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Rechtsanwalt - Vorweggenommene Erbfolge Starnberg und Augsburg

Dienstleistung im Erbrecht

Vorweggenommene Erbfolge - Wie Sie Ihr Vermögen schützen können

Wenn Sie Wege suchen, um Erbschaftssteuer zu sparen oder den Pflichtteil zu reduzieren, und gleichzeitig Erbstreitigkeiten vermeiden und sich Pflegeleistungen, Nießbrauch- und Wohnrechte im Alter sichern möchten, kann eine vorweggenommene Erbfolge eine Lösung sein. Das Übertragen eines Teils Ihres Vermögens an Ihre Erben zu Lebzeiten kann sowohl Ihnen als auch Ihren Erben zahlreiche Vorteile bringen. Durch eine frühzeitige Planung können drohende Erbschaftsstreitigkeiten vermieden und die Erbschaftssteuer reduziert werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bietet hierfür verschiedene Optionen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Anforderungen im Erbrecht hoch sind und die Freibeträge bei Schenkungen lange Laufzeiten haben. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig und umfassend beraten zu lassen. Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen im Erbrecht gerne zur Seite und begleite Sie bei der Umsetzung Ihrer Vorstellungen zur Erbfolge, damit Sie die volle Kontrolle behalten. Vermeiden Sie unnötige Risiken und planen Sie Ihre Erbfolge rechtzeitig.

Effektive Planung der Erbschaft

Wichtige Überlegungen zur Vorwegnahme Ihrer Erbfolge:

Vorteile der Vorwegnahme:

Steuervorteile: Innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren können bestimmte Freibeträge an Verwandte und Ehepartner verschenkt werden, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu vermeiden. Hier sind die geltenden Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze:
  • Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %
  • Kinder: 400.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %
  • Enkel: 200.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %
  • Eltern/Großeltern: 100.000 EUR, 1. Steuerklasse, 7-30 %
  • Geschwister/Nichten/Neffen: 20.000 EUR, 2. Steuerklasse, 15-43 %
  • Alle anderen Erben: 20.000 EUR, 3. Steuerklasse, 30-50 %

Zusätzlich kann Privatvermögen in Betriebsvermögen umgewandelt und später als Gehalt ausgezahlt werden. Investitionen in niedrig besteuerte Anlageklassen sind ebenfalls möglich.

  • Erbschaftsstreit vermeiden: Eine frühzeitige Regelung von Erbschaftsangelegenheiten kann Unklarheiten und Konflikte unter den Erben verhindern. Die Unterstützung eines Rechtsanwalts kann hilfreich sein, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt.

  • Pflichtteil verringern: Durch Schenkungen kann die Erbmasse reduziert werden, wodurch auch der Pflichtteil geringer ausfällt. Dies ermöglicht eine indirekte Enterbung eines Erben.

Verschiedene Möglichkeiten der Vorwegnahme:

  • Schenkung und Erbverzicht: Durch einen Vertrag mit dem zukünftigen Erblasser kann ein Erbe auf das Erbe und den Pflichtteil gegen eine vereinbarte Abfindung verzichten. Der Verzicht muss notariell beurkundet werden und kann nach der Beurkundung nur einvernehmlich mit dem Vertragspartner geändert oder aufgehoben werden.

  • Schenkung mit Anrechnung auf den Pflichtteil: Um sicherzustellen, dass die Schenkung den Pflichtteil nicht mindert, muss der Erblasser die Anrechnung auf den Nachlass ausdrücklich anordnen.

  • Schenkung mit Anrechnung auf den Erbteil: Falls kein Erbverzichtsvertrag abgeschlossen wurde, kann der Erblasser die Schenkung auf das Erbe anrechnen, was dazu führen kann, dass der Beschenkte den Miterben einen Ausgleich zahlen muss.

Wichtige vertragliche Regelungen zur Absicherung:

Um angemessen abgesichert zu sein, ist es ratsam, eine Gegenleistung bei der Vorwegnahme der Erbfolge zu vereinbaren. Als Gegenleistung kommen verschiedene Optionen in Frage, darunter ein Nießbrauchrecht, lebenslange Rentenzahlungen, Abfindungs- und Ausgleichszahlungen sowie Pflegeverpflichtungen. Je nach Art der Gegenleistung sind spezielle Formanforderungen zu beachten, wie beispielsweise die notarielle Beurkundung.

Eine Erbteilsanrechnungsklausel gewährleistet, dass bereits verschenktes Vermögen bei der Erbteilung berücksichtigt wird, um eine gleichmäßige Verteilung unter den Miterben sicherzustellen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Pflichtteilsanrechnungsklausel zu vereinbaren. Zusätzlich kann eine Rückfallklausel Bedingungen für die Rückgängigmachung der Schenkung festlegen, z.B. bei Insolvenzverfahren oder dem Vorversterben des Erben.

