ClickCease
Reissner, Ernst und Kollegen - Recht verständlich, kompetent und engagiert.

Arbeitsrecht: Versteckte Klauseln im Arbeitszeugnis

Fachbeitrag im Arbeitsrecht

Achten Sie auf versteckte abwertende Beurteilungen. Die müssen Sie sich nämlich nicht gefallen lassen.

Abwertende Urteile sind gar nicht so selten.

Was vielen Arbeitnehmern nicht bewusst ist: Obwohl Arbeitszeugnisse nicht nur wahrheitsgemäß, sondern auch wohlwollend formuliert sein müssen, gibt es nicht wenige Arbeitgeber, die versuchen, per Sprach-Code ihre ehemaligen Arbeitnehmer abwertend zu beurteilen. So ist der „gesellige Mitarbeiter, der sich für die Interessen seiner Kollegen einsetzte“ nichts anderes als ein Gewerkschaftsmitglied, das eine Vorliebe für Plaudereien und alkoholische Getränke an den Tag gelegt hat! Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 01.04.2009, Az.: 2 Ca 1502/08, bringt der Hinweis „gerne stehen wir jedem zukünftigen Arbeitgeber… hinsichtlich Nachfragen über die Qualität der geleisteten Arbeit zur Verfügung“ verschlüsselt zum Ausdruck, dass die im Zeugnis wiedergegebene Leistungsbeurteilung nicht den wirklichen Leistungen entspricht.

Schlusszeugnis und Zwischenzeugnis zu vergleichen lohnt sich.

Häufig stellen wir im Rahmen unserer arbeitsrechtlichen Beratung auch fest, dass Schlusszeugnisse plötzlich deutlich schlechtere Bewertungen enthalten als ein kurz zuvor ausgestelltes Zwischenzeugnis. Für einen derartigen Fall hat das LAG Köln bereits im Jahr 1997 (Az.: 11 Sa 235/97) entschieden, dass ein Arbeitgeber verurteilt werden kann, im Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen bei gleicher Beurteilungsgrundlage Abweichungen in der Bewertung darstellen.

Rechtsgebiet

Abmahnung im Betrieb-Mobile

Jederzeit für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Reissner, Ernst und Kollegen. Immer für Sie da

Adresse

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen Augsburg (Hauptsitz)
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Email: augsburg@reissner-ernst.de
Tel. 0821 9079797
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen Starnberg
Hauptstraße 23
82319 Starnberg
Email: starnberg@reissner-ernst.de
Tel. 08151 6539329

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Dienstag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Mittwoch 08:00 – 14:00
Donnerstag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Freitag 08:00 – 14:00

Kontakt