ClickCease
Reissner, Ernst und Kollegen - Recht verständlich, kompetent und engagiert.

Unsere Dienstleistung - Hilfe bei Durchsuchung

Dienstleistung im Strafrecht

Keine Sorge bei einer Durchsuchung!

Ihre Wohnung, Ihr Büro oder andere Aufenthaltsräume werden gerade durchsucht? Sie hatten gerade eine Durchsuchung oder Beschlagnahme gemäß § 102 StPO? Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und prüfen Sie diesen. Denn Sie können nicht immer davon ausgehen, dass die Polizei sich immer richtig verhält. Wird die richtige Person und Adresse genannt? Ist der Beschluss nicht älter als 6 Monate? Machen Sie keine Angaben und helfen Sie der Polizei nicht bei der Durchsuchung! Kontaktieren Sie nach Möglichkeit sofort einen Rechtsanwalt für Strafrecht, sobald die Polizei vor der Tür steht. Denn ich kann Sie als Zeuge bei der Durchsuchung unterstützen und Sie unmittelbar vor Ort beraten und effektiv verteidigen. Im Idealfall kann ich die Durchsuchung verhindern. Doch auch nach der Durchsuchung gibt es Möglichkeiten, mithilfe eines Rechtsanwalts für Strafrecht Versäumtes nachzuholen und eine Entscheidung des Gerichts zu erwirken.

Es findet eine Durchsuchung in Ihren privaten Räumen statt? Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Strafrecht beraten und unterstützen.

Durchsuchung Ihrer Wohnung? - Das ist rechtlich zulässig!

Eine Durchsuchung nach § 102 StPO dient der Staatsanwaltschaft zur Beweisbeschaffung. Sie wird sowohl zur Verhinderung von Straftaten als auch zur Aufklärung vergangener Straftaten durchgeführt.

Die Durchsuchung beschränkt sich nicht nur auf die Wohnung des Verdächtigen, sondern erstreckt sich auch auf alle anderen Räumlichkeiten, die er besitzt, wie zum Beispiel Büros, Geschäftsräume oder Hotelzimmer.

  • Wohnraum von Mitbewohnern darf nicht durchsucht werden.
  • Kraftfahrzeuge dürfen durchsucht werden, während für Wohnmobile eine Durchsuchung erlaubt ist.
  • Die Beschlagnahme von Handys und Smartphones ist nur bei schweren Straftaten gestattet, wie beispielsweise Mord oder Steuerhinterziehung.

Nicht jede Straftat erfordert eine Durchsuchung!

  • Ein Durchsuchungsbefehl kann nur erlassen werden, wenn ein Verhältnismäßigkeitsprinzip vorliegt.
  • Als Rechtsgrundlage dient § 102 Strafprozessordnung (StPO).

Ursachen für eine Durchsuchung

Um sicherzustellen, dass eine Durchsuchung gemäß § 102 StPO verhältnismäßig ist, müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen:

  • Suche nach illegalen Drogen oder Gegenständen, die zu deren Herstellung dienen

  • Verdacht auf Bestellungen aus dem Darknet

  • Das illegale Verteilen von Software oder Filesharing

  • Verletzung von Urheberrechten

  • Steuervergehen

Beweismittel

  • Wenn Beweismittel gefunden werden, dürfen sie beschlagnahmt werden

  • Auch Gegenstände, die auf eine Straftat hinweisen, sogenannte Zufallsfunde, dürfen beschlagnahmt werden.

  • Zum Beispiel: Die Polizei sucht nach Drogen und kann auch eine zufällig gefundene Feinwaage beschlagnahmen

  • Die Polizei muss einen begründeten Verdacht haben, gezielt nach anderen Gegenständen bei einer Hausdurchsuchung zu suchen: Zufällig gefundene Dinge dürfen mitgenommen werden, aber es ist nicht erlaubt, aktiv nach anderen Dingen zu suchen.

Ein Durchsuchungsbeschluss ist dann rechtmäßig, wenn er den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Zeitpunkt für eine Durchsuchung

Uhrzeit für eine Durchsuchung

Eine Durchsuchung eines Hauses oder Büros kann nicht zu jeder beliebigen Zeit stattfinden. In der Regel erfolgt sie frühmorgens, um den Verdächtigen zu überraschen. 

Unzulässig ist eine Durchsuchung eines Hauses oder einer Wohnung zu folgenden Zeiten:

  • Sommerzeit (April bis September): zwischen 21:00 Uhr und 04:00 Uhr

  • Winterzeit (Oktober bis März): zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr

Gemäß § 104 Strafprozessordnung (StPO) kann eine Durchsuchung auch nachts durchgeführt werden, wenn:

  • der Täter auf frischer Tat verfolgt wird

  • eine geflohene Person festgenommen werden soll

  • eine akute Gefahr besteht

Wie Sie sich bei einer Hausdurchsuchung korrekt verhalten:

  • Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie Widerstand!

  • Gehen Sie freundlich mit den Behörden um und bitten Sie darum, den Durchsuchungsbeschluss zu sehen. Überprüfen Sie ihn auf seine Gültigkeit:

    • Wird die richtige Adresse und Person genannt?

    • Der Beschluss darf nicht älter als 6 Monate sein!

  • Rufen Sie Ihren Rechtsanwalt an – Ich komme sofort vorbei

  • Geben Sie keine Informationen preis und unterschreiben Sie nichts! Beantworten Sie nur Fragen zu Ihrer Identitätsfeststellung.

  • Händigen Sie die gesuchten Gegenstände freiwillig aus!

  • Lassen Sie sich ein Protokoll über beschlagnahmte Gegenstände geben und machen Sie ein Gedächtnisprotokoll!

