Was immer Sie als Käufer kaufen oder als Verkäufer anbieten, ob es um hochpreisige Produkte wie ein neues Auto oder eine Immobilie geht oder um Produkte des täglichen Bedarfs, ob es sich um gewerblichen Einkauf oder private Anschaffungen handelt – Art und Umfang Ihrer Rechte aus dem Geschäft sind im Wesentlichen in dem zwischen Ihnen den Vertragspartnern zustande gekommenen Kaufvertrag geregelt, zumeist gemäß den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Verkäufers. Aktuelle Änderungen im Verbraucherrecht – wie z. B. im Zuge der europäischen Harmonisierung – sind von großer Tragweite nicht nur für den stationären Handel, sondern in besonderem Maße auch für den Online-Handel.
Aus diesem Grunde ist dem Käufer eine frühzeitige und fachkundige Beratung vor größeren Anschaffungen zu empfehlen. Fehler, die bei Abschluss des Kaufvertrages begangen werden, können später nur sehr schwer oder häufig überhaupt nicht mehr korrigiert werden. Gleiches gilt aber auch für Unstimmigkeiten nach einer Bestellung im Internet bzw. einem Online-Shop.
Für Verkäufer ist wichtig, seine AGB den aktuell gültigen Vorschriften anzupassen. Zum Beispiel im Bereich des Widerrufsrechts für den Käufer oder der Informationspflicht für den Verkäufer. Ihre Nichtbeachtung ist für Anbieter ganz schnell mit hohen finanziellen Risiken, z. B. aus Abmahnung, verbunden. Wo dürfen Sie in Ihren AGB eigene Regeln setzen und wo nicht?
Mit unserer langjähriger Erfahrung beraten wir Käufer und Verkäufer – gewerblich und privat – in allen Aspekte des Kaufrechts. Kommt es nach einem Kaufabschluss zu Problemen, stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten und vertreten wir Sie sach- und fachkundig im Hinblick auf die mögliche Rückabwicklung von Kaufverträgen, Ihre Gewährleistungsansprüche oder eventuelle Schadensersatzforderungen.
Neben der außergerichtlichen Beratung – zum Beispiel in Kaufvertrags-Fragen – erstreckt sich unsere Tätigkeit selbstverständlich auch auf die Vertretung im gerichtlichen Verfahren.