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Digitaler Nachlass

Fachbeitrag im Erbrecht

Digitaler Nachlass: Was geschieht mit dem Account eines Verstorbenen?

Der digitale Nachlass ist eine universelle Angelegenheit, die früher oder später jeden von uns betrifft. Nahezu jeder Mensch hinterlässt Spuren im Internet, die auch nach seinem Ableben bestehen bleiben. Diese Spuren können ein Profil auf Social Media Plattformen wie Facebook, ein E-Mail-Konto, eine Fotosammlung in der Google Cloud oder ein Abonnement-Konto umfassen. Trotz der allgegenwärtigen Präsenz des digitalen Nachlasses haben die meisten Menschen nur eine vage Vorstellung davon. Oftmals sind Angehörige nicht mit den Online-Auftritten des Verstorbenen vertraut, und die Erben wissen nicht, wie sie mit den Konten umgehen sollen.

Im Nachfolgenden möchten wir Sie informieren über:

  • Die Bestandteile des digitalen Nachlasses;
  • Die Behandlung des digitalen Nachlasses im Falle eines Todes;
  • Und die Schritte, die Sie als Kontoinhaber bereits im Vorfeld oder als Angehöriger im Erbfall unternehmen können.

Der Umgang mit dem digitalen Nachlass

Zum digitalen Nachlass (auch digitales Erbe) gehören alle rechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen, die der Verstorbene hinterlassen hat. Dazu zählen beispielsweise:

  • Verträge mit Providern, wie z.B. E-Mail-Accounts, Domains oder Streaming-Dienste

  • Konten in sozialen Netzwerken, inklusive aller Nutzungsdaten wie Chatprotokolle

  • Konten bei Online-Banking-Anbietern, Versandhandelsplattformen oder Datenbanken

  • Offline-Daten auf lokalen Speichermedien, wie z.B. USB-Sticks, Festplatten oder Handys

  • Online-Daten in digitalen Sammlungen von Musik, Film, Fotos oder sonstigen Daten

Zum digitalen Nachlass gehört mehr, als es auf den ersten Blick erscheint. Durch unsere professionelle Beratung können wir sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte beachtet werden.

Der Umgang mit digitalen Nachlässen nach dem Tod

Im Erbrecht gilt das Prinzip der Universalsukzession, das besagt, dass die Erben vollständig in die Rechtsposition des Verstorbenen eintreten. Dies schließt auch den digitalen Nachlass mit ein. Als Angehöriger übernehmen Sie automatisch im Erbfall sowohl die Eigentumsrechte als auch die Nutzungsrechte an den Daten und Konten des Verstorbenen und treten in die Verträge mit den (Internet-)Dienstleistern ein.

Daraus ergibt sich, dass die Daten erhalten bleiben und die Verträge weiterhin gültig sind. Die Dienstleister haben daher Ansprüche auf Zahlungen gegenüber den Erben, während die Erben Zugang zu den Daten und Konten erhalten. Auch wenn das Konto durch ein Passwort geschützt ist, müssen die Dienstleister den Erben nach dem Tod Zugriff gewähren. Allerdings haben die Erben keinen Anspruch darauf, das Passwort für offline geschützte Daten wie einen USB-Stick zu umgehen.

Die genauen Regelungen zum Umgang mit dem Konto nach dem Tod des Nutzers können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Dienstleister festgelegt sein. Es ist jedoch immer im Einzelfall zu prüfen, ob diese Geschäftsbedingungen wirksam sind.

Oftmals sind den Angehörigen die Daten und Konten des Verstorbenen nicht bekannt. Sind Sie als Nutzer daran interessiert, Ihren digitalen Nachlass zu regeln? Sind Sie als Angehöriger daran interessiert, auf das digitale Erbe zuzugreifen?

Digitalen Nachlass regeln

Überlassen Sie Ihren digitalen Nachlass nicht dem Zufall. Wenn Sie Ihr “normales” Erbe regeln – sollten Sie sich auch um Ihre Daten und Konten kümmern. Auch als Erbe ist es möglich, den digitalen Nachlass zu regeln. Das digitale Erbe unterliegt dem Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wir klären Sie auf, was Sie als Nutzer oder als Erbe bedenken können:

Was Sie als Nutzer tun können:

  • Sorgen Sie rechtzeitig vor, um sicherzustellen, dass alle Aspekte angemessen berücksichtigt werden können.

  • Erstellen Sie eine vollständige Liste Ihres digitalen Nachlasses. Die Liste sollte folgende Informationen enthalten:

    • Welche Konten und Daten Sie besitzen

    • Wie die Erben auf diese Konten und Daten zugreifen können, einschließlich Zugangsdaten wie Passwörter oder Antworten auf Sicherheitsfragen

    • Geben Sie an, was mit diesen Konten und Daten nach Ihrem Tod geschehen soll

    • Die Liste kann auch dem Testament angehängt werden, jedoch müssen Sie dabei die speziellen formellen Anforderungen des Testaments beachten.

  • Es besteht auch die Möglichkeit, anderen Personen Vollmacht zur Verwaltung Ihres Nachlasses zu erteilen, ohne sie als Erben einzusetzen.

Was Sie als Erbe tun können:

  • Sie sind berechtigt, auf die Daten und Konten zuzugreifen und diese zu verwenden, zu ändern oder zu löschen.

  • Sie können Kontakt mit den Anbietern und Providern aufnehmen. Sollten diese sich aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) weigern, können Sie Anspruch auf Zugriff und Nutzung einklagen.

Bei jedem Erbe ist es ratsam, Vorsorge zu treffen. Als Nutzer haben Sie die Möglichkeit dazu und als Erbe können Ihnen dadurch viel Aufwand und Sorgen erspart bleiben. Wir als Rechtsanwälte beraten Sie gerne dabei, das Erbe optimal zu gestalten. Zudem vertreten wir Sie bei Streitigkeiten sowie bei Vollmachten, Testamenten und Verträgen im Zusammenhang mit dem digitalen Nachlass.

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