Die optimale Vertretung durch kompetente Rechtsanwälte

Als Rechtsanwalt für Strafrecht bin ich mit den Rechten bei einer Hausdurchsuchung bestens vertraut und kenne die rechtlichen Grenzen für die Polizei. Oftmals kommen die Beamten mit veralteten Durchsuchungsbeschlüssen oder sogar ohne richterliche Anordnung. In der Regel ist es schwierig, sich vor Ort gegen eine rechtmäßig angeordnete Durchsuchung der Wohnung oder der Büroräume zur Wehr zu setzen. Dennoch können Sie mich sofort kontaktieren, wenn die Polizei vor Ihrer Tür steht. Wenn möglich, werde ich unverzüglich erscheinen und Sie auch als Zeuge unterstützen. Nach der Durchsuchung werde ich umgehend Akteneinsicht beantragen und Sie über den Fortgang der Ermittlungen informieren. Dadurch können wir eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie entwickeln, um eine strafrechtliche Verurteilung abzuwenden oder zumindest zu verringern. Falls die Durchsuchung unrechtmäßig war, kann ich ein Beweisverwertungsverbot erwirken.

Wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattfindet, zögern Sie nicht, mich sofort zu kontaktieren – am besten noch während der Durchsuchung! Ich stehe Ihnen vor Ort zur Seite und überprüfe den Durchsuchungsbeschluss für Sie.

Häufige Fragen (FAQ)

Es erfolgt lediglich eine Durchsuchung von Wohnungen, Büroräumen oder Häusern, wenn gemäß Paragraph 102 der Strafprozessordnung ein hinreichender Verdacht vorliegt, dass dort Beweismittel zu finden sind. Diese Durchsuchungen dienen entweder der Prävention zukünftiger Straftaten oder der Aufklärung vergangener Straftaten.

Normalerweise verfasst der Strafrichter den Durchsuchungsbeschluss schriftlich. In besonderen Fällen, in denen Gefahr in Verzug besteht, kann die Hausdurchsuchung auch von der Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung angeordnet werden. Gefahr in Verzug besteht nur dann, wenn die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte flieht oder Beweismittel vernichtet werden.

Im Allgemeinen dürfen alle Räumlichkeiten durchsucht werden, die der Verdächtige besitzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese legal oder illegal sind, ob der Verdächtige sie besitzt oder mietet, mitbenutzt oder vorübergehend nutzt. Dies kann beispielsweise ein Haus, eine Wohnung, ein Hotelzimmer oder ein Wohnwagen sein. Räume, die von Mitbewohnern genutzt werden, dürfen jedoch nicht durchsucht werden.
Es ist erlaubt, sämtliche Beweismittel zu beschlagnahmen. Auch Gegenstände, die auf eine Straftat hindeuten, dürfen sichergestellt werden. Solche Funde gelten als Zufallsfunde, zum Beispiel wenn die Polizei bei der Durchsuchung nach Drogen eine Feinwaage findet. In schweren Fällen wie Mord oder Steuerhinterziehung ist es erlaubt, das Handy mitzunehmen.
Wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, erlischt auch die Anordnung. Infolgedessen müssen die beschlagnahmten Gegenstände von der Staatsanwaltschaft zurückgegeben werden. Sollte sich bereits vor Abschluss des Verfahrens herausstellen, dass der Gegenstand nicht länger benötigt wird, muss die Beschlagnahmeanordnung aufgehoben werden.

Ein Rechtsanwalt kann gemäß der Strafprozessordnung (StPO) auch dann eine Hausdurchsuchung durchführen lassen, wenn die betroffene Person nicht anwesend ist. Es besteht kein zwingender Bedarf an der Anwesenheit der Räume oder Gegenstände. In der Regel ist bei einer Durchsuchung auch ein Vertreter der Kommune als Zeuge anwesend.

Wenn Sie von Beamten durchsucht werden, sollten Sie kooperativ sein und so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt kontaktieren. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und unterschreiben Sie nichts. Geben Sie nur Auskunft zu Ihrer Person. Zum Abschluss sollten Sie ein Protokoll über die beschlagnahmten Gegenstände verlangen.
Als Rechtsanwalt können wir Ihnen mitteilen, dass die Polizei befugt ist, sämtliche Räume, in denen der Verdächtige sich aufhält, zu durchsuchen. Bei schweren Straftaten ist es auch gestattet, das Handy des Verdächtigen zu beschlagnahmen. Zudem können auch zufällig entdeckte Beweismittel beschlagnahmt werden. Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, darf die Polizei Ihre Wohnung nur mit einem Durchsuchungsbeschluss und während der Tageszeiten durchsuchen.
Wenn bei einer Durchsuchung kein belastendes Material gefunden wurde, obliegt es der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob das Verfahren wegen unzureichender Beweise eingestellt wird oder ob zusätzliche Beweismittel herangezogen werden. Sie haben die Möglichkeit, selbst oder durch Ihren Rechtsanwalt Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen.
Bei der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung und der Schwere des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an. Eine Hausdurchsuchung ist unverhältnismäßig bei Bagatelldelikten, in denen auch mildere Beweismittel eingesetzt werden könnten.

Rechtsgebiet

Strafrecht-Mobile

Rechtsanwälte

Rechtsanwalt

Jederzeit für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Reissner, Ernst und Kollegen. Immer für Sie da

Adresse

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen Augsburg (Hauptsitz)
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Email: augsburg@reissner-ernst.de
Tel. 0821 9079797
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen Starnberg
Hauptstraße 23
82319 Starnberg
Email: starnberg@reissner-ernst.de
Tel. 08151 6539329

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Dienstag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Mittwoch 08:00 – 14:00
Donnerstag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Freitag 08:00 – 14:00

Kontakt