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Wenn eBay- und Amazon-Daten beim Finanzamt landen

Fachbeitrag im Vertragsrecht

3, 2, 1 … MEINS! Der eBay-Slogan trifft zukünftig in vielen Fällen nicht nur auf das erworbene Objekt der Begierde zu, sondern auch auf die meisten persönlichen Daten des Verkäufers.

In unserem aktuellen Artikel beleuchten wir dieses Thema und geben Ihnen genauere Hinweise, welche Daten weitergegeben werden. Informieren Sie sich

>>Wer auf Online-Plattformen wie eBay, eBay-Kleinanzeigen oder Amazon privat Ware verkauft hat, konnte damit bislang nicht unerhebliche Umsätze erzielen und so seine Haushaltskasse aufbessern. Seit Beginn des Jahres 2023 trat still und leise nunmehr das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft – kurz PStTG. Dieses Gesetz verpflichtet Betreiber von Online-Plattformen dazu, eine Vielzahl von Verkäufer-Daten an das Finanzamt zu übermitteln.

Auch private Verkäufer betroffen?

Gesetzgeberisch begründet wurde das PStTG damit, dass die digitalen Plattformen von einer großen Anzahl von Personen und Unternehmen genutzt werden, um erhebliche Einkünfte zu erzielen. Deshalb soll zukünftig auch für private Verkäufer gelten:

–        Wer über 30 Artikel pro Jahr oder

–        einen Umsatz von mehr als 2.000,00 € pro Jahr

erzielt, muss von der Betreiber-Plattform an das Finanzamt gemeldet werden.

Welche Daten werden weitergegeben?

Die betroffenen Plattformen sind verpflichtet, spätestens bis zum 31.01.2024 insbesondere die nachfolgenden Daten des abgelaufenen Kalenderjahres 2023 an die Finanzämter zu übermitteln – was dann entsprechend auch für die Folgejahre gilt:

–        vollständiger Name des Verkäufers,

–        Postanschrift,

–        Steuer-Identifikationsnummer (die in der Regel aber nicht bekannt sein dürfte),

–        Bankverbindung,

–        abgewickelte Transaktionen im betroffenen Kalenderjahr.

Welche Online-Portale müssen die Daten übermitteln?

Grundsätzlich sind alle Online-Marktplätze, auf denen Waren gehandelt werden können, dazu verpflichtet, diese bei Vorliegen der Voraussetzungen an die Finanzämter weiterzugeben. Hierzu zählen insbesondere eBay, eBay-Kleinanzeigen, Amazon oder DaWanda.

Sie haben Fragen zu diesem Thema oder sonst in irgendeiner Form höhere Beträge an Steuern hinterzogen oder bewusst falsche Angaben beim Finanzamt gemacht? Grundsätzlich nicht zwingend ein Grund zur Sorge. In vielen Wegen ist der Weg zur Straffreiheit nicht weit. Dafür sorgen wir und dabei begleiten wir Sie – unter anderem mit einer strafbefreienden Selbstanzeige – mit unserer über 20-jährigen Erfahrung im steuerstrafrechtlichen Bereich.

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