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Rechtsanwalt Beratung Ehevertrag Augsburg

Dienstleistung im Familienrecht

Ehevertrag – Rechtssicherheit für meine Ehe und Vermögensschutz

Ein Ehevertrag schafft klare rechtliche Verhältnisse und schützt Vermögen sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung. Er verhindert langwierige Streitigkeiten und bewahrt die Ehepartner vor finanziellen Risiken. Ich berate Sie umfassend zu den Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung, prüfe bestehende Vereinbarungen und setze Ihre Rechte durch.

Ein Ehevertrag kann Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich enthalten und bietet insbesondere für Unternehmer und Selbstständige einen wichtigen Schutz vor der Zerschlagung des Betriebsvermögens. Im Streitfall prüfe ich, ob eine ehevertragliche Vereinbarung wirksam und fair ist oder ob eine Anfechtung möglich und sinnvoll erscheint.

Ob Sie einen Ehevertrag benötigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wo die rechtlichen Grenzen liegen, erkläre ich Ihnen in einer ausführlichen Beratung. Lassen Sie sich jetzt von mir unterstützen und sichern Sie sich gegen unerwartete finanzielle Risiken ab – für eine sorgenfreie Zukunft ohne Rosenkrieg.

Warum ein Ehevertrag sinnvoll ist – Schutz vor finanziellen Risiken und Auseinandersetzungen

Ein Ehevertrag sorgt für eindeutige rechtliche Verhältnisse und schützt beide Partner vor unerwarteten finanziellen Konsequenzen im Falle einer Scheidung.

Wichtige Gründe für einen Ehevertrag:

  • Vermeidung der Zerschlagung von Vermögenswerten: 

    • Ohne einen Ehevertrag leben Ehepartner automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

    • Im Falle einer Scheidung kann der daraus resultierende Zugewinnausgleich dazu führen, dass Immobilien, Unternehmen oder andere Vermögenswerte verkauft werden müssen.

    • Ein Ehevertrag bietet in diesem Zusammenhang Sicherheit.

  • Regelung des Versorgungsausgleichs: 

    • Während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüche werden im Scheidungsfall durch den Versorgungsausgleich geteilt.

    • Wie diese Aufteilung im Sinne beider Partner gestaltet wird, kann vertraglich festgelegt werden.

  • Transparenz bei Unterhaltsansprüchen: 

    • Nach einer Scheidung kann ein Ehegatte Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben, insbesondere wenn durch die Trennung ein sozialer Abstieg droht.

    • Ohne eine vertragliche Regelung kann dies zu finanziellen Ungleichheiten führen. Ein Ehevertrag ermöglicht eine faire, transparente und vorausschauende Unterhaltsregelung in Bezug auf Höhe, Dauer und Bedingungen.

  • Ehevertrag als Steuersparmodell

    • Ein Ehevertrag kann auch steuerliche Vorteile bieten, insbesondere bei der Übertragung von Vermögen.

    • Durch einen vorübergehenden Wechsel in die Gütertrennung kann der Zugewinnausgleich steuerfrei erfolgen, ohne die Schenkungsteuer-Freibeträge zu belasten.

    • Dies stellt eine effektive Möglichkeit dar, Vermögen innerhalb der Ehe steueroptimiert zu übertragen.

Ein maßgeschneiderter Ehevertrag bietet Schutz vor finanziellen Unwägbarkeiten und verhindert langwierige Auseinandersetzungen im Falle einer Scheidung. Lassen Sie sich von mir als erfahrenem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten, um individuelle Lösungen zu erarbeiten, die Ihren Anforderungen entsprechen.

Rechtsanwalt oder Notar? So setze ich einen rechtssicheren Ehevertrag auf.

Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit, während der Ehe oder sogar nach einer Trennung geschlossen werden. Damit er rechtswirksam ist, muss er jedoch notariell beurkundet werden – und beide Ehepartner müssen bei der Beurkundung persönlich anwesend sein. Die Aufgabe des Notars besteht darin, die rechtliche Zulässigkeit der Vereinbarung zu bestätigen.

  • Warum ein Rechtsanwalt bei einem Ehevertrag unverzichtbar ist

    • Während der Notar neutral bleibt, vertritt nur ein Rechtsanwalt gezielt die Interessen seines Mandanten und setzt diese – im Rahmen des rechtlich Möglichen – durch.

    • Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kann zudem steuerliche Aspekte berücksichtigen und den Vertrag individuell optimieren, insbesondere wenn Eingriffe in den Güterstand vorgenommen werden.

  • Wann Sie einen Rechtsanwalt für Ihren Ehevertrag hinzuziehen sollten

    • Ihr Ehepartner ist anwaltlich vertreten – eine eigene Rechtsberatung stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

    • Vermögensschutz im Scheidungsfall – als wirtschaftlich stärkerer Ehegatte möchten Sie Ihr Vermögen absichern.

    • Vertragliche Einschränkungen zu Ihren Lasten – Ihr Partner möchte sein Vermögen schützen, wodurch Ihnen Nachteile entstehen könnten.

    • Steuerliche Optimierung – insbesondere bei Eingriffen in den Güterstand kann eine anwaltliche Beratung steuerliche Vorteile sichern.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht arbeite ich eng mit Steuerberatern zusammen, um für Sie die bestmögliche Lösung zu finden. Lassen Sie sich jetzt beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!

Was legt ein Ehevertrag fest? – Wesentliche Inhalte für eine rechtssichere Regelung

Ein Ehevertrag sorgt für Klarheit bezüglich der rechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer Ehe – sowohl während der Partnerschaft als auch im Falle einer Scheidung. Er bietet individuellen Vermögensschutz, verhindert langwierige Streitigkeiten und kann sogar steuerliche Vorteile mit sich bringen.

  • Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft?

    • Ein wesentlicher Aspekt eines Ehevertrags ist die Entscheidung über den Güterstand. 

    • In Deutschland gilt standardmäßig die Zugewinngemeinschaft, jedoch können Ehepartner vertraglich eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.

    • Die Wahl des geeigneten Güterstandes betrifft nicht nur den Vermögensschutz, sondern kann auch steuerliche und erbrechtliche Folgen haben. 

    • Eine individuelle Anpassung sorgt für mehr finanzielle Sicherheit und Planbarkeit.

  • Versorgungsausgleich: Altersvorsorge im Scheidungsfall

    • Im Falle einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften durch den Versorgungsausgleich aufgeteilt. 

    • Ein Ehevertrag ermöglicht es, diesen auszuschließen oder anzupassen, um eine gerechtere Lösung für beide Partner zu finden.

    • Es ist zu beachten, dass ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich unter bestimmten Umständen nachträglich unwirksam werden kann. 

    • Daher sollten verschiedene Szenarien sorgfältig durchdacht und vertraglich geregelt werden.

  • Unterhaltsregelung: Wer zahlt im Scheidungsfall?

Mit einem Ehevertrag kann ich die Höhe, Dauer und Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt genau festlegen. Dies schützt vor finanziellen Unsicherheiten und potenziellen Streitigkeiten nach der Trennung. 

Mögliche Unterhaltsarten im Ehevertrag:

  • Betreuungsunterhalt (bei gemeinsamen Kindern)

  • Unterhalt wegen Alters oder Krankheit

  • Unterhalt zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit

  • Aufstockungsunterhalt (bei Einkommensunterschieden)

  • Ausbildungs- und Fortbildungsunterhalt

  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen

  • Vermögensverwaltung: Wer verwaltet das gemeinsame Vermögen?

    • Die Ehepartner können festlegen, dass das Vermögen eines Ehegatten vom anderen verwaltet wird. 

    • Solche Vereinbarungen können auch ins Güterrechtsregister eingetragen werden, um sie rechtlich verbindlich zu gestalten.

    • Falls trotz modifizierter Zugewinngemeinschaft weiterhin der gesetzliche Güterstand besteht, gelten Verfügungsbeschränkungen. 

    • So kann ein Ehepartner nicht ohne Zustimmung des anderen über sein gesamtes Vermögen verfügen.

  • Rechtswahl: Internationale Regelungen im Ehevertrag

    • Bei internationalen Ehen kann im Ehevertrag festgelegt werden, welches nationale Recht im Falle einer Scheidung Anwendung finden soll. 

    • Dies betrifft sowohl den Gerichtsstand als auch das anzuwendende Recht.

    • Diese Regelung ist besonders sinnvoll für Paare mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitzen. 

