Das Arbeitsrecht ist ein Schwerpunkt des Leistungsspektrums der Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg. Mit dem Arbeitsrecht verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die unterschiedlichen Interessen der Arbeitnehmer wie der Arbeitgeber zu schützen und einen gerechten Ausgleich herbeizuführen.
Dementsprechend beraten und vertreten unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Arbeitsrecht engagiert Mandanten aus allen Lagern, Unternehmen, Geschäftsführer, Führungskräfte, abhängig Beschäftigte und auch „Selbständige“ mit mutmaßlichem Schein-Werkvertrag – selbstverständlich unter Beachtung der Regeln zur Vermeidung einer Interessenkollision. Nutzen Sie für Ihr Anliegen unsere Kenntnisse und Kompetenz im Arbeitsrecht aus langjähriger Erfahrung mit den unterschiedlichen Parteieninteressen.