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Rechtsanwalt - Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Starnberg und Augsburg

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Sie sind nicht allein, wenn es um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz geht!

Es ist keine Seltenheit, dass Mitarbeiter Opfer unangemessener Übergriffe werden, sei es durch anzügliche Nachrichten, körperliche Annäherungen oder andere Grenzüberschreitungen. Doch lassen Sie sich das nicht gefallen! Oftmals werden solche Vorkommnisse als Bagatelle abgetan, insbesondere wenn der Täter eine Machtposition inne hat. Es kann neben Schuld und Scham auch die Angst vor einer Kündigung bestehen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte hilft.
Durch die nötigen rechtlichen Schritte kann der Täter eine Abmahnung oder Kündigung erhalten. In schwerwiegenderen Fällen ist sogar eine strafrechtliche Verfolgung mit Freiheitsstrafe angebracht. Darüber hinaus haben Sie als Opfer Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Arbeitgeber untätig bleibt.
Um effektiv gegen sexuelle Belästigung vorgehen zu können, ist es zunächst wichtig zu wissen, welche Handlungen als unangemessen gelten. Die Beurteilung hängt immer von der individuellen Situation und der Person ab. Wir informieren Sie daher umfassend über die Grenzen und helfen Ihnen, angemessen zu reagieren.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz als Rechtsanwälte für Sexualstrafrecht. Wir setzen uns aktiv für Ihr Recht am Arbeitsplatz ein und zeigen belästigendem Verhalten die rote Karte.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt eine Handlung als sexuelle Belästigung, wenn sie beim Opfer Unwohlsein hervorruft. Dies kann eine sexuelle Handlung, sexuell konnotiertes Verhalten, Berührungen oder Bemerkungen umfassen.

Es existieren verschiedene Arten von sexueller Belästigung:

  • Physische Belästigung: Hierunter fallen unerwünschte Berührungen am Arbeitsplatz, die in einigen Fällen auch gewalttätige Übergriffe mit einschließen können.

  • Verbale Belästigung: Diese umfasst anzügliche Bemerkungen, sexuell konnotierte Witze, aber auch Komplimente oder explizite Aufforderungen zu sexuellen Handlungen.

  • Nonverbale Belästigung: Zu den geläufigsten Verstößen zählt das Versenden von E-Mails, Fotos, Chats oder gar Videos mit sexuellem Inhalt. Auch das Starren auf Körperteile oder das Hinterherpfeifen im Büroflur stellen sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz dar.

Rechtliche Folgen und Strafen

Die Konsequenzen und Sanktionen hängen von den genauen Umständen und dem Ausmaß der Belästigung ab.

  • Als Angestellter drohen dem Täter eine Abmahnung oder eine außerordentliche (fristlose) Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

  • Das Opfer hat verschiedene arbeitsrechtliche Ansprüche:

    • Der Arbeitgeber kann zur Entschädigung und zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er die sexuelle Belästigung begangen hat oder nicht ausreichende Maßnahmen ergriffen hat, um sie zu verhindern.

    • Solange am Arbeitsplatz keine ausreichenden Schutzmaßnahmen umgesetzt sind, hat das Opfer ein Arbeitsverweigerungsrecht.

    • Das Opfer hat ein Widerspruchs- und Beschwerderecht bei der zuständigen Stelle im Unternehmen sowie gegebenenfalls beim Betriebsrat.

  • Auch strafrechtliche Konsequenzen drohen:

    • Sexuelle Belästigung ist gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

    • Es handelt sich um ein Antragsdelikt, d.h., dass das Opfer eine Anzeige erstatten muss.

  • Es besteht eine Pflicht des Arbeitgebers:

    • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sexuelle Belästigung nicht geduldet wird. Neben Entlassung und Abmahnung des Täters kann auch die Einrichtung einer Beschwerdestelle in Betracht kommen.

Wie Sie als Opfer am besten vorgehen:

  • Kommunizieren Sie deutlich gegenüber dem Täter, dass diese Art von Annäherung nicht erwünscht und zu unterlassen ist.

  • Informieren Sie die zuständige Stelle und gegebenenfalls den Betriebsrat.

  • Seien Sie nicht untätig aus Scham! Ein Anwalt steht Ihnen in dieser heiklen Situation bei.

