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Steuerfrei erben

Fachbeitrag im Erbrecht

Steuerfrei erben! Die wichtigsten fragen und Antworten

In vielen Fällen zieht nach dem warmen Geldregen nach einem Erbe relativ zügig ein unangenehmes Gewitter der Erbschaftssteuer auf. Häufig könnten erbschaftsteuerliche Nachteile durch eine kluge Regelung im Vorfeld vermieden werden. Die hierfür sich bietenden Gestaltungsmöglichkeiten werden in aller Regel jedoch nicht genutzt und wertvolle Freibeträge so verschenkt.

Zu den häufigsten Irrglauben zählen dabei:

  • Für mich als Kind fällt keine Erbschaftsteuer an, wenn ich mit dem verstorbenen Elternteil seit mehr als zehn Jahren in dem zu verbleibenden Haus wohne, obwohl der Freibetrag von 400.000,00 € überschritten wird.
  • Für meinen Lebensgefährten/meine Lebensgefährtin gelten die gleichen erbschaftsteuerlichen Freibeträge, wie für meinen Ehepartner/meine Ehepartnerin.
  • Für ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten ist es ausreichend, wenn einer der beiden dies handschriftlich verfasst.

Fehler im erbschaftlichen Bereich sind in vielen Fällen kostspielig – spätestens für die Erben. Durch eine frühzeitige Gestaltung der Nachfolge können erhebliche finanzielle Einbußen vermieden werden.

Frau Rechtsanwältin Ute Ernst ist im Bereich der erbschaftlichen Gestaltung und Umschichtung von Vermögensmassen seit vielen Jahren erfahren und berät Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten.

Unsere Rechtsanwälte in Augsburg und Starnberg beraten und vertreten Sie gerne in allen Fragen des Erbrechts.

Darüber hinaus sind wir kompetente Ansprechpartner im Verkehrsrecht, dem Strafrecht und dem Familienrecht. Eine vollständige Liste der Rechtsgebiete unserer Kanzlei können Sie unter Rechtsgebiete einsehen.


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