    • Da hier komplexe internationale Rechtsvorschriften eine Rolle spielen, empfehle ich die Beratung durch einen international erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht.

Als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht berate ich Sie umfassend zu den verfügbaren Optionen und optimiere Ihren Ehevertrag sowohl steuerlich als auch rechtlich. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!

Ehevertrag für jede Lebenslage – Häufige Fallkonstellationen und sinnvolle Vereinbarungen

Ein Ehevertrag lässt sich an die individuelle Lebenssituation sowie die finanziellen Verhältnisse der Ehepartner anpassen. Abhängig von der Familien- und Einkommenssituation ergeben sich verschiedene vertragliche Regelungen, die finanzielle Sicherheit gewährleisten und Konflikte im Falle einer Scheidung vermeiden. Im Folgenden sind einige typische Szenarien aufgeführt, in denen ein Ehevertrag von besonderem Nutzen sein kann:

  • Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder oder Kinderwunsch

    • Wenn beide Partner bereits längere Zeit zusammenleben und finanziell unabhängig sind, besteht häufig der Wunsch, die gesetzlichen Scheidungsfolgen vollständig auszuschließen.

    • In einem solchen Fall kann vertraglich festgelegt werden, dass weder Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich noch nachehelicher Unterhalt zur Anwendung kommen.

    • So bleibt das jeweilige Vermögen vollständig getrennt.

  • Doppelverdiener-Paar mit Kinderwunsch

Hier kann ein zweistufiger Ehevertrag von Vorteil sein:

  • Vor der Geburt eines Kindes: Ausschluss von Scheidungsfolgen, um die finanzielle Unabhängigkeit beider Partner zu sichern.

  • Nach der Geburt eines Kindes: Der Ausschluss wird aufgehoben, um den Elternteil, der primär für die Betreuung zuständig ist, abzusichern. Dies kann Regelungen zu Unterhalt und Zugewinnausgleich einschließen.

  • Unternehmer-Ehe: Schutz des Betriebsvermögens

    • Wenn einer der Ehepartner Unternehmer oder Selbstständiger ist, sollte das Betriebsvermögen im Ehevertrag vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden.

    • Ansonsten könnte das Unternehmen im Falle einer Scheidung wirtschaftlich gefährdet werden.

    • Darüber hinaus können vereinfachte Regelungen für Versorgungsausgleich und Geschiedenenunterhalt getroffen werden, um unvorhersehbare Belastungen zu vermeiden.

  • Vermögensschutz in der Ehe: „Reich heiratet arm“

    • Wenn ein Partner mit erheblichem Vermögen in die Ehe tritt, besteht häufig der Wunsch, dass zukünftige Wertsteigerungen nicht in den Zugewinnausgleich einfließen.

    • Insbesondere Eltern wohlhabender Ehepartner möchten oft verhindern, dass Familienvermögen im Scheidungsfall aufgeteilt wird.

    • Ein Ehevertrag kann in diesem Zusammenhang klare Regelungen treffen, um Vermögenswerte gezielt zu sichern.

Ein individuell gestalteter Ehevertrag bietet Schutz vor finanziellen Risiken und sorgt für klare Verhältnisse – sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Trennung. Ich berate Sie persönlich, um Ihren Ehevertrag rechtlich und steuerlich optimal zu gestalten. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!

Was sind die Kosten für einen Ehevertrag? – Gebühren des Notars, Honorare des Rechtsanwalts und rechtliche Fallstricke

Die Kosten für einen Ehevertrag setzen sich aus Notargebühren sowie gegebenenfalls Anwalts- und Steuerberaterhonoraren zusammen. Während die Notarkosten gesetzlich festgelegt sind, kann das Honorar eines Rechtsanwalts individuell vereinbart werden.

  • Notarkosten: Beurkundung eines Ehevertrags

    • Ein Ehevertrag ist nur dann wirksam, wenn er notariell beurkundet wird.

    • Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert, welcher gemäß § 100 GNotKG die Summe des aktuellen Vermögens beider Ehegatten abzüglich bestimmter Verbindlichkeiten umfasst.

    • Auf dieses Reinvermögen wird eine doppelte Gebühr erhoben.

  • Beispielrechnung: Die Notarkosten für einen Ehevertrag orientieren sich am Reinvermögen der Ehepartner. Hierbei wird gemäß KV Nr. 21100 GNotKG eine doppelte Gebühr erhoben, auf die zusätzlich die Mehrwertsteuer anfällt.

