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Zerrissenes Testament im Bankschließfach: OLG Frankfurt entscheidet über Widerruf

Fachbeitrag im Erbrecht

Zerrissenes Testament im Bankschließfach: Das OLG Frankfurt trifft eine Entscheidung über den Widerruf.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in einer aktuellen Entscheidung deutlich gemacht, dass das Zerreißen eines Testaments als Widerruf anzusehen ist. Selbst wenn die zerbrochenen Teile des Testaments anschließend in einem Bankschließfach aufbewahrt werden, bleibt dieser Widerruf weiterhin gültig. Ein Testament stellt ein einseitiges Rechtsgeschäft dar, das jederzeit vom Erblasser widerrufen werden kann.

Im vorliegenden Fall stellte sich die Frage, wie das widersprüchliche Verhalten eines Erblassers zu bewerten ist, der ein von ihm errichtetes Testament in zwei Teile zerreißt und diese anschließend im Bankschließfach aufbewahrt. Das OLG Frankfurt entschied, dass die Zerstörung des Testaments eindeutig als Widerruf des zuvor verfassten Testaments zu werten ist.

Gesetzliche Bestimmungen zum Widerruf eines Testaments im Erbrecht

Im Erbrecht bestehen eindeutige gesetzliche Vorschriften zum Widerruf eines Testaments. Nach § 2253 BGB habe ich als Erblasser die Möglichkeit, ein Testament sowie darin enthaltene letztwillige Verfügungen jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf erfolgt in der Regel durch das Verfassen eines neuen Testaments, gemäß § 2254 BGB. Zudem kann ein Testament auch konkludent widerrufen werden, falls ich die Testamentsurkunde mit der Absicht vernichte oder ändere, das Testament aufzuheben (§ 2255 BGB). Des Weiteren wird die Rücknahme eines Testaments aus der amtlichen Verwahrung ebenfalls als Widerruf angesehen, gemäß § 2256 BGB.

Wenn Sie Fragen zum Widerruf eines Testaments oder zu anderen erbrechtlichen Themen haben, stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt im Erbrecht gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für eine professionelle Beratung zum Thema Testament und Erbrecht, um Ihre rechtlichen Ansprüche sicher zu gestalten.

Gemeinschaftliches Testament für Witwe und Mutter: OLG Frankfurt fällt Entscheidung über Erbschein

Im Fall, der vom OLG Frankfurt entschieden wurde, hinterließ der Erblasser in seiner letzten Ehe keine Kinder. Nach seinem Ableben beantragte die Witwe einen Erbschein gemäß der gesetzlichen Erbfolge. Das Nachlassgericht stellte daraufhin einen gemeinsamen Erbschein für die Witwe und die noch lebende Mutter des Erblassers aus.

Ein gemeinsames Testament, das sowohl die Witwe als auch die Mutter des Erblassers berücksichtigt, kann zu komplexen rechtlichen Fragestellungen führen, insbesondere hinsichtlich des Erbscheins und der Erbfolge.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Bereich des Erbrechts benötigen, stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für eine umfassende Beratung im Erbrecht, um Ihre Erbansprüche rechtlich abzusichern und zu klären.

Testament vollständig durchgerissen: OLG trifft Entscheidung über Erbschein

Nachdem ich das Bankschließfach des Erblassers geöffnet hatte, entdeckte ich ein handschriftliches Testament, in dem eine dritte Person als Alleinerbe benannt war. Das Testament war jedoch über die gesamte Länge hinweg durchgerissen. Die begünstigte dritte Person beantragte beim Nachlassgericht die „Aufhebung“ des bereits erteilten Erbscheins. Das Nachlassgericht wies den Antrag jedoch ab. Auch die Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung war beim Oberlandesgericht (OLG) erfolglos.
Kontaktieren Sie mich für eine rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Erbansprüche. Ich helfe Ihnen, Klarheit über Testamente und Erbscheine zu gewinnen.

