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Unsere Dienstleistung - Kaufvertrag erstellen

Dienstleistung im Vertrags- und Zivilrecht

Kaufvertrag - Ihre Rechte, Ihre Pflichten

Sie möchten einen Vertrag abschließen, sind sich jedoch unsicher, worauf Sie achten sollten? Sie haben einen Kaufvertrag, aber es gibt Probleme aufgrund von Mängeln an der Kaufsache? Doch welche rechtlichen Konsequenzen hat dies? Ein Vertrag ist der Ursprung von Rechten und Pflichten. Daher ist es von großer Bedeutung, dass er rechtssicher und gerichtsfest abgeschlossen wird. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt zahlreiche Arten von Verträgen, bei denen verschiedene Rechte und Pflichten gelten: Gewährleistungsrecht, Widerruf, Nacherfüllung und Formvorschriften. Wir unterstützen Sie dabei, Verträge rechtssicher abzuschließen.

Worauf Sie beim Kaufvertrag achten sollten

Um Ihren Kaufvertrag rechtssicher und gerichtsfest zu gestalten, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Vertragsschluss
    • Rechtlich verbindliche Angebote
      • Eine Einigung ist für einen Vertrag erforderlich. Angebote in Katalogen/Internet usw. sind nicht rechtlich verbindlich und müssen erst bestätigt werden.
    • Formvorschriften
      • Verträge können grundsätzlich mündlich abgeschlossen werden.
      • Einige Verträge müssen schriftlich oder notariell beurkundet werden (z. B. Immobilienkaufvertrag).
      • Verträge können auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten, wie Zeigen, Nickeln oder Händeschütteln, geschlossen werden.
  • Anfechtung
    • Wenn ein Vertrag aufgrund eines Irrtums (z. B. versprochen, verrechnet, verschrieben) abgeschlossen wurde, kann er angefochten werden.
    • Durch die Anfechtung wird der Vertrag unwirksam.
  • Minderjährigkeit
    • Minderjährige können nur eingeschränkt Verträge abschließen.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • AGBs sind vorformulierte Klauseln, die nicht individuell verhandelt wurden und für eine Vielzahl von Verträgen gelten.
    • Bestimmte Klauseln zwischen Unternehmern und Verbrauchern sind gemäß dem AGB-Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unwirksam.
      • Zum Beispiel kurzfristige Preiserhöhungen, Vertragsstrafen, Aufrechnungsverbote.
    • Im Verhältnis zwischen Unternehmen besteht ein geringerer Schutz.
  • Gewährleistung bei Mängeln
    • Bei Mängeln besteht ein Gewährleistungsrecht.
    • Ob etwas als Mangel gilt, hängt davon ab, was die Parteien als Eigenschaft der Leistung vereinbart oder vorausgesetzt hatten oder ob es den üblichen Anforderungen entspricht.
    • Dies umfasst Nachbesserung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.
    • Dem Verkäufer muss die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden, bevor andere Rechte geltend gemacht werden können.
  • Leistungsort/zeit
    • Der Leistungsort und die Leistungszeit können frei vertraglich geregelt werden (z. B. bei Lieferung).
  • Widerruf
    • Bei Bestellungen über das Internet, Kataloge, Telefon usw. (sogenannte Fernabsatzverträge) und außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. Haustür oder Straßengeschäfte).
    • Dauer: 14 Tage nach Vertragsschluss oder Erhalt der Ware.
      • 1 Jahr + 14 Tage bei fehlender Widerrufsbelehrung oder fehlerhafter Belehrung.
      • Viele Händler gewähren aus Kulanz eine längere Frist.
    • Der Käufer muss den Widerruf nicht begründen, muss jedoch die Rücksendekosten tragen.