    • Reinvermögen: 40.000 EUR

    • Notargebühr: 290 EUR

    • Gesamt inkl. MwSt.: ca. 345 EUR

  • Honorare für Rechtsanwälte und Steuerberater

Die Erstellung oder Prüfung eines Ehevertrags durch einen Rechtsanwalt führt zu zusätzlichen Kosten. Diese sind frei verhandelbar und orientieren sich meist an:

  • Zeitaufwand des Rechtsanwalts

  • Vermögenswerten und Einkommen der Ehepartner

  • Steuerlichen Auswirkungen, die gegebenenfalls durch einen Steuerberater optimiert werden können

  • Ist der Ehevertrag anfechtbar oder unwirksam? Rechtliche Risiken beachten

Ein Ehevertrag ermöglicht es, die Folgen einer Scheidung frühzeitig zu klären – insbesondere in Bezug auf den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich und Fragen des Unterhalts. Lassen Sie sich von mir, einem Rechtsanwalt für Familienrecht, beraten, um rechtliche Fallstricke zu umgehen und Ihre finanziellen Interessen bestmöglich zu wahren.

Ehevertrag anfechten oder für ungültig erklären – Wann ist dies möglich?

Obwohl im Zivilrecht grundsätzlich die Vertragsfreiheit herrscht, unterliegen Eheverträge einer richterlichen Inhaltskontrolle. Dies bedeutet, dass bestimmte Klauseln oder sogar der gesamte Vertrag unwirksam sein können, wenn sie einen Ehepartner unangemessen benachteiligen. Eine fehlerhafte oder einseitige Gestaltung kann dazu führen, dass Gerichte einzelne Regelungen abändern oder den gesamten Ehevertrag für nichtig erklären.

  • Ein Ehevertrag kann unwirksam sein, wenn er gegen grundlegende rechtliche Prinzipien verstößt. Dies betrifft insbesondere:

    • Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt, da diese Bereiche nur eingeschränkt zur Disposition der Ehegatten stehen.

    • Güterrecht, das grundsätzlich vertraglich frei gestaltbar ist, jedoch einer inhaltlichen Prüfung unterliegt.

    • Einseitige Lastenverteilung, die eine unzumutbare Benachteiligung eines Ehepartners darstellt.

  • Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Ehevertrag nicht gegen das Prinzip der gleichberechtigten Lebenspartnerschaft verstoßen darf.

    • Liegt ein krasses Ungleichgewicht vor, kann der Vertrag für sittenwidrig und somit unwirksam erklärt werden.

    • Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hebt hervor, dass eine evident einseitige Lastenverteilung nicht durch individuelle Lebensumstände gerechtfertigt sein darf.

  • Merkmale einer unangemessenen Benachteiligung

    • Objektive Kriterien:

      • Krasses Ungleichgewicht in den vertraglichen Regelungen

      • Verbot einseitiger Lastenverteilung

      • Fehlende Ausgewogenheit der Vereinbarungen

    • Subjektive Kriterien:

      • Strukturelle Unterlegenheit eines Ehepartners bei Vertragsabschluss

      • Einseitige Dominanz oder Drucksituation

      • Ungleiche Verhandlungsposition

      • Umkehrung der Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung

  • Kindeswohl als entscheidender Faktor

    • Bei der Prüfung der Wirksamkeit eines Ehevertrags betrachte ich nicht nur die Beziehung der Ehepartner untereinander, sondern auch das Kindeswohl.

    • Regelungen, die die finanziellen Ansprüche von Kindern unangemessen einschränken, können sittenwidrig und nicht durchsetzbar sein.

    • Entscheidend ist dabei stets der individuelle Einzelfall.

  • Ehevertrag nachträglich anpassen – Das Abänderungsverfahren

    • Stellt ein Gericht die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags fest, bleibt dieser grundsätzlich unwirksam.

    • Allerdings besteht die Möglichkeit eines Abänderungsverfahrens, falls sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehepartner wesentlich verändert haben.

    • In solchen Fällen kann eine Neubewertung der Vertragsinhalte erforderlich sein.

