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Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Starnberg und Augsburg

Erfahrung & Kompetenz – Ihr Rechtsanwälte in Starnberg und Augsburg

Wenn der schnelle Unfall zu einem langwierigen juristischen Prozess führt

Es wurden im Jahr 2021 ungefähr 2,3 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland registriert. Die Beteiligten an einem Unfall sind nach dem ersten Schock oft mit einem langwierigen juristischen Prozess konfrontiert. Dabei sind verschiedene Stellen involviert, wie Behörden, Gerichte, Versicherungen und Gutachter. Zusammen bilden sie eine Art Karussell der Unfallabwicklung im Bereich des Rechts. Dieses komplexe Verhältnis von Rechten und Pflichten wird durch zahlreiche Gesetze bestimmt.

Das Verkehrsrecht im Überblick

Alle gesetzlichen Regelungen, die den Verkehr betreffen, werden im Verkehrsrecht zusammengefasst. Das Hauptziel dieses Rechtsgebiets ist es, einen sicheren und funktionstüchtigen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Es umfasst sämtliche rechtlichen Fragestellungen, die vom Autokauf bis zur Abwicklung von Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten reichen, sowie Straßenverkehrsregeln. Dabei gibt es eine breite Palette von Vorschriften, die sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privaten Recht stammen. Zu den wesentlichen Gesetzen zählen das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Diese Vorschriften gliedern das Rechtsgebiet in verschiedene Bereiche auf, die sich mit den relevanten alltäglichen Problemen im Verkehr auseinandersetzen.

  • Verkehrszivilrecht, insb. das Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht

  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Verkehrsversicherungsrecht:

  • Recht der Fahrerlaubnis

  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

Von der Lichthupe bis zur Fahrerflucht: Schnelle Strafbarkeit im Straßenverkehr

Im Straßenverkehr können schnell Straftaten begangen werden. Bereits eine einfache Lichthupe kann beispielsweise als Nötigung gewertet werden. Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt, liegt im Ermessen der Polizei. Im Falle von Ordnungswidrigkeiten kann ein Bußgeld verhängt werden. Bei Straftaten hingegen muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten, das nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) abläuft. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) enthält außerdem besondere Regelungen für minderjährige Beschuldigte.

Das Ermittlungsverfahren endet mit einer Verfahrenseinstellung oder einer Anklage. Dabei prüft die Staatsanwaltschaft, ob eine Verurteilung nach dem Tatvorwurf möglich ist. Falls sich der Verdacht erhärtet, wird Anklage gegen den Beschuldigten erhoben und er wird zum Angeklagten. Bei Vergehen, also leichteren Delikten, wird meist ein Strafbefehlsverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung durchgeführt. Wenn der Beschuldigte oder sein Vertreter dem widersprechen oder das Gericht einen Eröffnungsbeschluss erlässt, kommt es zu einem Strafprozess.

Rechtlicher Beistand bei Verkehrsdelikten

Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben oder sich im Straßenverkehr strafbar gemacht haben, ist es wichtig, nicht vorschnell zu handeln. Als juristischer Laie können Sie leicht Fehler machen, die sich später im Strafverfahren negativ auswirken können. Daher sollten Sie das Recht auf Aussageverweigerung nutzen, um nicht versehentlich Schuld zuzugeben. Stattdessen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Ihnen eine schnelle Ersteinschätzung gibt und Sie während des gesamten Prozesses begleitet.

Wir legen Einspruch ein und nehmen Einsicht in die Ermittlungsakten, um Ihre Verteidigung vorzubereiten. Im Ermittlungsverfahren verhandle ich mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei über die Einstellung des Verfahrens. Wenn es zu einem Strafprozess kommt, verteidige ich Sie vor Gericht und setze mich dafür ein, dass Sie Ihren Führerschein behalten und keine Punkte im Flensburger Fahreignungsregister bekommen. Außerdem helfe ich Ihnen, Regressansprüche Ihrer Versicherung abzuwehren.

