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Rechtsanwalt - Immobilienkauf Starnberg und Augsburg

Dienstleistung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die speziellen Aspekte des Kaufs von Immobilien

Wenn Sie ein Haus oder ein Grundstück erwerben möchten, um Ihre Zukunft abzusichern oder eine Investition zu tätigen, ist es wichtig, dass Sie sich rechtlich absichern. Der Kauf einer Immobilie ist jedoch eine komplexe Angelegenheit mit vielen juristischen Herausforderungen. Neben den emotionalen Aspekten spielt auch das finanzielle Risiko eine große Rolle, da viele Menschen lange Zeit sparen müssen, um sich diesen Traum zu erfüllen. Um Verbraucher zu schützen, hat der Staat spezielle Vorschriften erlassen, die verlangen, dass Kaufverträge schriftlich festgehalten und notariell beglaubigt werden müssen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, den Kaufvertrag zu überprüfen und sicherstellen, dass jeder Abschnitt klar und verständlich formuliert ist.

Was ist zu beachten?

Grundlegende Informationen

  • Es ist ratsam, zuerst das Grundbuch des Objekts zu überprüfen, um allgemeine Informationen darüber zu erhalten. Dort finden Sie beispielsweise Angaben zur Belastung der Immobilie, wie etwa Grundschulden oder Wegerechte.

  • Außerdem enthält das Grundbuch einen Teilungsplan und einen Bauplan, die sorgfältig auf ihre Richtigkeit überprüft werden sollten.

Eigentumswohnungen

  • Es ist unerlässlich, Besonderheiten der Teilungserklärung der Wohnungseigentumsanlage im Kaufvertrag zu berücksichtigen.

  • In der Teilungserklärung wird beispielsweise festgelegt, ob ein Gartenanteil vollständig im Eigentum steht oder ob lediglich ein Sondernutzungsrecht vorliegt. Weitere Sondernutzungsrechte, wie beispielsweise Keller, Nebenräume oder Stellplätze, sollten ebenfalls im Vertrag aufgeführt sein.

  • Im Grundbuch sind auch Dienstbarkeiten zugunsten von Nachbargrundstücken oder Versorgungsunternehmen vermerkt. Eine Überprüfung ist ratsam, wenn Sie diese nicht akzeptieren möchten.

  • Außerdem sollten spezielle Vereinbarungen zur Eigentümergemeinschaft und zu bestimmten Baumaßnahmen aus der Teilungserklärung und den damit verbundenen Verträgen in den notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden. So erfüllt der Verkäufer seine Informationspflichten und der Käufer ist umfassend über die zu erwerbende Immobilie informiert.

Vermietete Immobilien

  • Auch eine Überprüfung der Mietverträge ist empfehlenswert, da der Käufer nach dem Kauf die Rolle des Vermieters übernimmt und somit auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten.

  • Es ist wichtig, klare Vereinbarungen darüber zu treffen, ab welchem Zeitpunkt die Miete dem Käufer zusteht und bis zu welchem Zeitpunkt sie noch dem Verkäufer zusteht.

  • Zudem sollte der Mieter rechtzeitig über den Vermieterwechsel informiert werden.

Immobilien im Bau

  • Es ist von Bedeutung, dass die Sicherungsvorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung eingehalten werden.

  • Zusätzlich sollte der Ratenzahlungsplan daraufhin überprüft werden, ob er mit der Baubeschreibung übereinstimmt und gegebenenfalls angepasst werden muss.

Öffentlich-rechtliche Aspekte

  • Nach Abschluss der notariellen Beurkundung überprüft der Notar, ob öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder eine Genehmigung des Hausverwalters erforderlich sind oder ob die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte.

  • Es können auch Fragen des Denkmalschutzes und mögliche Grundpfandrechte oder frühere Finanzierungen auftreten, die Probleme verursachen können.

