ClickCease
Reissner, Ernst und Kollegen - Recht verständlich, kompetent und engagiert.

Unsere Dienstleistung - Führerscheinentzug

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Führerscheinentzug – Gravierender Einschnitt in Ihre Mobilität

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde und nun eine MPU von Ihnen verlangt wird, stehen Sie womöglich vor einer Herausforderung. Besonders als Berufsfahrer sind Sie auf den Führerschein angewiesen und müssen nun möglicherweise um Ihre Arbeit bangen.
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine Strafmaßnahme, die im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vorgenommen wird. Typische Vergehen, die dazu führen können, sind beispielsweise Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen. Es kann zwischen 6 Monaten und 5 Jahren dauern, bis Sie Ihren Führerschein wiedererlangen können. In besonders schweren Fällen besteht sogar die Möglichkeit, dass Sie ihn lebenslang verlieren. Zusätzlich wird oft auch eine kostenpflichtige Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) oder ein Nachweis über Abstinenz gefordert. Doch nicht immer ist der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Anordnung eines Fahrverbots rechtmäßig. Oftmals ist der Entzug des Führerscheins mit einem strafrechtlichen Verfahren verbunden, das schwerwiegende Auswirkungen auf Ihre Karriere haben kann. Als Kanzlei für Verkehrsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihren Führerschein wiederzuerlangen oder ein Fahrverbot abzuwenden.

Der Entzug des Führerscheins und wie man ihn wiedererlangt

  1. Damit Sie sich erfolgreich gegen den Entzug Ihres Führerscheins wehren oder ihn zurückerlangen können, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten:
    • Gründe und Dauer des Führerscheinentzugs:
      • Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß des Strafgesetzbuchs (StGB) durch Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen:
        • Mehr als 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts: 1 Monat Fahrverbot
        • Mehr als 70 km/h außerorts: bis zu 3 Monate Fahrverbot
      • Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr bei Fahren unter Einfluss von Alkohol (mehr als 1,1 Promille) oder sonstigen Drogen
      • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort beziehungsweise Fahrerflucht: Die Länge ist abhängig von der Schwere der Tat
      • Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs wird auch bei einer bestimmten Anzahl von Punkten in Flensburg angenommen (maximal 8 Punkte dürfen gesammelt werden)
      • Während der Probezeit gelten verschärfte Bedingungen, wie:
        • Nach der Verwarnung ein drittes Mal gegen Probezeitauflagen verstoßen
        • Ein Seminar zum Abbau von Punkten kann in der Probezeit nicht besucht werden.
    • Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug:
      • Fahrverbot – das mildere Übel:
        • Fahrverbote gelten nach § 44 I StGB als Nebenstrafe in einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren oder werden von der Verwaltungsbehörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens verhängt.
        • Das Fahrverbot ist stets zeitlich begrenzt (ca. 1–3 Monate)
        • Bei leichten Vergehen (Rotlichtverstöße, leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen)
        • Abgabe des Führerscheins und automatisches Zurückbekommen nach Ablauf beim zuständigen Polizeirevier
      • Führerscheinentzug (dauerhafter Führerscheinverlust):
        • Bei schwerwiegenden Vergehen mit hohem Gefahrenpotenzial (insbesondere Alkohol oder Drogen am Steuer, auf dem Fahrrad oder E-Scooter)
        • Bei Verbindung zu einer Straftat
        • Abgabe sofort nach Begehen der Straftat
        • Sperrfrist für Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (Dauer: 6 Monate bis 5 Jahre)
    • Wiederbeantragung des Führerscheins:
      • Frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann ein neuer Führerschein beantragt werden
      • Die geforderten Bedingungen müssen erfüllt sein (zum Beispiel MPU oder Abstinenznachweis)
      • Je nach Fall: erneute Fahrerlaubnisprüfung mit theoretischer und praktischer Prüfung
    • Rechtliches Vorgehen:
      • Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen die behördliche Entscheidung einzulegen
      • Eine Beantragung zur Verkürzung der Sperrfrist ist möglich
      • Dies ist einzelfallabhängig und kann bei besonderen persönlichen oder beruflichen Umständen zum Beispiel bei Berufsfahrern und Außendienstlern entscheidend sein
      • Mit Schulungsmaßnahmen können Sie Ihre veränderte Einstellung zum regelkonformen Verhalten im Straßenverkehr deutlich machen.