Wie wir Ihnen beim Kaufvertrag helfen

Ihr Kaufvertrag sollte gemäß Ihren Wünschen gestaltet sein. Damit der Vertrag gültig ist, ist es von großer Bedeutung, dass er rechtlich abgesichert und vor Gericht beständig ist.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Verträgen:
Möchten Sie eine Transaktion vertraglich festhalten? Liegt bereits ein Vertragstext vor und Sie möchten diesen rechtlich prüfen lassen? Wir helfen Ihnen sowohl bei der Erstellung als auch bei der Überprüfung von Verträgen. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir Ihre Ziele und setzen diese rechtlich optimal um.

Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung von Verträgen:
Haben Sie Probleme aufgrund von Mängeln und möchten Ihre Gewährleistungsrechte durchsetzen? Möchten Sie Ihren Widerruf erklären? Wir prüfen sowohl die vertraglichen als auch die gesetzlichen Möglichkeiten, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wir beraten Sie aufgrund unserer langjährigen Berufserfahrung. Da es bei Verträgen viele Optionen gibt, ist es wichtig, Ihre Wünsche rechtlich korrekt umzusetzen.

Häufige Fragen (FAQ)

Sollten Sie ein Recht auf Widerruf haben (z. B. bei Fernabsatzverträgen, d. h. Bestellung per Telefon, Katalog, Internet oder bei Haustürgeschäften), haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware den Widerruf zu erklären. Sie sind nicht verpflichtet, eine Begründung anzugeben, müssen jedoch die Rücksendekosten tragen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet zwischen dem Kaufvertrag und der Eigentumsübertragung. Als Käufer werden Sie durch den Kaufvertrag noch nicht automatisch Eigentümer der Sache. Hierfür muss der Verkäufer die Sache erst übergeben. Diese Übereignung kann entweder direkt an der Kasse oder separat bei der Lieferung durch die Annahme des Pakets erfolgen.

Zuerst müssen Sie als Käufer eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Die Länge dieser Frist hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn der Verkäufer diese Frist nicht einhält, haben Sie das Recht, formlos Ihre Wahl bezüglich des Gewährleistungsrechts zu erklären. Die Rechte bezüglich Mängelgewährleistung müssen innerhalb der Verjährungsfrist erklärt werden.

Sie als Kunde geben dem Verkäufer eine bestimmte Zeitspanne, um den Mangel zu beheben. Die Dauer dieser Frist, innerhalb derer die Mängelbeseitigung erfolgen oder zumindest begonnen werden kann, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Bei kleinen Verträgen kann dies nur wenige Stunden dauern, während es bei größeren Aufträgen auch mehrere Wochen beanspruchen kann.

Die Kaufpreisminderung wird anhand der Differenz des Werts der Sache im mangelfreien und im mangelhaften Zustand berechnet. Wenn der Wert der Kaufsache aufgrund des Mangels beispielsweise um 10 % sinkt, beträgt die Minderung 10 % des Kaufpreises.

Grundsätzlich sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam, wenn sie den Vertragspartner übermäßig unangemessen benachteiligen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet man zudem Klauselverbote im Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Ein Beispiel für eine unangemessene Benachteiligung sind plötzliche Preiserhöhungen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) umfassen Vertragsklauseln, die einseitig formuliert und für eine Vielzahl von Verträgen vorbereitet wurden. Solange sie nicht aufgrund eines Klauselverbots unwirksam sind, bilden sie einen integralen Bestandteil des Vertrages.
Eine Sache gilt als mangelhaft, wenn sie nicht den objektiven, subjektiven oder Montageanforderungen entspricht. Der vertragliche Zustand oder die übliche bzw. vorausgesetzte Beschaffenheit oder Montageanleitung bestimmen den zu erwartenden Sollzustand.
Einen Kaufvertrag kann man nicht kündigen. Ähnlich wie eine Kündigung können Sie als Käufer den Vertrag widerrufen, anfechten oder den Rücktritt erklären. Diese Optionen unterliegen unterschiedlichen Voraussetzungen. Es ist wichtig, dass Sie schnell handeln. Anfechtung und Widerruf sind in der Regel nach ca. 2 Wochen nicht mehr möglich.

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