Die Ausarbeitung eines Ehevertrags erfordert juristische Genauigkeit, um eine spätere Anfechtbarkeit oder Ungültigkeit zu verhindern. Ich prüfe Ihren Ehevertrag auf rechtliche Sicherheit, Fairness und Durchsetzbarkeit. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten, um zukünftige rechtliche Konflikte zu vermeiden!

Zusätzliche Vertragsoptionen für Ehepartner und Lebensgefährten

Zusätzlich zum Ehevertrag, der in der Regel vor oder während der Ehe abgeschlossen wird, existiert eine Vielzahl weiterer vertraglicher Regelungen, mit denen ich als Rechtsanwalt die rechtlichen und finanziellen Verhältnisse meiner Mandanten absichern kann. Diese Vereinbarungen tragen dazu bei, Streitigkeiten zu vermeiden und schaffen klare Verhältnisse – sei es während einer Trennung, nach einer Scheidung oder im Erbfall.

  • Trennungsvereinbarung – Regelung der Verhältnisse während der Trennung

    • Nach einer Trennung ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, jedoch greifen die Scheidungsfolgen erst mit der rechtskräftigen Scheidung. 

    • Eine Trennungsvereinbarung kann wesentliche Aspekte wie den Trennungsunterhalt, die Nutzung der Ehewohnung oder den Umgang mit gemeinsamen Schulden klären und somit spätere Konflikte verhindern.

  • Scheidungsvereinbarung – Rechtssicherheit nach der Scheidung

    • Wurde kein Ehevertrag abgeschlossen, kann ich eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen, die die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen einer Scheidung klar regelt. 

    • Dazu zählen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Sorgerecht. 

    • Diese vertragliche Einigung kann das Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen und teure Gerichtsprozesse vermeiden.

  • Partnerschaftsvertrag – Rechtlicher Schutz für unverheiratete Paare

    • Für unverheiratete Paare stellt ein Partnerschaftsvertrag eine Alternative zum Ehevertrag dar. 

    • Da für Lebensgemeinschaften andere rechtliche Bestimmungen gelten, können darin Vermögensverhältnisse, Unterhalt oder Regelungen zur gemeinsamen Immobilie festgelegt werden. 

    • Eine klare Vertragsgestaltung trägt dazu bei, Streitigkeiten im Falle einer Trennung zu vermeiden.

  • Ehegattentestament und Erbvertrag – Nachlass rechtssicher regeln

    • Die Themen Ehe, Scheidung und Erbrecht sind eng miteinander verwoben. Ein Ehegattentestament oder Erbvertrag gewährleistet, dass im Todesfall das Vermögen gemäß den Wünschen der Ehepartner vererbt wird. 

    • Häufig wird auch ein Pflichtteilsverzicht vereinbart, um eine geregelte Nachfolgeplanung sicherzustellen.

  • Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Absicherung im Krisenfall

    • Mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung kann ich als Rechtsanwalt dafür sorgen, dass Ehepartner sich gegenseitig für den Ernstfall absichern, falls einer von ihnen durch Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden kann. 

    • Diese Dokumente sind eine sinnvolle Ergänzung zum Ehevertrag und stellen sicher, dass wichtige Angelegenheiten wie medizinische Entscheidungen oder finanzielle Regelungen im Sinne des Partners getroffen werden.

Egal ob Ehevertrag, Trennungsvereinbarung oder Erbvertrag – vertragliche Regelungen bieten Sicherheit und Klarheit in einer Partnerschaft. Ich als Rechtsanwalt im Familienrecht berate Sie persönlich und unterstütze Sie dabei, individuelle Lösungen zu entwickeln, die Ihre Interessen optimal wahren. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und gestalten Sie Ihre Zukunft rechtssicher!

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht – Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen und rechtliche Absicherung

Ein individueller Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung sorgt für klare Verhältnisse und schützt vor finanziellen Risiken im Falle einer Trennung. Ich berate Sie umfassend bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung ehevertraglicher Regelungen.

Meine Leistungen im Bereich Eheverträge und Familienrecht:

  • Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

    • Ich entwickle individuelle Lösungen für Ehepartner und Lebensgefährten, um Unterhalt, Vermögensaufteilung und Zugewinn fair und rechtssicher zu regeln.

