Das Bundesurlaubsgesetz muss neu ausgelegt werden: Erben haben unter Umständen einen Anspruch auf Abgeltung des vom Erblasser nicht genommenen Urlaubs. Was passiert, wenn ein Ehepartner oder Elternteil stirbt, dem noch Urlaubsansprüche gegen seinen Arbeitgeber zustehen? Früher hieß es: Urlaub ist ein höchstpersönlicher Anspruch. Eine Abgeltung von Urlaubsansprüchen wegen nicht genommener Urlaubstage war nur dann möglich,… Erben aufgepasst: Urlaub ist ein Vermögenswert! weiterlesen
Erben aufgepasst: Urlaub ist ein Vermögenswert!
