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Patchworkfalle Erbrecht

Fachbeitrag im Erbrecht

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Der Rechtstipp – Unterhalt vom Staat?

Durch die vielfältigen und komplizierten Konstellationen in Patchworkfamilien geschieht die Verteilung des Erbes nach dem Tod einer oder mehrer Familienangehöriger zufällig und hängt auch von dem genauen Todeszeitpunkt ab.

Gerade für Patchworkfamilien ist es sehr wichtig eine Regelung für den Nachlass zu schaffen, um zu vermeiden, dass es im Falle eines Erbes zu Streit kommt. Die Aufteilung des Vermögens für den Erbfall, sollte frühzeitig geregelt sein. Außerdem ist eine Patientenverfügung für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit unbedingt notwendig. Damit ist den Angehörigen in einer emotional schwierigen Situation sehr geholfen, denn man kann nicht davon ausgehen, dass diese immer die richtige Entscheidung im Sinne des Patienten treffen.

Auch eine Vorsorgevollmacht sollte rechtzeitig verfasst werden, bevor es zu spät ist. Der Vollmachtgeber muss zum Zeitpunkt der Erteilung über seinen freien Willen verfügen. Eine Generalvollmacht befähigt den Bevollmächtigten, in einer Notsituation, in allen Angelegenheiten im Sinne des Vollmachtgebers zu handeln. Diese Vollmacht gilt für alle möglichen Arten  von Vertretungshandlungen, wie beispielsweise die Annahme und Ausschlagen von Erbschaften, Prozessführung oder auch Bankgeschäfte.

Ihr Anwalt hilft Ihnen dabei die wichtigesten Dokumente (Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung, Testament, Vorsorgevollmacht) für den Notfall rechtssicher zu verfassen.

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Unsere Rechtsanwälte in Augsburg und Starnberg beraten und vertreten Sie gerne in allen Fragen des Familienrechts.

Darüber hinaus sind wir kompetente Ansprechpartner im Verkehrsrecht, dem Strafrecht und dem Erbrecht. Eine vollständige Liste der Rechtsgebiete unserer Kanzlei können Sie unter Rechtsgebiete einsehen.


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