Fahrerlaubnisrecht

Die Zuständigkeit für die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde. Eine Entziehung kann bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erfolgen, wobei Faktoren wie die Schwere des Verstoßes oder die berufliche Abhängigkeit vom Führerschein berücksichtigt werden. Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg führt ein Fahreignungsregister, das bei einem hohen Punktestand oder wiederholten Verstößen zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führen kann. Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder eine MPU droht, kann ich Ihnen dabei helfen, Ihre Lebensqualität zu erhalten und Sie auf die MPU vorzubereiten.

Unfallregulierung

Die Abwicklung eines Unfalls beinhaltet die Unfallregulierung, welche die Frage aufwirft, wer welche Ansprüche hat. In Deutschland müssen Halter vor der Zulassung ihres Fahrzeugs eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen, um Personen-, Sach- und weitere Schäden durch Versicherungen abzusichern. Die Haftung für den Unfall hängt davon ab, wer diesen verursacht hat. In der Regel nimmt die Versicherung vom Unfallverursacher Regress und verlangt die Haftsumme, die dem Unfallopfer vorgestreckt wurde, zurück. Die Schuldfrage ist ein wichtiger Aspekt, der bei der Unfallregulierung eine Rolle spielt, ebenso wie die Selbstbeteiligung.

Um Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden, ist es wichtig, den Unfall ausführlich zu dokumentieren, indem man Beweise wie Unfallfotos und Zeugenaussagen sammelt. Es besteht auch eine Pflicht, Personalien und Versicherungsinformationen anzugeben, indem man diese auch vom Unfallgegner erfragt. Es ist ratsam, nichts weiter zu sagen, da alles als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Bei Personenschäden oder Sachbeschädigung sollte man die Polizei rufen, um auch indirekte Schäden wie Behandlungskosten, verminderte Erwerbsfähigkeit, merkantiler Minderwert des Unfallwagens oder erhöhte Versicherungskosten abzudecken.

Unsere Kanzlei übernimmt gerne die Schadensregulierung und wickelt den Unfall mit Ihrer Versicherung und der des Unfallgegners ab. Wir setzen auch Ihr „Quotenvorrecht“ durch, um bei einer Teilkaskoversicherung keine Sanktionen befürchten zu müssen. Die Feinheiten, wie die Auswahl des Gutachters, die Reparatur durch eine Fachwerkstatt oder der Umfang der Folgekosten, können jedoch kompliziert sein. Im Zweifelsfall setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch, wenn der Unfallgegner nicht zahlt. Wir vertreten Sie als Anwälte bei der Regelung der Tankfüllung, der Gutachter-, Arzt- und Therapiekosten vor und außerhalb des Gerichts.

Hatten Sie einen Verkehrsunfall und sind in eine Schadensregulierung involviert? Entstand Ihnen oder dem Unfallgegner ein Sachschaden? Wenn die Versicherung nicht zahlt oder Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz möchten, kontaktieren Sie mich.

Bußgeldsachen

Möglicherweise wird Ihnen vorgeworfen, eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen oder ein Rotlicht missachtet zu haben, oder Sie haben den Mindestabstand nicht eingehalten und drohen ein Bußgeld zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie sich bei Ordnungswidrigkeiten nicht selbst belasten müssen und außer Ihren Personalien keine weiteren Angaben machen müssen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an uns als Anwälte zu wenden, um Ihre Rechte und Optionen zu besprechen. Die Strafen bei Ordnungswidrigkeiten richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog, aber nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Häufig gibt es Verfahrensfehler oder ungenaue Messungen, wenn beispielsweise „Blitzer“ nicht ordnungsgemäß eingestellt sind. Durch unsere Prüfung können Sie möglicherweise Geldstrafen und Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) sparen. Insbesondere, wenn Ihnen aufgrund der Bußgeldkatalogverordnung (BKAT VO) der Entzug der Fahrerlaubnis droht und Sie beruflich oder gesundheitlich darauf angewiesen sind, kann dies problematisch sein.