Wir bieten Ihnen erstklassige Beratung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Es ist bedauerlich, dass sexuelle Belästigung oft als belangloses Vorkommnis abgetan wird, sei es durch Täter oder Vorgesetzte. Eine Schulterberührung wird dann als freundliche Geste betrachtet und eine SMS als missverstandener Scherz. Oder die beschuldigte Person ging fälschlicherweise davon aus, dass beidseitiges sexuelles Interesse bestand.

Als Rechtsanwälte nehmen wir jegliche Situation ernst und ergreifen Maßnahmen gegen den Täter. Denn neben dem Ekel, der Schlaflosigkeit und der Schuld kann sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz langfristige Probleme wie Panikattacken oder Depressionen verursachen.

Wir unterstützen Sie mit einer kompetenten Beratung und begleiten Sie durch die notwendigen rechtlichen Schritte. Gemeinsam werden wir nach Ihren Wünschen gegen den Täter vorgehen und die Belästigung anzeigen, damit Sie sich am Arbeitsplatz wieder wohl und sicher fühlen und eine angemessene Entschädigung erhalten.

Sie wurden am Arbeitsplatz belästigt? Ihre Vorwürfe werden von der Führungsebene und anderen Mitarbeitern nur belächelt? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um dagegen vorzugehen.

Häufige Fragen (FAQ)

Im Arbeitsrecht spricht man von einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, wenn ungewollte sexuelle Handlungen oder Verhaltensweisen die Würde einer Person verletzen und diese gegen den Willen der betroffenen Person geschehen.

Zunächst sollten Sie die sexuelle Belästigung Ihrem Arbeitgeber melden. Wenn die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz von Ihrem Chef oder Ausbilder ausgeht und es in Ihrem Unternehmen keine Beschwerdestelle oder einen Betriebsrat gibt, können Sie die Angebote diverser Hilfetelefone nutzen. Auch ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist sinnvoll.

Strafrechtlich liegt eine sexuelle Belästigung vor, wenn eine Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt wird. Diese Handlung wird gemäß § x des Strafgesetzbuchs (StGB) als Straftat eingestuft. Ein Beispiel dafür ist, wenn eine Person das bekleidete Gesäß einer anderen Person mit ihrer Hand oder anderen Gegenständen berührt.
Sie können in jeder Phase einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Am besten schon so früh wie möglich. Denn sexuelle Belästigung kann nachträglich psychische Folgen wie Depressionen, Panikattacken oder Arbeitsunfähigkeit mit sich bringen. Bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens werden Sie auf jeden Fall ernst genommen.
Gemäß § 12 des Arbeitsrechts ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Sollte ein Übergriff stattfinden, sind demnach entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung des Täters. Falls der Arbeitgeber selbst den Übergriff begangen hat oder nicht ausreichend dafür gesorgt hat, dass solche Vorfälle verhindert werden, ist er verpflichtet, dem Opfer Schadensersatz und Entschädigung zu zahlen.
Wenn Sie von Ihrem Chef, Ausbilder oder einem anderen Vorgesetzten belästigt werden, sollten Sie sich an den Betriebsrat oder eine Beschwerdestelle in Ihrem Betrieb wenden. Wenn es keine solche Stelle gibt, können Sie sich an Hilfetelefone wie das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ oder die Hilfe- und Beratungsstelle der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. 

Wenn Sie wegen sexueller Belästigung strafrechtlich angezeigt werden, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt für Strafrecht hinzuziehen. Eine Verurteilung wegen eines sexualstrafrechtlichen Delikts kann erhebliche berufliche Folgen nach sich ziehen. Insbesondere bei unbegründeten Anschuldigungen ist es ratsam, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Das Strafrecht sieht für sexuelle Belästigung eine mögliche Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe vor. Bei weniger schwerwiegenden Fällen werden die Täter normalerweise zuerst abgemahnt und können bei entsprechender Schwere auch fristlos gekündigt werden.

Zunächst sollten Sie dem Täter mitteilen, dass diese Art der Annäherung unerwünscht ist und er dies unterlassen sollte. Im Anschluss daran sollten Sie den Vorfall bei Ihrem Vorgesetzten oder dem Betriebsrat melden. Wenn Sie sich damit unwohl fühlen, können Sie zunächst Rat bei einem Hilfetelefon suchen.

Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz können Sie sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser wird Sie umfassend zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem AGG beraten. Möchten Sie zudem strafrechtliche Schritte einleiten, müssen Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht konsultieren. Dieser wird Ihnen dabei unterstützen, ein Ermittlungsverfahren bei der Polizei einzuleiten.

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