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Verkehrsrecht

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Ihre Rechtsanwälte in Augsburg und Starnberg. Experten im Verkehrsrecht

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht

Ein Schwerpunkt unserer Kanzleien in Augsburg und Starnberg ist das Verkehrsrecht und das Verkehrsstrafrecht mit Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Rechtsanwalt Udo Reissner ist Strafverteidiger, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Schwacke-Vertragsanwalt und ADAC-Vertragsanwalt mit langjähriger Erfahrung. Er steht Ihnen als kompetenter Verkehrsanwalt persönlich zur Verfügung. Er ist Spezialist für Bußgeld und Verkehrsstrafrecht mit Notdienst. Das Verkehrsrecht mit seinen Nebengebieten zählt zu den Schwerpunkten der beiden Kanzleien Augsburg und Starnberg. Zum Thema Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten im Verkehr siehe unsere Seite zum Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren. Denn auch in scheinbar harmloseren Fällen kann gleich zu Anfang vieles falsch oder richtig gemacht werden. Das gilt erst recht im Bereich der Verkehrsstrafverfahren.

Wie helfen wir unseren Mandanten?

Da wo es beispielsweise um Trunkenheitsfahrten oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort geht (sog. Fahrerflucht) und eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein temporäres Fahrverbot droht. Insbesondere in diesem sensiblen Bereich des Verkehrsrechts ist es erforderlich, unverzüglich einen erfahrenen Verkehrsanwalt einzuschalten und nicht dem Verkehrsstrafverfahren seinen Lauf zu lassen. In unseren Blog-Beiträgen finden Sie nützliche Tipps zum richtigen Verhalten bei Alkohol-Verkehrskontrollen, mit dem Sie sich viel Ärger ersparen können. Besonders dann, wenn Sie vorher tatsächlich Alkohol zu sich genommen haben sollten. Noch ausführlicher ist der Blog-Beitrag Alle Jahre Wiesn. Richtiges Verhalten bei Alkohol- und Drogen-Kontrollen. Wir empfehlen, ihn für den Fall der Fälle ausgedruckt ins Handschuhfach zu legen. Verhalten Sie sich empfehlungsgemäß, schaffen Sie optimale Voraussetzungen für eine effiziente Strafverteidigung und wahren die Chance, den Schaden aus Trunkenheit am Steuer zu minimieren.

Unsere Dienstleistungen – Wenn es hart auf hart kommt

Der Notdienst ist für Sie 24 Stunden rund um die Uhr an 7 Tagen der Woche erreichbar. Sie werden auf Ihren Wunsch unmittelbar mit Rechtsanwalt Udo Reissner verbunden bzw. erhalten kurzfristig einen Rückruf. Ein vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis kann so in manchen Fällen noch verhindert werden. Ist die Fahrerlaubnis jedoch erst einmal vorläufig entzogen, bleibt dies meist auch so bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung, also viele Monate lang! Und – wenn Sie Pech haben – auch noch danach. Der Anwalt-Notdienst kann bundesweit in Anspruch genommen werden, nicht nur in Augsburg oder um Augsburg herum. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem persönlichen Vorgespräch mit Rechtsanwalt Udo Reissner. Besuchen Sie unsere Kanzlei und lassen sich hier ausführlich und umfassend beraten.