Erbschein bleibt korrekt: OLG Frankfurt bestätigt Urteil

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat entschieden, dass das Nachlassgericht die Einziehung des erteilten Erbscheins zu Recht abgelehnt hat. Nach § 2362 BGB kann ein Erbschein nur eingezogen werden, wenn er sich als unrichtig erweist. Der Beschwerdeführer war jedoch nicht in der Lage nachzuweisen, dass der bereits erteilte Erbschein unrichtig geworden ist. Ein Erbschein gilt als unrichtig, wenn er nicht die rechtmäßigen Erben ausweist, was hier jedoch nicht der Fall war.

Kontaktieren Sie mich für eine rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Klärung Ihrer Erbansprüche sowie der Gültigkeit eines Erbscheins.

Zerreißen des Testaments belegt die Absicht des Widerrufs: Der BGH bestätigt die Wirksamkeit des Widerrufs.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass das Zerreißen eines handschriftlich verfassten Testaments durch den Erblasser als wirksamer Widerruf der testamentarischen Verfügung anzusehen ist. Nach der Einschätzung des Senats stellt das Zerreißen eine gängige Handlung dar, um zu signalisieren, dass der Erblasser an der darin festgehaltenen Willenserklärung nicht länger festhalten möchte. Eine andere Bedeutung kann dieser Handlung nicht beigemessen werden.
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Aufbewahrung im Schließfach widerlegt nicht die Widerrufsabsicht: OLG Frankfurt zur Wirksamkeit des Testamentwiderrufs.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied, dass die Aufbewahrung eines zerrissenen Testaments in einem Schließfach die gesetzliche Vermutung des Widerrufs nicht widerlegt. Gemäß § 2255 BGB wird bei einer Änderung an der Urkunde, die typischerweise die Absicht dokumentiert, den Inhalt nicht beizubehalten, gesetzlich vermutet, dass die Absicht des Erblassers im konkreten Fall der Widerruf war. Auch wenn ich die Testamentsurkunde anschließend in einem Bankschließfach aufbewahrte, reicht dies nicht aus, um die Widerrufsabsicht zu widerlegen.

Das Landgericht (LG) stellte zudem fest, dass der Erblasser das Schließfach nicht ausschließlich zur Aufbewahrung eines ungültigen Testaments genutzt hatte. Aus 31 dokumentierten Öffnungen des Schließfachs während des Lebens des Erblassers schloss das LG, dass das Schließfach zu unterschiedlichen Zwecken genutzt wurde.

Darüber hinaus hielt das OLG die Möglichkeit für äußerst unwahrscheinlich, dass die Testamentsurkunde versehentlich zerrissen wurde. Die gleichmäßige Zerteilung der Urkunde in zwei Teile ließ vielmehr darauf schließen, dass der Erblasser die Urkunde absichtlich und mit Widerrufsabsicht zerstörte.

Falls Sie Hilfe bei der rechtlichen Beurteilung von Testamenten oder deren Widerruf benötigen, stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt im Erbrecht zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche.

Die Witwe sowie die Mutter des Erblassers sind die Erben: OLG hat den Erbschein bestätigt.

Im vorliegenden Fall blieb es bei dem Erbschein, der auf die Witwe des Erblassers und dessen noch lebende Mutter ausgestellt wurde. Die dritte Person, die als Alleinerbin im Testament benannt war, legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein. Diese wurde jedoch erfolglos abgewiesen. Das Gericht bestätigte, dass der erteilte Erbschein korrekt die gesetzlichen Erben ausweist.

Diese Entscheidung unterstreicht, wie wichtig es ist, die rechtmäßigen Erben klar und rechtzeitig zu bestimmen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn Sie Unterstützung bei der Klärung von Erbschaftsfragen oder Erbscheinsverfahren benötigen, stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt im Erbrecht gerne zur Verfügung.

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