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Cannabis am Steuer

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Die Legalisierung von Cannabis: Einführung eines neuen THC-Grenzwerts für Fahrer

Die endgültige Verabschiedung der Cannabis-Legalisierung ist nun eine Tatsache. Auch wenn ein neuer THC-Grenzwert eingeführt werden soll, besteht nach wie vor das Risiko des Führerscheinverlusts beim Fahren unter dem Einfluss von Cannabis.

Cannabis: Einführung einer neuen THC-Obergrenze

Am Donnerstag, dem 28. März, hat das Bundesverkehrsministerium vorgeschlagen, einen neuen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festzulegen. Dieser Wert wird als relevant für die Verkehrssicherheit erachtet und könnte bald gesetzlich festgeschrieben werden. Bislang existiert kein gesetzlicher Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr, doch in der Rechtsprechung gilt ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum als Richtwert, ab dem Sanktionen drohen.

Der frühere Grenzwert bleibt vorläufig bestehen

Die Einführung des vorgeschlagenen Grenzwerts erfordert eine Gesetzesänderung durch den Bundestag. Obwohl der Bundestag am 6. Juni darüber beschlossen hat, ist die Gesetzesänderung noch nicht in Kraft getreten. Wahrscheinlich wird dies frühestens im Juli 2024 der Fall sein, nachdem der Bundesrat das Gesetz geprüft hat. Bis eine mögliche Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft tritt, gelten weiterhin die derzeit strengeren Richtlinien.

Falls die Gesetzesänderung umgesetzt wird, könnte das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis, besonders in Kombination mit Alkoholkonsum, als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Dies könnte Bußgelder von mindestens 1000 Euro zur Folge haben, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 3500 Euro.

Der ADAC unterstützt die Einführung neuer Messverfahren.

Selbst nach einer möglichen Änderung der Gesetzeslage halte ich es für unerlässlich, dass Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen, nicht am Straßenverkehr teilnehmen sollten.

Der Konsum von Cannabis kann die Konzentration und Aufmerksamkeit mindern sowie die Reaktions- und Entscheidungszeiten verlängern, was zu gravierenden Unfällen führen kann. Aus meiner Sicht ist daher eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung über die erhöhten Risiken von großer Bedeutung und sollte so früh wie möglich erfolgen.

Darüber hinaus sollte in Erwägung gezogen werden, ob alternative Messverfahren, wie die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit, geeignet sind, um eine akute Beeinträchtigung durch den Cannabiskonsum zeitnah im Straßenverkehr zu bewerten oder nachzuweisen. Die Wirksamkeit neuer Messmethoden sollte jedoch vor ihrer Einführung gründlich geprüft werden.

Aus diesem Anlass diskutiere ich den Grenzwert.

Seit Jahren besteht innerhalb der Fachwelt Uneinigkeit hinsichtlich der Angemessenheit des THC-Grenzwerts für das Führen von Fahrzeugen unter Cannabis-Einfluss. Ich als Rechtsanwalt habe wiederholt eine Erhöhung des aktuellen THC-Werts im Blut empfohlen.

Ich argumentiere, dass der derzeitige THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm so niedrig sei, dass er lediglich den Konsum von Cannabis nachweise. Dieser Grenzwert erlaube jedoch keinen eindeutigen Schluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung.

1. April: Legalisierung von Cannabis

Seit dem 1. April wird Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel klassifiziert. Erwachsene haben nun die Erlaubnis, bis zu 25 Gramm Cannabis legal zu besitzen und mit sich zu führen. In privaten Wohnungen dürfen bis zu drei lebende Cannabis-Pflanzen sowie bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenverbrauch gehalten werden. Darüber hinaus ist der Anbau und die Abgabe von Cannabis in speziellen Vereinen gestattet.
Die vorgesehenen Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rauschmittel frei käuflich erworben werden können, werden vorerst nicht realisiert. Der Verkauf wird zunächst in Modellprojekten in Deutschland erprobt, doch hierfür bedarf es eines separaten Gesetzes, das derzeit noch nicht vorhanden ist.

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