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Deutscher Verkehrsgerichtstag 2016

Zum 54. Male begann gestern (27.01.2016) in Goslar der alljährliche Deutsche Verkehrsgerichtstag. In insgesamt 8 Arbeitskreisen werden bei dieser wohl bedeutendsten Veranstaltung im Bereich Verkehrsrecht aktuelle Themen für Rechtsprechung, Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsberatung diskutiert. In diesem Jahr werden wieder um die 2000 Teilnehmer erwartet, die ab dem 28.01.2016 dann in den jeweiligen Arbeitskreisen Vorschläge erarbeiten werden, über die dann am Freitag, den 29.0.2016 abgestimmt wird.

In diesem Jahr beschäftigen sich die Arbeitskreise mit aktuellen Themen, aber auch mit Dauerbrennern:

AK I:    „Moderne Messmethoden“ und Blutentnahme im Verkehrsstrafrecht

AK II:   MPU unter 1,6 Promille (siehe unsere Blogbeiträge Fahrerlaubnisrecht: MPU – Update Bayern und Fahrerlaubnisrecht: MPU – Zweites Update Bayern)

AK III:   Schadensersatz und Steuer

AK IV:   Die Beschleunigung des Verkehrszivilprozesses

AK V:    Neues Mess- und Eichwesen: Ausverkauf der Mess-Sicherheit

AK VI:   Dashcam (siehe unseren Blogbeitrag Dashcams – Verwendung umstritten)

AK VII:  Reform des Fahrlehrerrechts

AK VIII: Mega-Containerschiffe: Immer größer, aber auch immer sicherer

Im Hinblick auf die derzeit untragbaren Zustände und den enormen Praxisbezug im Zusammenhang mit der Frage, ob und für welche Fälle nach einer Trunkenheitsfahrt oder Drogenfahrt eine MPU angeordnet wird, werde ich selbst am AK II mitwirken und dabei als ADAC-Vertragsanwalt natürlich auch die Interessen des Clubs vertreten. Wie hier berichtet, geht eine neue Rechtsprechung davon aus, dass bereits bei einer BAK von 1,1 Promillen im Wiedererteilungsverfahren eine MPU erforderlich ist (so der BayVGH), während andere Gerichte an der 1,6 Promille-Grenze festhalten. Diese Situation führt neben der Rechtsunsicherheit und den Problemen im Rahmen der Vorbereitung zu nicht mehr akzeptablen Ungleichbehandlungen.

Zu den Ergebnissen des Kongresses werde ich dann zu Beginn der nächsten Woche berichten.