Reissner, Ernst und Kollegen - Recht verständlich, kompetent und engagiert.

Rechtsanwalt - Einspruch-Steuerbescheid Starnberg und Augsburg

Dienstleistung im Vertrags- und Zivilrecht

Wie Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen

Um Ihren Einspruch erfolgreich zu machen, gibt es bestimmte Dinge, die Sie beachten sollten:

Geltendmachung

  • Sie müssen aktiv Einspruch einlegen

Frist

  • Es gibt eine Einspruchsfrist von 30 Tagen (wie bei jedem anderen Verwaltungsakt auch)
  • Fristbeginn: Bekanntgabe des Steuerbescheids
    • Die Zustellung des Steuerbescheids ist entscheidend
    • Bei postalischer Versendung oder Abruf über ELSTER gilt eine 3-Tages-Fiktion, d.h. der Bescheid gilt 3 Tage nach dem Absenden vom Finanzamt als zugestellt bzw. bekannt gegeben
  • Fristende: 1 Monat nach Bekanntgabe
    • Um Mitternacht des gleichen Kalendertags des darauf folgenden Monats
    • Wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag
  • Versäumung der Frist: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
    • Wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben, können Sie sich wieder in den vorigen Stand versetzen lassen
    • Das bedeutet, dass der Einspruch trotzdem als fristgerecht gilt, wenn er innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist (1 Monat) eingereicht wird

Gründe

  • Sie haben bestimmte Ausgaben in der Steuererklärung vergessen
  • Das Finanzamt hat Ihre Steuererklärung nicht anerkannt
  • Der Steuerbescheid weicht von Ihrer Steuererklärung ab
  • Das Finanzamt hat einen Fehler im Steuerbescheid gemacht
  • Das Finanzamt vertritt eine andere Rechtsauffassung
  • Als Ehepartner wechseln Sie die Art der Veranlagung

Form

  • Notwendige Formvorschriften
    • Angeben, wer Einspruch einlegt
    • Gegen welchen Bescheid sich der Einspruch richtet
    • Ausdrücken, dass Einspruch eingelegt werden soll
    • Schriftlich: per Post, E-Mail, Fax oder ELSTER
    • Optional: eine Begründung

Kosten

  • Es entstehen keine zusätzlichen Kosten
  • Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Weitere Anträge

  • Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: wenn Sie unverschuldet die Einspruchsfrist versäumt haben
  • Antrag auf Ruhen des Verfahrens: wenn derzeit ein Musterverfahren zu dem Sachverhalt läuft
  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung: wenn die Zahlung der Steuer bis zur endgültigen Entscheidung für Sie eine erhebliche Belastung darstellen würde

Wie unsere Kanzlei Ihnen helfen kann

Um erfolgreich Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einzulegen, berate ich Sie aufgrund meiner langjährigen Praxiserfahrung als Rechtsanwalt. Dabei überprüfe ich den Steuerbescheid des Finanzamts auf seine formale und inhaltliche Richtigkeit. Falls das Finanzamt bestimmte Angaben in Ihrer Steuererklärung nicht berücksichtigt hat oder Ihnen nachträglich noch weitere Posten für die Steuererklärung eingefallen sind, werde ich diese in der Begründung des Einspruchs geltend machen. Sollte das Finanzamt Ihren Steuerbescheid abgelehnt haben, besteht die Möglichkeit, dagegen vor dem Finanzgericht zu klagen. Zudem werde ich Sie über die Kosten meiner Tätigkeit und Ihr Potenzial zur Steuereinsparung informieren.
Mit unserer Kompetenz und Erfahrung als Rechtsanwalt können wir dazu beitragen, dass Ihr Steuerbescheid für Sie von Vorteil ist!

Häufige Fragen (FAQ)

Sie müssen den Einspruch beim zuständigen Finanzamt einlegen. Zuständig ist das Finanzamt, das den Steuerbescheid erlassen hat.
Maßgeblicher Fristbeginn ist die Bekanntgabe (also Zustellung) des Bescheids. Auf das Datum des Poststempels rechnen Sie plus 3 Tage Zustellungsfiktion. Fällt der 3. Tag auf einen Samstag/Sonntag/Feiertag, gehen Sie vom nächsten Werktag aus. Die Frist endet am selben Kalendertag (bzw. folgenden Werktag) im Folgemonat.
Wenn Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen, überprüft das Finanzamt die relevanten steuerlichen Fakten und die rechtliche und tatsächliche Richtigkeit Ihrer Steuererklärung erneut. Sollte dem Finanzamt dabei ein Fehler auffallen, besteht die Möglichkeit, dass der Steuerbescheid zu Ihrem Nachteil geändert wird. In diesem Fall ist das Finanzamt verpflichtet, Ihnen die Änderung vorher mitzuteilen.
Das Finanzamt ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen über eine Korrektur des Steuerbescheids im Voraus Bescheid zu geben. Gemäß der Abgabenordnung (AO) haben Sie dann das Recht, den Steuerbescheid zurückzuziehen. Falls das Finanzamt Ihnen keine Mitteilung über die Korrektur zukommen lässt, besteht die Möglichkeit, gegen den Steuerbescheid vor dem Finanzgericht Klage einzureichen.
Wenn Sie die Frist für den Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid versäumt haben, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen. In diesem Antrag müssen Sie angeben, dass Sie die Frist unverschuldet versäumt haben. Wenn der Antrag erfolgreich ist, gilt der Einspruch als rechtzeitig eingereicht.
Es ist nicht zwingend erforderlich, einen Anwalt einzuschalten, um Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einzulegen. Jedoch kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Steuerrecht die Erfolgsaussichten eines Einspruchs verbessern und das Risiko einer Verschlechterung begrenzen. Dadurch können Sie das volle Potenzial an Steuereinsparungen ausschöpfen.

Die Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt ist kostenfrei. Die Honorare eines Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je nachdem, ob später eine Klage erhoben werden soll, können Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) anfallen.

Um einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen, muss dieser schriftlich erfolgen. Sie haben die Möglichkeit, den Einspruch per Post, per E-Mail, per Fax oder über ELSTER einzureichen. Es ist wichtig, dass Sie ihn an das zuständige Finanzamt adressieren, den betreffenden Steuerbescheid angeben und deutlich machen, dass Sie Einspruch einlegen wollen.
Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid kann auch ohne Begründung eingelegt werden. Das Finanzamt ist jedoch dazu verpflichtet, auch unbegründete Einsprüche zu überprüfen. Allerdings erhöht eine Begründung die Erfolgsaussichten. Es gibt verschiedene Gründe, einen Einspruch einzulegen: Zum Beispiel, wenn das Finanzamt eine abweichende Rechtsauffassung vertritt, Angaben in der Steuererklärung vergessen wurden oder Fehler gemacht wurden.
Wenn das Finanzamt Ihren Einspruch abgelehnt hat, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einzureichen. Zusätzlich können Sie auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, um die sofortige Begleichung der Steuerschuld zu vermeiden.

Rechtsgebiet

Vertrags-Zivilrecht-Mobile

Rechtsanwälte

Rechtsanwalt

Jederzeit für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Reissner, Ernst und Kollegen. Immer für Sie da

Adresse

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen Augsburg (Hauptsitz)
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Email: augsburg@reissner-ernst.de
Tel. 0821 9079797
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen Starnberg
Hauptstraße 23
82319 Starnberg
Email: starnberg@reissner-ernst.de
Tel. 08151 6539329

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Dienstag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Mittwoch 08:00 – 14:00
Donnerstag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Freitag 08:00 – 14:00

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen