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Neues Betreuungrecht

Fachbeitrag im Erbrecht

Neuerungen im Zuge der Betreuungsrechtsreform 2023 

Die Einführung der Betreuungsrechtsreform 2023 bringt bedeutende Veränderungen im Betreuungsrecht mit sich. Seit Jahresbeginn sind zahlreiche neue Verpflichtungen und Rechte in den Betreuungsverhältnissen zu beachten. Das vorrangige Ziel besteht darin, die Selbstbestimmung und Autonomie der Betreuten zu stärken. Dies soll durch eine verstärkte Ausrichtung der Betreuung an den Wünschen der Betreuten und die Förderung selbstbestimmten Handelns erreicht werden. Diese Veränderungen betreffen die Aufgaben und Ansprüche aller Beteiligten sowie die involvierten Behörden und Gerichte.

Im Weiteren werden die wesentlichen Änderungen für Betreute und Betreuer dargelegt.

Änderungen für Betreute

  • Vorrang der Selbstständigkeit gemäß dem Erforderlichkeitsgrundsatz:

    • Ein Betreuer wird nur für Sie bestellt, wenn es wirklich notwendig ist. Wenn Angehörige oder Bevollmächtigte ausreichend helfen können oder wenn Sie selbstständig handeln können, besteht keine Notwendigkeit für einen Betreuer. Es werden auch Ihre individuellen Umstände und Fähigkeiten berücksichtigt.

  • Weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch Betreuungsbehörden

    • Die Betreuungsbehörden können Betreute effektiver unterstützen.

  • Respektierung der Wünsche des Betreuten

    • Das Betreuungsgericht berücksichtigt Ihren Wunsch bei der Auswahl des Betreuers.

    • Der Wunsch des Betreuten ist entscheidend für die Aufsicht und Kontrolle durch das Betreuungsgericht.

    • Der Betreute kann nur mit seinem Einverständnis seinen Wohnraum aufgeben.

    • Wenn der Betreuer nicht den Wünschen des Betreuten entspricht, wird ein Rechtspfleger bestellt.

Als Betreuter haben Sie mehr Rechte. Weil Ihr konkreter Lebensalltag bestimmt ist, ist es wichtig, dass Ihren Wünschen entsprochen wird. Wir treten dafür ein, dass sie rechtlich richtig behandelt werden.

Maßnahmen für Personen, die betreut werden

  • Es ist Pflicht, das Leben gemäß den Wünschen des Betreuten zu organisieren.

    • Als Betreuer sind Sie dafür verantwortlich, die Angelegenheiten so zu regeln, dass der Betreute nach seinen eigenen Wünschen leben kann.

  • Kontrolle durch das Betreuungsgericht

    • Wenn Sie planen, den Wohnsitz des Betreuten zu verlegen, müssen Sie dies dem Betreuungsgericht mitteilen und gegebenenfalls eine Genehmigung einholen.

    • Bei Berichten an das Betreuungsgericht müssen klare Anforderungen erfüllt werden.

  • Betreuungsvereinbarungen

    • Ehrenamtliche Betreuer müssen mit einem Betreuungsverein eine Vereinbarung treffen, um nicht-familiäre Personen mit Betreuungsbedarf zu unterstützen.

  • Notfallvertretung für Ehepartner

    • In Notfällen können Ehepartner Entscheidungen für einander treffen.

    • Dies betrifft medizinische Entscheidungen wie Operationen oder Behandlungsvereinbarungen.

    • Diese Möglichkeit ist zeitlich begrenzt und erfordert die Bestätigung eines Arztes, dass der betroffene Partner nicht in der Lage ist, eigenständig zu handeln.

    • Eine solche Notfallvertretung ist nicht möglich, wenn bereits eine rechtliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht besteht.

  • Besonderheiten für Berufsbetreuer

    • Um als beruflicher Betreuer bestellt und vergütet zu werden, ist eine Registrierung bei der örtlichen Betreuungsbehörde notwendig.

    • Die Registrierung erfordert persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkenntnis (insbesondere im Betreuungs- und Unterbringungsrecht, im Verfahrensrecht, in der Personen- und Vermögenssorge, Kenntnisse der sozialrechtlichen Unterstützungssysteme, Kommunikationstechniken mit Betreuten und Methoden der Entscheidungsfindung) sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

    • Für bereits tätige Berufsbetreuer gelten spezielle Übergangsregelungen.

Als Betreuer kommen auf Sie mehr Pflichten zu. Damit Sie sich auf die Pflege Ihrer Angehörigen und Betreuten konzentrieren können, kümmern wir uns um das Rechtliche. Bei Rechtsstreiten, Pflichtverletzungen oder Fragen zu Rechtspflichten beraten und vertreten wir Sie.

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