Rechtsanwaltliche Unterstützung – Vor und nach dem Entzug

Wenn Ihnen Ihr Führerschein entzogen wurde oder der Verlust droht, stehen Rechtsanwälte an Ihrer Seite. Das Fahren ohne Auto kann schwerwiegende private und berufliche Konsequenzen haben. Deshalb sollten Sie sich gegen ungerechtfertigte oder unverhältnismäßige Strafen wehren. Mit uns haben Sie im Bereich Verkehrsrecht kompetente Rechtsanwälte an Ihrer Seite. Wir beraten und vertreten Sie bei Führerscheinentzügen. Dazu prüfen wir Ihren Fall und geben Ihnen Ratschläge für das weitere Vorgehen. Wir richten unsere Tätigkeit dabei auf Ihre individuellen Umstände aus. Das bedeutet, dass wir Widerspruch gegenüber den Behörden einlegen oder die Verkürzung der Sperrfrist beantragen. Außerdem bereiten wir Sie rechtlich auf die erneute Beantragung Ihres Führerscheins vor. Mit unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, wie wir Sie am besten gegen Fahrverbote und den Entzug Ihres Führerscheins verteidigen können.

Wehren Sie sich jetzt und erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung!

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Häufige Fragen (FAQ)

Der Führerschein kann sowohl von einem Gericht als auch von der Führerscheinstelle entzogen werden, je nach Sachverhalt. Eine gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt lediglich, wenn eine Verbindung zu einer Straftat besteht. Schwere Vergehen im Straßenverkehr werden in der Regel nicht als Straftat eingestuft.
Für einen Entzug des Führerscheins muss Ihre Fahrweise ein erhebliches Gefahrenpotential für den Verkehr darstellen. Dazu gehören zum Beispiel deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Fahren unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol, das Verlassen des Unfallortes oder das Ansammeln von mehr als 8 Punkten im Zentralregister in Flensburg.
Das Fahrverbot stellt eine mildere rechtliche Maßnahme dar im Vergleich zum Entzug der Fahrerlaubnis. Es wird hauptsächlich bei Vergehen wie dem Verstoß gegen das Rotlicht oder hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt. Die Dauer des Fahrverbots beläuft sich in der Regel auf einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten. Während der Fahrverbotszeit bleibt Ihr Führerschein gültig und wird Ihnen danach zurückgegeben.
Der Entzug der Fahrerlaubnis stellt gemäß § 69 Absatz 1 des Strafgesetzbuches eine Maßregel zur Sicherung und Besserung dar. Im Gegensatz dazu stellt das Fahrverbot gemäß § 44 Absatz 1 des Strafgesetzbuches eine Nebenstrafe dar. Beim Fahrverbot ist es nicht erforderlich, den Führerschein vollständig abzugeben. Beim Entzug der Fahrerlaubnis ist es notwendig, einen Antrag auf Wiedererteilung zu stellen.
Eine MPU kann in folgenden Fällen angeordnet werden: Alkohol- und Drogenfahrten (ab 1,6 Promille), wiederholte oder schwerwiegende Verkehrsdelikte, körperliche Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen (außerhalb des Straßenverkehrs), Straftaten in Verbindung mit dem Straßenverkehr oder aggressivem Verhalten.
Bei einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht können Sie möglicherweise ein Fahrverbot verhindern und stattdessen eine mildere Strafe erhalten. Dabei ist nicht jeder Entzug der Fahrerlaubnis gerechtfertigt. Sie haben die Möglichkeit, gegen den Entzug des Führerscheins Widerspruch einzulegen oder sich gegen ein Urteil durch rechtliche Mittel zu wehren.

Es gibt keine eindeutigen Bestimmungen, wie man den Führerschein zurückerlangt. Denn eine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis kann erst drei Monate vor dem Ablauf der Sperrfrist beantragt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde muss davon überzeugt sein, dass die antragstellende Person in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. In diesem Zusammenhang kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) unterstützend wirken.

Ja, denn ein E-Scooter ist auch als Kraftfahrzeuge anzusehen. Demzufolge liegt bei ab 1,1 Promille immer eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt vor. Je nach Sachlage kann ein Fahrverbot oder sogar ein Führerscheinentzug drohen. Beim (vorherigen) Konsum von Alkohol und Drogen müssen Betroffene auch eine MPU machen.
Die Kosten einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) können je nach Fragestellung und Begutachtungsstelle variieren. Seit August 2018 sind die MPU-Preise nicht gesetzlich festgelegt und jede Begutachtungsstelle kann ihre eigenen Preise festlegen (in der Regel zwischen 400 € und 800 €). Je nach Verfahren können auch Abstinenznachweise erforderlich sein. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, vor der MPU einen Vorbereitungskurs zu besuchen.
Ja, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit einer Straftat steht, beispielsweise Fahrerflucht, können Ihnen hohe Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Außerdem wird es als Straftat angesehen, wenn eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt (Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG).

Rechtsgebiet

Verkehrsrecht-Mobile

Rechtsanwälte

Rechtsanwalt

Jederzeit für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Reissner, Ernst und Kollegen. Immer für Sie da

Adresse

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen Augsburg (Hauptsitz)
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Email: augsburg@reissner-ernst.de
Tel. 0821 9079797
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen Starnberg
Hauptstraße 23
82319 Starnberg
Email: starnberg@reissner-ernst.de
Tel. 08151 6539329

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Dienstag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Mittwoch 08:00 – 14:00
Donnerstag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Freitag 08:00 – 14:00

Kontakt