fliehen, kann dies mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Ihnen ein vorübergehendes oder dauerhaftes Fahrverbot erteilt wird. Auch erhöhte Beiträge und ein Regressanspruch der Kfz-Versicherung können die Folge sein.
Unter Fahrerflucht versteht man das unerlaubte Entfernen als Unfallbeteiligter vom Ort des Geschehens, bevor die Feststellung der Personalien und weiterer Angaben möglich ist. Man entfernt sich von der Unfallstelle, wenn man sich nicht unmittelbar in der Nähe des Unfallorts aufhält. Falls keine anderen Beteiligten anwesend sind, sollte man eine angemessene Zeit warten.
Falls Sie die Fahrerflucht nicht bemerken sollten, haben Sie sich nicht gemäß des Straftatbestands strafbar gemacht. Maßgeblich ist, ob das Gericht Ihnen Glauben schenkt. Dies hängt von den Umständen, wie Ihrem Verhalten nach dem Unfall und der akustischen sowie visuellen Wahrnehmbarkeit ab. Es ist ratsam, stets die Aussage zu verweigern.

Sie dürfen den Unfallort verlassen, wenn Ihnen dies entweder von der Polizei gestattet wurde oder wenn Sie eine angemessene Zeit gewartet haben. Die Angemessenheit der Wartezeit hängt von den individuellen Umständen des Unfalls ab. In bestimmten Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei Hochzeiten oder in medizinischen Notfällen, ist es auch gestattet, den Unfallort berechtigterweise zu verlassen.

Wenn Sie Opfer von Fahrerflucht wurden, sollten Sie umgehend die Polizei informieren. Sollte es in Folge der Täterermittlung zu einem Strafverfahren kommen, haben Sie die Möglichkeit, sich mittels Adhäsionsverfahren anzuschließen, um zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Unser Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Fahrerflucht kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Das Gericht wird eine Freiheitsstrafe je nach Art und Umfang des Schadens, dem Verhalten am Unfallort sowie dem Verhalten nach dem Unfall in Betracht ziehen. Bei schweren Personenschäden und Nichtzurückkehr zum Unfallort droht eine Freiheitsstrafe. 
Eine Selbstanzeige empfiehlt sich, um eine Reduzierung oder einen Ausschluss der Strafe durch „tätige Reue“ zu erreichen. Dies ist möglich, wenn Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall bei der Polizei melden, solange noch keine Ermittlungen gegen Sie laufen. Beachten Sie jedoch, dass bei einem hohen Schaden eine Selbstanzeige allein nicht ausreicht, um Straffreiheit zu erlangen.
Wenn Sie in eine Verkehrsunfall verwickelt sind und den Unfall verursacht haben, wird Ihre Kfz-Versicherung den entstandenen Schaden übernehmen. Wenn Sie hingegen vom Unfallort geflüchtet sind, wird die Versicherung Maßnahmen ergreifen, um den bereits gezahlten Schadenersatz von Ihnen zurückzufordern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung Ihnen kündigt oder Ihre Beiträge erhöht.
Das Gericht hat die Befugnis, Ihnen als Nebenstrafe vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Fahrerlaubnis zu entziehen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren und ein Fahrverbot auferlegt bekommen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Ihnen eine Sperrfrist von maximal 5 Jahren auferlegt wird, während der Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen können.

Die Dauer der Wartezeit hängt von den Umständen des Unfalls ab. Es ist entscheidend, wann damit gerechnet werden kann, dass die andere Partei am Unfallort erscheint. Dabei spielen Ort, Zeit und Schwere des Unfalls eine maßgebliche Rolle. Als grobe Orientierung kann man sagen, dass in der Stadt tagsüber etwa 60 Minuten und nachts auf Landstraßen etwa 30 Minuten gewartet werden sollte.

Rechtsgebiet

Verkehrsrecht

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