Beim Kauf einer Immobilie gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Ein Termin zur Beratung ist in jeder Phase des Prozesses sinnvoll!
Es ist entscheidend, eine sorgfältige Planung beim Kauf einer Immobilie vorzunehmen und die rechtlichen Aspekte gründlich zu durchdenken. Insbesondere die Überprüfung des Immobilienvertrags ist von großer Bedeutung, da nach der notariellen Beurkundung normalerweise keine Änderungen mehr möglich sind. Um unerwünschte Überraschungen wie ein anderes Objekt oder hohe Schulden zu vermeiden, ist eine Unterstützung durch uns erforderlich. Mit unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich des Immobilienrechts können wir Ihnen dabei helfen, den Kaufprozess strukturiert, reibungslos und optimiert zu gestalten. Wir prüfen Ihren Kaufvertrag sorgfältig, bevor er notariell beurkundet wird, um kostspielige Fehler zu vermeiden. Unser Team von Rechtsanwälten steht Ihnen bei allen Fragen und rechtlichen Angelegenheiten rund um den Kauf von alleinstehenden Immobilien, Grundstücken, Eigentumswohnungen, vermieteten Immobilien und Immobilien im Bau zur Seite.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Grundbuch ist ein öffentlich zugängliches Register, in dem alle Grundstücke in einem bestimmten Bezirk aufgeführt sind. Um als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen zu werden, muss der Käufer den Grundbucheintrag beim Grundbuchamt beantragen lassen, wofür er einen Notar benötigt. Erst nach erfolgter Eintragung wird der Käufer zum rechtmäßigen Eigentümer des Grundstücks.

Der Notar hat die Verantwortung, den Kaufvertrag für eine Immobilie zu erstellen und dessen Authentizität zu beglaubigen. Deshalb müssen alle Beteiligten persönlich beim Notar erscheinen. Der Notar informiert die Parteien auch über ihre Rechte und Pflichten sowie über den Inhalt des Vertrags. Außerdem stellt er beim Grundbuchamt den Antrag, den Käufer als neuen Eigentümer der Immobilie einzutragen.

Eine gesetzliche Vorgabe bezüglich der Wahl des Notars existiert nicht. Verkäufer und Käufer müssen sich auf einen Notar einigen. Oftmals empfiehlt der Verkäufer oder Makler einen Notar, mit dem sie bereits positive Erfahrungen gemacht haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Notar bei der Beurkundung neutral sein muss und die anfallenden Gebühren gesetzlich festgelegt sind.

Die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt beim Erwerb einer Immobilie variieren je nach Höhe des Kaufpreises. In der Regel sind die prozentualen Notarkosten niedriger, je höher der Kaufpreis ist. Seit der letzten Anpassung der Gebühren im Jahr 2013 betragen die Notargebühren ungefähr 1 % und die Grundbuchkosten etwa 0,5 % des Kaufpreises. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die tatsächlichen Kosten aufgrund zusätzlicher Tätigkeiten höher ausfallen.
Es gibt keine gesetzliche Regelung für die Bezahlung des Notars. In der Regel muss der Käufer die Kosten für den Notar und den Grundbucheintrag tragen. Falls der Käufer jedoch zahlungsunfähig ist, ist der Verkäufer verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Es ist möglich, vor Abschluss des Kaufvertrags einer Immobilie oder eines Grundstücks einen Notar zu konsultieren, um Zeit und Kosten zu sparen. Dafür muss jedoch der vorgefertigte Kaufvertrag alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, wofür eine Beratung durch einen Rechtsanwalt erforderlich sein kann.

Die Gültigkeit des Immobilienkaufvertrages tritt mit der Beurkundung ein, die beim Notartermin erfolgt, sobald der Käufer und der Verkäufer den Vertrag unterzeichnet haben. Allerdings erfolgt die Übertragung des Eigentums erst durch den Eintrag ins Grundbuch, der die Umschreibung im Grundbuch beinhaltet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Immobilie lediglich für den Käufer reserviert.

Ja, da die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch oft mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Es besteht jedoch die Möglichkeit, vorher die Schlüssel zu übergeben und einzuziehen, sofern der Verkäufer zustimmt. Erst durch die Übergabe der Schlüssel erfolgt die tatsächliche Übertragung des Besitzes auf den Käufer.

Beim Kaufvertrag einer Immobilie existiert normalerweise kein Rücktrittsrecht. Es gibt jedoch eine Ausnahme, nämlich wenn erhebliche Mängel vorliegen, die es dem Käufer ermöglichen, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Beispiel hierfür ist, wenn sich herausstellt, dass die Immobilie älter ist, als ursprünglich angegeben wurde. Auf der anderen Seite kann auch der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, falls der Käufer seinen Pflichten nicht nachkommt. Ein möglicher Verstoß besteht zum Beispiel darin, dass der Käufer den Kaufpreis nicht bezahlt.

Wenn man eine Immobilie in einem Gebäudekomplex wie z.B. eine Eigentumswohnung oder eine Haushälfte erwirbt, wird man Teil einer Eigentümergemeinschaft. Innerhalb dieser Gemeinschaft ist die Verteilung des Eigentums detailliert festgelegt, ebenso wie etwaige Rechte zur Sondernutzung oder eine Gemeinschaftsordnung. Meine Kanzlei unterstützt Sie bei Fragen rund um die Rechte und Pflichten als Teil einer Eigentümergemeinschaft.

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