Wir überprüfen Bußgeldbescheide gründlich und können Ihnen eine Einschätzung geben, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass eine winzige Sekunde den Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem einfachen Rotlichtverstoß ausmachen kann. Wenden Sie sich daher innerhalb der 2-wöchigen Widerspruchsfrist an uns, dass ich Sie fristgerecht im Bußgeldverfahren vertreten kann.

Verkehrsvertragsrecht

Sind Sie mit Gewährleistungsansprüchen bei Ihrem gebrauchten Fahrzeug konfrontiert oder wurden Ihnen vom Verkäufer verschwiegene Mängel offenbart? Wer haftet bei einem Unfall während einer Probefahrt? Beim Autokauf, egal ob neu oder gebraucht, stellen sich immer wieder Fragen rund um das Recht. In dieser Situation ist es empfehlenswert, sich auf der rechtlich sicheren Seite zu wissen. Unsere Kanzlei arbeitet mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, um technische Fragen zu klären und Ansprüche gerichtlich für Sie geltend zu machen. Wir können Sie jedoch auch außerhalb des Gerichts vertreten. Nach einer Beratung können wir die Rechtslage einschätzen und bei Bedarf weitere Korrespondenz und Verhandlungen in Ihrem Namen mit Händlern, Versicherungen oder Dritten übernehmen. Auf diese Weise setzen wir Ihre verkehrsvertragsrechtlichen Gewährleistungsansprüche durch. Darüber hinaus unterstützen wir gewerbliche Händler bei der Gestaltung von Musterformularen für Kaufverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Meine Arbeit orientiert sich immer an der neuesten Rechtsprechung, um sicherzustellen, dass Sie auf der rechtlich abgesicherten Seite stehen.

Unsere Leistung am Puls der aktuellen Rechtsprechung

Das Verkehrsrecht ist ein ständig diskutiertes Thema vor Gericht. Dabei müssen klassische Fälle wie Parkverstöße, Punkte in Flensburg oder Probleme beim Autokauf stets geprüft werden, da sich der Verkehr und die Fahrzeuge ständig weiterentwickeln. Im vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Bedienung des fest installierten Touchscreens ebenfalls dem Handyverbot unterliegt. Besonders die großen Displays der neuesten Fahrzeugmodelle verleiten dazu, über die sekundenschnelle Bedienung hinauszugehen und somit teure Verstöße gegen den Bußgeldkatalog zu begehen. Auch kurze Fahrten am Abend mit dem Scooter können Folgen haben, wie z.B. Punkte in Flensburg aufgrund von Trunkenheit am Steuer oder Nötigung von Fußgängern. Die Promillegrenze für Autofahrer gilt nach BGH auch für E-Scooter. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, kann schnell Verkehrsstraftaten begehen. Illegale Straßenrennen stellen eine Gefahr für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer dar und können zu langen Haftstrafen führen. Im Fall von zwei Berliner Rasern wurden diese sogar wegen Mord verurteilt, aufgrund ihrer Todesfahrt.
Ich biete eine umfassende und kompetente Beratung zu allen Fragen rund um das Verkehrsrecht.

Unsere Tätigkeiten in Ihrem Auftrag

Eine kompetente Hilfestellung in Fragen des Verkehrsrechts ist unerlässlich, da dieses Rechtsgebiet sehr komplex und vielschichtig ist. Besonders dann, wenn Sie auf Ihren Führerschein oder Ihr Auto angewiesen sind, ist eine kompetente Vertretung von großer Bedeutung. Als Fachanwälte für Verkehrsrecht sind wir darauf spezialisiert, Ihnen in allen Belangen des Verkehrsrechts zu helfen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Wir unterstützen Sie mit unserem rechtlichen Beistand, um Ihre Situation zu erleichtern und Sie sowohl vor Gericht als auch außerhalb dessen zu verteidigen.