Wie wir bei der Optimierung vorgehen

Mit uns als Rechtsanwälten können Sie Ihr Erbe ohne Sorgen gestalten. Es ist wichtig, frühzeitig über eine Nachlassplanung nachzudenken, um die vielfältigen Möglichkeiten des Erbrechts bestmöglich nutzen zu können. Dabei beraten wir Sie unter anderem zu Themen wie Erbschaftssteuer, Enterbung, Gegenleistungen in einem Erbvertrag und vorzeitigen Schenkungen. Dank unserer langjährigen Praxiserfahrung im Erbrecht sind wir in der Lage, individuelle Lösungen für Ihre persönliche Situation zu finden und mögliche Streitigkeiten unter den zukünftigen Erben zu vermeiden.

Wenn Sie uns als Mandanten wählen, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Erbstrategie. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung besprechen wir vorab die Anwaltskosten sowie gegebenenfalls anfallende Notar- und Verwaltungskosten, damit Sie von Anfang an wissen, wie Sie am besten vererben können.

Häufige Fragen (FAQ)

Im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge besteht die Möglichkeit für den künftigen Erblasser, bereits zu Lebzeiten sein Erbe oder seinen Erbteil auf den zukünftigen Erben zu übertragen. Diese Übertragung kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Durch eine sorgfältige Planung können Freibeträge genutzt werden, um Erbschafts- und Schenkungssteuer zu vermeiden.
Die vorweggenommene Erbfolge bietet sowohl dem Erblasser als auch dem zukünftigen Erben Vorteile. Durch eine geschickte Planung können Steuerfreibeträge genutzt werden, um Erbschafts- und Schenkungssteuer zu sparen. Außerdem ermöglicht es dem Erblasser, Erbstreitigkeiten zu vermeiden und die Erbschaft kontrolliert zu übergeben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Anpassungen vorzunehmen, falls dies erforderlich ist.

Im Falle eines Erbfalls besteht die Pflicht der Erben, eine Erbschaftssteuer in Höhe von 7-50% zu zahlen. Der genaue Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Durch vorzeitige Schenkungen von Vermögenswerten können Sie das spätere Erbe reduzieren und somit auch die Erbschaftssteuer verringern. Durch geschickte Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge lässt sich die Steuerlast weiter minimieren.

In unserer Kanzlei unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre Vermögenswerte strategisch zu verschenken und somit Ihre Erbschaftssteuer zu optimieren.

Eine vorweggenommene Erbfolge bietet dem Erblasser und den Miterben verschiedene Vorteile. Um jedoch eine faire und rechtlich abgesicherte Vorwegnahme zu gewährleisten, ist es ratsam, vertragliche Vereinbarungen zu treffen. Diese Vereinbarungen können beispielsweise Rückfallklauseln enthalten, die den Erbfall regeln, falls der Erbe vor dem Erblasser verstirbt. Außerdem können Anrechnungsklauseln für den Pflichtteil oder den Erbteil sowie Nießbrauch- oder Wohnrechtsvorbehalte festgelegt werden. Durch solche Maßnahmen kann die Vorwegnahme rechtlich geschützt und für alle Beteiligten fair gestaltet werden.

Das Nießbrauchrecht ist ein Nutzungsrecht an einer Sache, das nicht vererbt werden kann. Obwohl man nicht Eigentümer ist, hat man das Recht, die „Früchte“ der Sache zu nutzen, wie zum Beispiel Dividenden bei Aktien oder das Wohnen in Immobilien. Wenn es um Immobilien geht, muss das Nießbrauch- oder Wohnrecht im Grundbuch eingetragen sein, um ein lebenslanges Wohnrecht zu sichern.

Eine vorweggenommene Erbfolge wird oft als Schenkung betrachtet. Gemäß BGB hat der Schenker nur in Ausnahmefällen das Recht, die Schenkung vom Beschenkten zurückzufordern, beispielsweise bei grobem Undank. Eine Möglichkeit, dies zu regeln, sind Rückfallklauseln. Durch diese können die Parteien vereinbaren, dass die Schenkung unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel der Insolvenz des Beschenkten, rückgängig gemacht werden kann.
Bei einer vorweggenommenen Erbfolge besteht die Möglichkeit für den Erblasser, den Beschenkten durch ein Testament zu enterben. Ungeachtet dessen behält der Enterbte weiterhin Anspruch auf seinen Pflichtteil. Um eine ungleiche Belastung der Miterben zu verhindern, kann der Erblasser die Anrechnung auf den Pflichtteil durch ein Testament anordnen.

Die Kürzung des Pflichtteils von Angehörigen kann auf zwei Arten erfolgen: entweder durch direkte Anrechnung des vorab erhaltenen Erbes auf den Pflichtteil oder durch eine Schenkung, die nicht in die Berechnung des Pflichtteils einbezogen wird. Durch die Verringerung der Erbmasse wird somit auch der Pflichtteil reduziert.

Als Rechtsanwälte im Bereich des Erbrechts bieten wir eine umfassende Beratung zu den verschiedenen Möglichkeiten, die das Erbrecht bereithält. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach der besten Option und halten diese in einem Vertrag fest. Falls erforderlich, kann der Vertrag anschließend von einem Notar beurkundet werden.

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