Bußgelder – Der alltäglich lauernde Gesetzesverstoß

Wer kennt die Situation nicht, man hat es eilig und ist ein wenig zu schnell unterwegs oder man ist derart in Gedanken versunken, dass man gar nicht erst bemerkt, zu schnell zu fahren. Dann kommt in der Regel eines zum anderen und man wird auch noch geblitzt. Normalerweise werden Verkehrsteilnehmer bei einem Geschwindigkeitsverstoß nicht sofort angehalten, sondern erhalten einige Tage bzw. Wochen später einen Brief von der zuständigen Bußgeld-Behörde. Der Konflikt mit dem Verkehrsrecht ist perfekt, das Bußgeld in greifbarer Nähe. Bei welchen Verstößen Sie mit welchen Bußgeldern bzw. Strafen rechnen müssen, erfahren Sie mit den beiden Bildlinks zu den aktuellen ADAC-Bußgeldrechnern für Deutschland und für das Ausland. Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 55 € Bei Verstößen, die mit max. 55 € geahndet werden, wird in der Regel zunächst ein Verwarnungsbogen zugesandt. Sofern der Verstoß anerkannt und innerhalb der gesetzten Frist das Verwarnungsgeld überwiesen wird, hat sich die Angelegenheit damit erledigt. Der Verstoß zieht keine weiteren Folgen und keinen Eintrag in Flensburg nach sich. Häufig wird in diesen Bereichen ein Rechtsanwalt nicht zwingend erforderlich sein. Steht der Verstoß jedoch im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, kann es schnell anders aussehen. Zwar ist das Bußgeld-Verfahren nicht präjudizierend, also bindend für die Frage, wer den Unfall verschuldet hat. Jedoch wirft es doch in der Regel einen gewissen Schatten auf die zivilrechtliche Problematik des Verkehrsrechts. Deswegen raten wir grundsätzlich dazu, die Bußgeldsache oder Verwarnungssache zumindest von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Erkennt der Verkehrssünder den Verstoß nicht an oder überweist er nicht innerhalb der gesetzten Frist das verhängte Verwarnungsgeld, dann wird aus dem Verwarnungsgeld-Verfahren ein Bußgeld-Verfahren. Sofern es im Bußgeld-Bescheid bei einer Geldbuße von unter 60 € bleibt, erfolgt in der Regel kein Punkteeintrag. Ab einem Bußgeld von 60 € wird das Fahreignungsregister (ehemals: Verkehrszentralregister) belastet und es erfolgt der Punkte-Eintrag in Flensburg. Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld über 55 € Auch Bußgeldverfahren, die mit Geldbußen über 55 € geahndet werden, beginnen zunächst mit einem Anhörungsbogen ähnlich dem oben dargestellten Verwarnungsverfahren. Allerdings gibt es hier keine Möglichkeit, durch sofortige Zahlung das Verfahren zu beenden. Nachdem der ausgefüllte Anhörungsbogen zurückgeschickt wurde, ergeht in der Regel nach einigen Wochen ein Bußgeldbescheid. Spätestens jetzt sollte Rat bei einem auf dem Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt eingeholt werden. Zur Wahl stehen nunmehr zwei Möglichkeiten:
  • Anerkennung: Der Verkehrssünder kann den Bußgeld-Bescheid anerkennen. Hierzu ist es ausreichend, schlichtweg nicht zu reagieren und die Einspruchsfrist gegen den Bußgeld-Bescheid verstreichen zu lassen. Das Bußgeld-Verfahren ist damit rechtskräftig und abgeschlossen.
  • Einspruch: Man legt hiergegen innerhalb einer Frist von zwei Wochen – beginnend mit der Zustellung des Bußgeld-Bescheids – Einspruch ein. In diesem Fall wird die Angelegenheit in der Regel in einem Gerichtsverfahren enden. Zwar besteht die theoretische Möglichkeit, dass die Bußgeld-Behörde den Bußgeld-Bescheid aufhebt, aber das ist in der Praxis die große Ausnahme.
Grundsätzlich ist es dringend anzuraten, frühestmöglich fachkundigen Rat bei einem kompetenten Verkehrsrechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, um hier Fehler zu vermeiden, die im späteren Verfahren auch von einem erfahrenen Rechtsanwalt häufig nicht mehr korrigiert werden können. Unsere Anwaltskanzlei vertritt Sie neben den üblichen Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren auch im Verkehrsstrafrecht, gleich ob in Augsburg, Starnberg oder bundesweit.

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