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Rechtsanwalt - Einvernehmliche Scheidung Starnberg und Augsburg

Dienstleistung im Familienrecht

Sie suchen einen Rechtsanwalt, der Ihnen bei einer schnellen und unkomplizierten Auflösung Ihrer Ehe zur Seite steht?

Sie und Ihr Partner haben bereits eine Einigung zur Scheidung erzielt? Es besteht kein Streit zwischen Ihnen und Sie möchten die Scheidung lediglich schnell und unkompliziert hinter sich bringen? Dann handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder auch Scheidung auf gemeinsames Begehren. Charakteristisch hierfür ist das beidseitige Verlangen der Ehepartner, die Ehe aufzulösen. Eine generelle Übereinstimmung bezüglich der Entscheidung zur Scheidung ist nicht erforderlich, da wichtige Scheidungsfolgen bereits vor der Beantragung der Scheidung geregelt werden müssen. Dennoch bietet die einvernehmliche Scheidung viele Vorteile. Sie ist kostengünstiger und zeitsparender im Vergleich zu einer streitigen Scheidung oder einer Scheidung aufgrund von Härtefällen. Insbesondere in Bezug auf Kinder können wichtige Themen wie das Sorgerecht und der Unterhalt frühzeitig geklärt werden. Darüber hinaus müssen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Kosten für einen Anwalt tragen, sodass Sie sich die Ausgaben für einen zweiten Anwalt sparen können. Durch die Einigkeit wird Ihnen ebenfalls ein langwieriger Scheidungsprozess erspart.

Suchen Sie und Ihr Partner noch nach einem geeigneten Rechtsanwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Kanzlei auf!

Welche Kosten fallen bei einer Scheidung an?

Die einvernehmliche Scheidung ist in Bezug auf die Kosten die günstigste Option, da nur ein Rechtsanwalt bezahlt werden muss. Die Kosten werden vom Gesetzgeber im Gerichtskostengesetz und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Diese beinhalten Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten multipliziert mit drei Monaten zusammensetzt. Gegebenenfalls wird zusätzlich ein Versorgungsausgleich von 10% erhoben. Falls die Ehegatten kein regelmäßiges Einkommen haben, wird ein Quartalsdurchschnitt für die Berechnung herangezogen. Wenn ein Ehegatte nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, kann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Um diese Hilfe zu erhalten, muss der Antragsteller bedürftig sein und Aussicht auf Erfolg in seinem Prozess haben.

Benötigen Sie noch einen passenden Rechtsanwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Bei uns sind Sie genau an der richtigen Adresse! Wenn es um eine Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag für das Anwaltshonorar geht, sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner. Wir sorgen dafür, dass der gesamte Prozess von der ersten Beratung bis zur endgültigen Ehescheidung transparent und effizient verläuft.

Welche Bedingungen müssen für eine einvernehmliche Scheidung erfüllt sein?

Neben der beidseitigen Einigkeit über die Scheidung der Ehe, sind gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) weitere Voraussetzungen erforderlich.

  • Die Ehe muss gescheitert sein.
  • Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr und eine baldige Wiederherstellung ist nicht absehbar. 
  • Das Paar lebt seit mindestens einem Jahr getrennt.
  • Das Trennungsjahr ist zwingend vorgeschrieben und soll vor überstürzten Entscheidungen schützen.
  • Falls Sie während des Trennungsjahres noch in der gleichen Wohnung leben, empfiehlt es sich, das genaue Datum der Trennung schriftlich festzuhalten und das Dokument zu unterschreiben. Vor dem Familiengericht dient dies dann als Nachweis für die Einhaltung des Trennungsjahres.
  • Darüber hinaus können auch Aussagen von Bekannten Ihre Aussage unterstützen.
  • Wenn Sie bereits in getrennten Wohnungen leben, können der neue Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung als Beweis dienen.
  • Um die Einvernehmlichkeit sicherzustellen, sollten Sie sich im Vorfeld über die wichtigsten Folgen der Scheidung austauschen. Falls Ihnen dies schwerfällt, kann auch ein Mediator hinzugezogen werden.
Als Rechtsanwalt für Scheidungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um zu überprüfen, ob Sie bereits alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Eventuelle Unstimmigkeiten können auch außergerichtlich geklärt werden. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und Ihre Scheidung schnellstmöglich durchzuführen!

Wie erfolgt eine einvernehmliche Scheidung?

Haben Sie und Ihr Partner sich auf eine einvernehmliche Scheidung geeinigt, stellen Sie sich meist die Frage, wie der Ablauf sein wird. Indem Sie sich für die Scheidung und gegen die Ehe entschieden haben, haben Sie den ersten und schwierigsten Schritt bereits getan. Nun suchen Sie sich einen erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich Scheidungsrecht. Dieser wird mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele besprechen und Sie umfassend über die Rechtslage informieren. Wenn sich beide Ehepartner auf den Anwalt geeinigt haben, erfolgt die Mandatsvergabe, also die Beauftragung des Anwalts. Nun muss der Antrag auf Scheidung vor Gericht vorbereitet werden. Alle relevanten Scheidungsfolgen müssen in Einvernehmen mit einem Rechtsanwalt geregelt werden. Dabei stellen sich meist folgende Fragen:

  • Wer darf in der ehelichen Wohnung wohnen bleiben?
  • Wer bekommt welche Teile des Hausrats?
  • Wie soll mit gemeinsamen Verbindlichkeiten umgegangen werden?
  • Bei wem sollen die Kinder leben und wie wird das Besuchsrecht geregelt?
  • Wer kommt künftig für Ausgaben der Kinder (Kleidung, Schulbedarf etc.) auf?
  • Bestehen Unterhaltsansprüche und wenn ja, wie werden diese gehandhabt?

Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess eingeleitet. Nachdem die Dokumente vor Gericht geprüft wurden, wird ein Gerichtstermin festgesetzt, bei dem beide Ehepartner erscheinen müssen. Hierbei besteht die letzte Möglichkeit, der Scheidung zu widersprechen. Ansonsten ist die einvernehmliche Scheidung vollzogen, aber noch nicht rechtskräftig.

Wenn es noch offene Punkte gibt, über die Sie und Ihr Partner streiten, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihren Scheidungsantrag zu erstellen. So stellen wir sicher, dass die Scheidung Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht.

Als Rechtsanwalt kümmere ich mich gerne um Ihre Scheidung.

Wenn Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Ihre Scheidung benötigen, sind wir für Sie da. Neben der juristischen Betreuung auf höchstem Niveau bieten wir auch menschliche Unterstützung. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung gibt es immer noch rechtliche Aspekte zu klären, die große Auswirkungen auf Ihre Zukunft und die Ihrer Familie haben können. Die speziellen Folgen einer Scheidung sind für Laien oft schwer zu erkennen und abzuschätzen. Daher ist es wichtig, einen objektiven und fachkundigen Blick auf Ihre Situation zu werfen, der außergerichtliche Konflikte schlichten kann und die Kosten Ihrer Scheidung für Sie berechnet. Vor Gericht benötigen Sie zudem einen Rechtsanwalt, der Ihre Interessen vertritt. Mit uns an Ihrer Seite sind Sie dort in guten Händen.

Entscheiden Sie sich und Ihr Partner für eine einvernehmliche Scheidung? Wir optimieren den Ablauf dieser Scheidung so effizient und kostengünstig wie möglich. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine umfassende Erstberatung!

Häufige Fragen (FAQ)

Die Dauer der einvernehmlichen Scheidung variiert je nach individuellen Umständen. In der Regel dauert die Scheidung einschließlich Versorgungsausgleich 4 bis 6 Monate. Ohne den Versorgungsausgleich verkürzt sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung auf 1 bis 3 Monate.
Es geht hierbei um die Aufteilung von Vermögen, welches von den Eheleuten während der Ehe aufgebaut wurde. Wenn kein Ehevertrag besteht, sieht das Gesetz vor, dass beide Eheleute gleichermaßen am Vermögenszuwachs des anderen während der Ehe beteiligt sind. Um eine Berechnung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass Ihr gesamtes Vermögen dokumentiert wird.

Das gemeinsame Nettoeinkommen beider Ehepartner wird mit einer Multiplikationszahl von 3 Monaten multipliziert und bildet den Verfahrenswert. Gegebenenfalls wird zusätzlich noch ein Versorgungsausgleich in Höhe von 10% hinzugerechnet. Dieser Wert dient als Basis für die Berechnung der Kosten für die Scheidung.

Normalerweise sind die Rentenanwartschaften der Ehepartner unterschiedlich hoch. Der Versorgungsausgleich dient dazu, diese Unterschiede auszugleichen. Das Versorgungsausgleichsgesetz sieht vor, dass jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe erworben wurde, zu gleichen Teilen auf beide Partner aufgeteilt wird.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens zu tragen, besteht die Möglichkeit, staatliche Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller bedürftig ist und das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat.

Als hilfsbedürftig gelten Sie, sobald Sie nicht in der Lage sind, Ihren eigenen finanziellen Bedarf aus Ihren eigenen Einkünften und Vermögenswerten zu decken. Erst dann haben Sie Anspruch auf Unterhalt. Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt müssen Sie in diesem Fall angemessene Erwerbstätigkeit suchen. Diese Erwerbstätigkeit muss Ihren Ausbildungsweg, Ihre Fähigkeiten, Ihr Alter und Ihre Gesundheit berücksichtigen.
Als leistungsfähig gilt, wer Unterhalt zahlen kann, ohne den eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu gefährden. Dabei muss dem Zahlenden immer ein Selbstbehalt verbleiben. Gemäß der Düsseldorfer Tabelle beläuft sich der aktuelle monatliche Eigenbedarf auf 1.280 Euro für Erwerbstätige und auf 1.180 Euro für Nichterwerbstätige.
Dies ist eine Richtlinie zum Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder, die bundesweit anerkannt ist. Die Unterhaltssätze werden regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag vom Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert.
Der nicht ständig sorgeberechtigte Elternteil hat nach dem BGB die Verpflichtung zum sogenannten Barunterhalt für das gemeinsame minderjährige Kind. Bei volljährigen Kindern, die sich in Ausbildung oder Studium befinden, besteht eine Unterhaltspflicht beider Elternteile.
Wenn Sie finanzielle Unterstützung benötigen und Ihr Expartner ein ausreichendes Einkommen hat, haben Sie nach der Trennung und bis zur rechtskräftigen Scheidung Ihrer Ehe Anspruch auf Trennungsunterhalt. Diesen Unterhalt müssen Sie schriftlich beantragen und das gesamte Einkommen Ihres Ehepartners angeben.

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