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Entzug des Sorgerechts im Familienrecht: Kindeswohl über Elterliche Konflikte

Fachbeitrag im Familienrecht

Entzug des Sorgerechts im Familienrecht: Das Kindeswohl steht über elterlichen Konflikten.

Im Familienrecht wird der Entzug des Sorgerechts nur dann in Erwägung gezogen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Maßnahmen zum Kindesschutz müssen stets vorrangig dem Wohl des Kindes dienen. Laut dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist der Entzug des Sorgerechts nicht gerechtfertigt, wenn ein Elternteil lediglich versucht, den anderen Elternteil zu manipulieren und dies zulasten des Kindes geschieht. Vielmehr muss das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt stehen, unabhängig von den Konflikten zwischen den Eltern.

Falls Sie in einem Sorgerechtsstreit oder bei der Durchsetzung von Kindesschutzmaßnahmen rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht gerne zur Verfügung.

Sorgerechtskonflikt und das Wohl des Kindes: Unter welchen Umständen der Entzug des Sorgerechts gerechtfertigt ist.

In dem vorliegenden Fall handelt es sich um drei Geschwister im Alter von zwölf, zehn und sieben Jahren. Ihre Eltern sind verheiratet, leben jedoch seit Sommer 2022 getrennt. Seitdem wohnen die Kinder bei ihrer Mutter und haben keinen regelmäßigen und stabilen Kontakt zu ihrem Vater. Dieser wirft der Mutter vor, die Kinder zu beeinflussen, und macht sie für den fehlenden Kontakt verantwortlich. Nach wiederholten Streitigkeiten und mehreren kindschaftsrechtlichen Verfahren hat der Vater den Entzug der gemeinsamen elterlichen Sorge beantragt und strebt das alleinige Sorgerecht an.
Kontaktieren Sie mich für eine persönliche und fachkundige Beratung. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und eine gerechte Lösung im Sorgerechtsverfahren zu erzielen.

Sorgerechtsverfahren und Fremdunterbringung: Eine herausfordernde Entscheidung im Sinne des Kindeswohls.

In diesem familienrechtlichen Verfahren beantragte das Amtsgericht ein Sachverständigengutachten, das eine vorübergehende Unterbringung der Kinder außerhalb der Familie als mögliche Lösung empfahl. 
Die Mutter wies diesen Vorschlag jedoch zurück, woraufhin der Vater die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich beantragte. In der Folge entzog das Amtsgericht beiden Elternteilen sowohl das Sorgerecht als auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und entschied, die Kinder vorübergehend in einer Wochengruppe unterzubringen. Seither verbringen die Kinder ihre Wochenenden abwechselnd bei ihrem Vater oder ihrer Mutter.
Setzen Sie sich noch heute mit mir in Verbindung, um eine ausführliche rechtliche Beratung zu erhalten. Ich unterstütze Sie in allen Angelegenheiten bezüglich des Sorgerechts und des Kindeswohls.

Sorgerechtsstreit und Fremdunterbringung: Das OLG hebt die Entscheidungen auf und plädiert für gemeinsames Sorgerecht.

Der ursprünglich gefasste Beschluss zur Fremdunterbringung der Kinder stieß bei mir und dem anderen Elternteil auf Ablehnung. Sowohl ich als auch die Mutter haben Beschwerde eingelegt. Auf einen Hinweis des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hin leben die Kinder mittlerweile wieder im Haushalt der Mutter. Zudem entschied das OLG, dass das Sorgerecht wieder uns beiden zur gemeinsamen Ausübung zugewiesen wird. Das Gericht hält den Entzug des elterlichen Sorgerechts, der zum Zweck der Fremdunterbringung beschlossen wurde, für unverhältnismäßig und nicht als das einzig geeignete Mittel, um die Gesamtsituation der Kinder zu verbessern.
Trotz des hochkonflikthaften Umgangsstreits erkenne ich, dass die Herausnahme der Kinder aus dem mütterlichen Haushalt erhebliche Entwicklungsrisiken mit sich brachte. Der Umzug in die Wochengruppe stellte eine „komplette Entwurzelung“ dar, so das Gericht, da er die Kinder von ihrem Zuhause, ihrer Mutter als Hauptbezugsperson, der weiteren Familie, ihren Freunden, ihrer bisherigen Schule und ihrem sozialen Umfeld trennte. Darüber hinaus gibt es keinen empirischen Nachweis für die Wirksamkeit einer solchen Herausnahme, was im Sachverständigengutachten übersehen wurde.

Kontaktieren Sie mich noch heute für eine rechtliche Beratung. Ich setze mich für das Wohl Ihres Kindes und eine gerechte Lösung im Sorgerechtsstreit ein.

Kindeswohl im Mittelpunkt: Das OLG Frankfurt am Main unterstreicht den Maßstab für Entscheidungen im Sorgerecht.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat klargestellt, dass kindesschutzrechtliche Maßnahmen, selbst wenn wesentliche Anteile der Konfliktdynamik der Eltern im Verhalten der Mutter begründet sind, stets streng am Kindeswohl ausgerichtet sein müssen. Die Entscheidung, das Sorgerecht zu entziehen oder zu ändern, darf nicht darauf abzielen, „persönliche Defizite zwischen den Eltern auszugleichen oder vermeintliches Fehlverhalten zu sanktionieren“, wie das OLG abschließend hervorhob. Maßstab einer Sorgerechtsentscheidung ist nicht dies, sondern vielmehr das Kindeswohl, das an oberster Stelle steht.

Der Beschluss des OLG vom 29.01.2025 (1 UF 186/24) ist unanfechtbar und stellt eine wesentliche Klarstellung im Familienrecht dar.

Wenn Sie sich in einem ähnlichen Familienrechtskonflikt befinden oder rechtliche Unterstützung im Bereich Sorgerecht und Kindeswohl benötigen, kann ich Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und eine angemessene Lösung zu finden.

Kontaktieren Sie mich noch heute für eine professionelle Beratung. Ich unterstütze Sie dabei, das Beste für Ihr Kind zu erreichen und Ihre rechtlichen Interessen im Familienrecht durchzusetzen.

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