Im Rahmen unserer Tätigkeiten biete ich folgende Leistungen an:


  • Verkehrsstrafrecht

    • Für Einstellung des Verfahrens sorgen

    • Verteidigung vor Gericht

  • Fahrerlaubnisrecht

    • Beratung

    • Vorbereitung auf MPU

  • Unfallregulierung

    • Schadensregulierung

    • Versicherungskontakt

  • Personenschäden

    • Schmerzensgeld erstreiten

  • Bußgeldsachen

    • Erfolgseinschätzung

    • Vertretung in Bußgeldverfahren

  • Verkehrsvertragsrecht

    • Außergerichtliche Vertretung

    • Kaufvertrag & AGB

Wir werden gerne für Sie in allen Belangen des Verkehrsrechts tätig.

Häufige Fragen (FAQ)

Im Verkehrsrecht wird zwischen Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten unterschieden. Verkehrsstraftaten werden vor Strafgerichten verhandelt und können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Verkehrsordnungswidrigkeiten hingegen können von den zuständigen Behörden mit Geldbußen oder im schlimmsten Fall auch mit einem Fahrverbot belegt werden. Eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ist in diesem Zusammenhang ebenfalls möglich.
Es empfiehlt sich, von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen und lediglich Ihre persönlichen Daten anzugeben. Indem Sie sich äußern, können Sie sich selbst belasten und die Lage verschlimmern.
Personen, die aufgrund persönlicher oder beruflicher Gründe ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, sind berechtigt, die Aussage zu verweigern. Hierdurch wird vermieden, dass sie sich selbst oder nahestehende Personen belasten müssen. Zu diesen Personen gehören beispielsweise Ehegatten, Geistliche, Ärzte und Journalisten.
Das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg verwaltet und enthält Einträge über rechtskräftige Entscheidungen wie zum Beispiel Fahrverbote und Punkte. Es ist möglich, Einsicht in das Register zu beantragen. Die Eintragungen werden jedoch bestimmten Tilgungsfristen unterworfen.
Die MPU, auch bekannt als „Idiotentest“, ist ein dreistufiges Verfahren zur Überprüfung der Eignung einer Person für das Führen eines Kraftfahrzeugs. Die Behörden können die Durchführung einer MPU bei bestimmten Anlässen anordnen, wie z.B. bei Verkehrsstraftaten, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder anderen sicherheitsrelevanten Bedenken.
Wenn bei einem Unfall der Schädiger gegen gesetzliche Pflichten oder vertragliche Vereinbarungen mit seiner Versicherung verstößt, kann die Versicherung Regress nehmen. Das bedeutet, dass sie zunächst den Schaden des Geschädigten bezahlen muss, aber später von dem bei ihr versicherten Schädiger die Summe zurückfordern kann.
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, ist es ratsam, die Polizei zu rufen und von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben, um die gesetzliche Meldepflicht zu erfüllen. Es besteht die Gefahr, dass Sie sich durch unbedachte Aussagen selbst belasten oder schadensersatzpflichtig machen. Es ist wichtig, den Unfallhergang und die entstandenen Schäden möglichst detailliert zu dokumentieren, um später eventuelle Ansprüche geltend machen zu können.
Sie haben bei einem unverschuldeten Unfallschaden das Recht, die Werkstatt frei zu wählen, die den Schaden repariert. Sie können dies gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wenn jedoch die eigene Versicherung des Schädigers den Schaden reguliert, kann eine Werkstattbindung bestehen, wenn diese im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
Das Bußgeldverfahren wird vorläufig mit der Zustellung eines Bußgeldbescheids beendet. Innerhalb von 14 Tagen haben Sie die Möglichkeit, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen.
Beim Kauf eines Autos haben Sie als Käufer die üblichen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche, wie Reparatur, Rücktritt, Minderung, Neulieferung und Schadensersatz. Wenn Sie das Auto jedoch leasen, gelten in der Regel mietrechtliche Gewährleistungsansprüche, wie Minderung, Schadensersatz und Kündigung. Wenn Sie das Auto von einer Privatperson kaufen, sind diese Ansprüche in der Regel ausgeschlossen.

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