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Unsere Dienstleistung - Verteidigung bei Verkehrsstraftaten

Dienstleistung im Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstraftaten – der schnelle Weg zur Verurteilung

Sie sind betrunken Auto gefahren? Ihnen wird Nötigung oder Fahrerflucht vorgeworfen? Und jetzt soll Ihnen noch der Führerschein entzogen werden? Verkehrsstraftaten können schnell passieren. Ein falscher Augenblick und schon steht man gefühlt mit einem Bein im Gefängnis. Gerade wenn der Unfall geschehen ist und die Polizei einen ausfragt, fühlt man sich schnell überfordert und macht falsche Aussagen.

Wir helfen Ihnen in schwierigen Situationen . Weil die Strafen (Bußgelder, Haftstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis) so hoch ausfallen können, ist professionelle Hilfe durch einen Anwalt an Ihrer Seite notwendig. Als Fachanwälte für Verkehrsrecht wissen wir, wie Sie am besten handeln sollen. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig handeln und Aussagen vermeiden.

Sie sollten folgendes beachten, um bestmögliche Chancen zu haben einer Verurteilung zu entgehen:

  • Aussageverweigerungsrecht
    • Wichtigste Regel: Schweigen ist Gold
    • Schweigen darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden
    • Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht: Sie müssen sich nicht belasten
    • Alles was sie äußern, wird gegen Sie verwendet
    • Entlastendes kann nach Absprache mit dem Anwalt auch später noch vorgebracht werden
    • Sie müssen nur Ihre Personalien angeben
  • Schuldanerkenntnis
    • Keine Unterschrift oder Zustimmung zu einem Schuldanerkenntnis
    • Eine etwaige Strafmilderung kann ein Polizist nicht, sondern nur ein Richter im Strafprozess urteilen
  • Akteneinsicht
    • Jeder Beschuldigte kann Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen
    • Diese Akteneinsicht ist aber eingeschränkt
    • Nur ein Anwalt kann vollumfängliche Akteneinsicht beantragen
    • Diese Erkenntnisse erleichtern die Verteidigung
  • Polizeiliche Schreiben
    • Sie müssen auf polizeiliche Schreiben nicht reagieren
    • Sie müssen nicht auf Vorladungen der Polizei erscheinen
    • Sie müssen nur auf Vorladung der Staatsanwaltschaft erscheinen
  • Fahrverbot umgehen
    • Bei einem Härtefall können die Behörden von einem Fahrverbot absehen
    • Ein Härtefall besteht, wenn sie aus beruflichen oder privaten Gründen auf den Führerschein angewiesen sind
    • Wichtig ist: fristgerechter Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid muss binnen 2 Wochen eingereicht werden
  • Fristen einhalten (Strafbefehl)
    • Sie müssen gegen den Strafbefehl aktiv – anders als beim Strafverfahren – Einspruch einlegen
    • Wichtig ist: fristgerechter Einspruch gegen den Strafbefehl binnen 2 Wochen
  • MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
    • Nach Verlust der Fahrerlaubnis ist zur Wiedererlangung eine medizinisch-psychologische Untersuchung notwendig
    • Diese prüft die theoretischen und praktischen Fähigkeiten, aber auch die charakterliche Eignung 

Wie wir Ihnen helfen

Wird Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen, stehen wir an Ihrer Seite. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten und vertreten wir Sie im Verkehrsstrafrecht: Von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende des Strafverfahrens.

Entscheidend ist, dass Sie jegliche Aussage verweigern und sich sofort an uns Fachanwälte für Verkehrsrecht wenden. Zwar besteht vor dem Strafgericht bei geringer Strafandrohung kein Anwaltszwang. Allerdings kann nur ein Anwalt die vollständige Akteneinsicht beantragen. Nur dann ist eine professionelle Verteidigung möglich.

Wenn Sie unser Mandant sind, übernehmen wir die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Führerscheinzulassungsstelle sowie dem Gericht. Hierbei ist es möglich auch schon während des Ermittlungsverfahrens eine Einstellung zu verhandeln.

Wichtig ist: Beachten Sie die Fristen. Damit wir Sie am besten verteidigen können!

Häufige Fragen (FAQ)

Beim Fahrverbot müssen Sie den Führerschein innerhalb eines gewissen Zeitraums (meist 4 Wochen) abgeben. Nach Ablauf des Verbots (Dauer zwischen 1-6 Monate) erhalten Sie den Führerschein zurück. Beim Entzug der Fahrerlaubnis kann eine Sperrfrist angeordnet werden, nach der Sie zuerst eine MPU durchlaufen müssen.
Durch ein Strafbefehlsverfahren werden leichte Delikte (Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs) verfolgt. Anders als im Strafverfahren ist gegen ein Strafbefehlsverfahren binnen 2 Wochen Einspruch einzulegen.
Verkehrsstraftaten sind alle Delikte, die im Kontext des Straßenverkehrs stehen. Aufgrund des angedrohten Strafmaßes sind Sie nicht mehr als bloße Ordnungswidrigkeiten beschrieben. Daher werden Sie vor einem Strafgericht verhandelt.
Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab: insbesondere Fehler bei der Messung, dem Protokoll, Formfehler oder ein nicht erkennbares Blitzerfoto erhöhen die Chancen. Es ist auch möglich, dass die Polizei nicht zur Anhörung erscheint.
Anders als das Fahrverbot, welches bereits bei Ordnungswidrigkeiten droht, kann der Entzug der Fahrerlaubnis (Führerschein) bei Verkehrsstraftaten in Betracht gezogen werden. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls: Ist der Fahrer beispielsweise noch in der Probezeit, hat der Fahrer schon zu viele Punkte im Fahreignungsregister, stand er unter Alkoholeinfluss oder kam es zu einer Gefährdung im Straßenverkehr?
Ein Fahrverbot kann bei Verkehrsordnungswidrigkeiten über 1-3 Monate, bei Verkehrsstraftaten bis zu 6 Monate angeordnet werden. Der Führerscheinentzug gilt dauerhaft. Dabei wird eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten bis 5 Jahren (in Ausnahmefällen lebenslang) verhängt.

Laut der Strafprozessordnung (StPO) hat jeder Beschuldigte das Recht, die Aussage zu verweigern. Niemand muss bei seiner eigenen Überführung mitwirken. Zeugen haben ein entsprechendes Zeugnisverweigerungsrecht. Nutzen Sie dies, denn alles kann gegen Sie verwendet werden und gilt als zugestanden.

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung besteht aus drei Teilen: einem Leistungstest, einer medizinischen Untersuchung und einem psychologischen Gespräch. Auf die MPU sollten Sie sich unbedingt gut vorbereiten.

Die Kosten eines Strafverfahrens setzen sich aus den Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und den Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zusammen. Bei einem Freispruch übernimmt die Staatskasse die Kosten, bei Einstellung oder Verurteilung der Beschuldigte selbst.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen 2 Wochen Einspruch einlegen. Dann wird der Verstoß erneut geprüft. Schafft die Behörde keine Abhilfe, wird der Einspruch der Staatsanwaltschaft übergeben, die ihrerseits ein Ermittlungsverfahren anstrengt. Dieses wird schließlich vor dem Gericht verhandelt.

Rechtsgebiet

Verkehrsrecht

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