  • Prüfung bestehender Eheverträge und gutachterliche Stellungnahmen

    • Ich analysiere Ihren Ehevertrag auf Wirksamkeit, Fairness und mögliche Risiken – auch im Hinblick auf spätere Anfechtbarkeit oder steuerliche Nachteile.

  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Eheverträgen

    • Ob Unterhaltsforderungen, Zugewinnausgleich oder andere vertragliche Ansprüche – ich setze Ihre Rechte außergerichtlich oder vor Gericht durch.

  • Anfechtung von Eheverträgen wegen Sittenwidrigkeit

    • Falls ein Ehevertrag eine unangemessene Benachteiligung enthält, prüfe ich die Möglichkeit einer Anfechtung oder gerichtlichen Anpassung.

  • Steuerliche Beratung und Optimierung von Eheverträgen

    • Eheverträge haben oft steuerliche Auswirkungen – ich arbeite mit Steuerexperten zusammen, um für Sie eine optimale Lösung zu finden.

  • Gestaltung von Partnerschafts- und Erbverträgen

    • Unverheiratete Paare oder Ehepartner mit Nachlassplanung profitieren von individuell angepassten Partnerschafts- oder Erbverträgen, die klare Regelungen für die Zukunft schaffen.

Egal, ob es sich um einen Ehevertrag, eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen Erbvertrag handelt – mit der passenden rechtlichen Gestaltung sichere ich Ihr Vermögen und vermeide langwierige Auseinandersetzungen. Als Rechtsanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen mit meinem Wissen und meiner Erfahrung zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich für eine persönliche Beratung zu kontaktieren!

Ein Ehevertrag stellt eine rechtliche Vereinbarung zwischen mir und meinem Ehepartner dar, die finanzielle sowie rechtliche Regelungen für die Ehe und eine eventuelle Scheidung festlegt. Er dient dem Schutz vor Vermögensverlusten, langwierigen Scheidungsverfahren und regelt Aspekte wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Altersvorsorge.

Ein Ehevertrag kann vor, während oder nach der Eheschließung erstellt werden. Besonders vorteilhaft ist er für Unternehmer, Doppelverdiener, Ehepartner mit erheblichem Vermögen oder solche mit Kindern aus früheren Beziehungen, um finanzielle Auseinandersetzungen zu verhindern.
Ein Ehevertrag regelt wesentliche rechtliche Aspekte einer Ehe: die Wahl des Güterstands (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft), Unterhaltsregelungen, den Versorgungsausgleich für Rentenanwartschaften, die Vermögensaufteilung sowie Vereinbarungen bezüglich des Sorge- und Umgangsrechts.
Ja, ein Ehevertrag ist rechtlich bindend, muss jedoch den gesetzlichen Anforderungen genügen. Regelungen, die eine Partei einseitig benachteiligen, können von Gerichten als sittenwidrig angesehen und für ungültig erklärt werden.
Ja, ein Ehevertrag ist lediglich rechtsgültig, wenn er durch einen Notar beurkundet wird. Der Notar gewährleistet, dass ich und mein Ehepartner den Vertrag verstehen und dass er den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Ja, ich kann einen Ehevertrag jederzeit einvernehmlich ändern oder ergänzen. Sollten sich die wirtschaftlichen oder familiären Verhältnisse ändern, ist es ratsam, eine Anpassung des Vertrags zu prüfen.
Ja, ich kann einen Ehevertrag vor Gericht anfechten, wenn er eine offensichtliche einseitige Benachteiligung aufweist oder gegen das Kindeswohl verstößt. Gerichte haben die Möglichkeit, sittenwidrige Regelungen für unwirksam zu erklären oder anzupassen.

Die Ausgaben für einen Ehevertrag bestehen aus den Kosten für den Notar und gegebenenfalls den Gebühren für den Rechtsanwalt. Die Notarkosten basieren auf dem Vermögen beider Ehegatten. Darüber hinaus können Honorare für die rechtliche Beratung und die Erstellung des Vertrags entstehen.

Fehlt ein Ehevertrag, tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft in Kraft, was bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen geteilt werden muss. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Unterhalt und Versorgungsausgleich, die nicht immer den persönlichen Interessen gerecht werden.

Als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht stehe ich Ihnen bei der Erstellung, Überprüfung und Anpassung Ihres Ehevertrags zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt eine persönliche Beratung, um Ihre Interessen rechtssicher zu schützen.

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