Reissner, Ernst und Kollegen - Recht verständlich, kompetent und engagiert.

Deutsches Familiengericht darf ausländische Sorgerechtsentscheidung abändern

Fachbeitrag im Familienrecht

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 3 UF 109/13) ist ein deutsches Familiengericht dazu berechtigt, eine ausländische Sorgerechtsentscheidung dann abzuändern, wenn das Kindeswohl dies gebietet.

In dem zu entscheidenden Fall stammten die Kindsmutter und ihr Sohn aus Rumänien. Seit der Trennung vom rumänischen Kindsvater lebten Mutter und Sohn in Deutschland. Im September 2005 sprach der Rumänische Gerichtshof der Mutter – jedoch mit Zustimmung des Vaters – das „Recht zur Großerziehung und Belehrung“ des Kindes zu und beließ es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.

In der Folgezeit entzog das Familiengericht dem Vater vollständig und der Mutter teilweise die elterliche Sorge. Die Entscheidung des Rumänischen Gerichtshofs wurde mit der Begründung abgelehnt, eine derartige Entscheidung stehe dem Wohl des Kindes entgegen, es sei andernfalls eine Gefährdung des Kindeswohls zu befürchten.

 

 

Rechtsgebiet

Familienrecht1-Mobile

Jederzeit für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Reissner, Ernst und Kollegen. Immer für Sie da

Adresse

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen Augsburg (Hauptsitz)
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Email: augsburg@reissner-ernst.de
Tel. 0821 9079797
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen Starnberg
Hauptstraße 23
82319 Starnberg
Email: starnberg@reissner-ernst.de
Tel. 08151 6539329

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Dienstag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Mittwoch 08:00 – 14:00
Donnerstag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Freitag 08:00 – 14:00

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen