Grundsätzlich hält das Internet zahlreiche Muster und Vorlagen bereit, die für den juristischen Laien jedoch mit größter Vorsicht zu genießen sind.
Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich um ein Dokument, das zahlreiche juristische Fragen regelt und sich an den gesetzlichen Grenzen des Möglichen und Zulässigen ausrichten muss. In der Regel ist es nur einem Juristen möglich, die Gefahren zu erkennen und durch rechtssichere Formulierungen den Wunsch des Vollmachtgebers auch umzusetzen.
Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann die Parteiinteressen wahrend den Wunsch des Vollmachtgebers in Worte fassen und auf Papier bringen.
Vorsorgevollmachten sind in der Regel sensible Maßarbeit. Baukastensysteme oder für eine Vielzahl unterschiedlicher Fälle abgefasste Formulare und Vorlagen werden diesem Umstand in der Regel wenig gerecht.
An der Vorsorgevollmacht hängt neben dem persönlichen Geschick nicht selten auch das gesamte Vermögen, das bei einer schlecht gefassten Bevollmächtigung verloren gehen kann.
Über Streitigkeiten zwischen Angehörigen über eine schlechte Vorsorgevollmacht freuen sich dann zwar in der Regel die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, am Interesse des Vollmachtgebers geht dies jedoch dann vorbei.
Gerne beraten wir Sie im Zusammenhang mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, aber auch dann, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und eine schlecht gefasste oder gar unwirksame Vorsorgevollmacht Probleme bereitet. Dabei verzichten wir bewusst auf pauschalformulierte Muster. Diese können möglicherweise im Einzelfall eine sinnvolle Lösung darstellen.
Ob einem vorliegenden Einzelfall eine Standardvorlage aus dem Internet nicht gerecht wird, kann erst nach einer umfassenden Beratung in einer unserer Kanzleien in Augsburg oder Starnberg eingeschätzt werden.
Überregionale Beratung und Betreuung
Sofern in Fragen des Betreuungsrechts und Vollmachten ein Besuch in unseren Kanzleiräumen in Augsburg oder Starnberg unwirtschaftlich oder nicht möglich sein sollte, werden wir hierfür in der Regel auch eine Lösung finden, die Angelegenheit zielführend ohne Mehrkosten für Sie bearbeiten zu können
Formvorschriften
Eine Vorsorgevollmacht sollte grundsätzlich schriftlich abgefasst sein. Eine Beglaubigung ist häufig sinnvoll. Wenn darüber hinaus auch Immobilien von der Vorsorgevollmacht betroffen sind, ist die Beglaubigung einer schriftlichen Vorsorgevollmacht in der Regel auch zwingend erforderlich.
In der Regel ist es auch sinnvoll, wenn ein Arzt die Vorsorgevollmacht unterschreibt und damit bestätigt, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt der Unterschrift durch den Vollmachtgeber die Geschäftsfähigkeit gegeben ist. Zwingend vorgeschrieben ist dies jedoch nicht.
Gerne beraten wir Sie über diese und weitere Formvorschriften in einer unserer Kanzleien in Augsburg und Starnberg.
Vorsorgeregister
In einem Vorsorgeregister wird gespeichert, wer von wem bevollmächtigt wurde. Beispielsweise führt die Bundesnotarkammer ein derartiges zentrales Vorsorgeregister. Grundsätzlich sollen die Betreuungsgerichte dort anfragen, bevor eine Betreuung angeordnet wird.
Ob eine Eintragung der Bevollmächtigung ins Vorsorgeregister im Einzelfall Sinn macht, ist Gegenstand unserer anwaltlichen Beratung in Augsburg und Starnberg.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben in diesen Bereichen jahrelange Erfahrung und stehen Ihnen in unseren Kanzleien in Augsburg und Starnberg gerne beratend zur Verfügung. Aber auch bei der juristischen Durchsetzung des Patientenwillens bieten wir Ihnen schnelle juristische Hilfe.