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Rechtsanwalt Neuer Bußgeldkatalog 2024 Augsburg

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Bußgeldkatalog 2024: Einspruch kann sich auszahlen!

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Steht Ihnen der Entzug des Führerscheins bevor? 

Am 09.11.2021 trat der derzeit gültige Bußgeldkatalog in Kraft, begleitet von einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die zahlreiche Neuregelungen mit sich brachte. Dies führte zu erhöhten Bußgeldern, zum Beispiel für Falschparken oder die unrechtmäßige Nutzung einer Rettungsgasse. Zudem wurden viele Regelungen zum Schutz von Radfahrern eingeführt.

Doch einen Bußgeldbescheid oder einen Entzug der Fahrerlaubnis müssen Sie nicht einfach so hinnehmen. Legen Sie gemeinsam mit mir als Ihrem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Einspruch ein und überprüfen wir die Angelegenheit. Auch bei technischen Auffälligkeiten beim Blitzer stehe ich Ihnen mit namhaften Sachverständigen zur Seite. Zusätzlich prüfe ich die Verjährung für Sie.

Bußgeldkatalog: Der Tatbestandskatalog für Autofahrer in Deutschland aus Sicht eines Rechtsanwalts

Der Bußgeldkatalog (BKat), der seit 2001 in Deutschland Anwendung findet, stellt ein zentrales Element im Verkehrsrecht dar.

  • Als Verordnung führt er alle Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten sowie die entsprechenden Verwarnungsgelder auf.

    • Zusätzlich bietet er Angaben zum Regelsatz des Bußgeldes, den zu erwartenden Punkten in Flensburg und der Dauer des Fahrverbots.

    • Diese Beträge dienen als Orientierung und können je nach Einzelfall und fahrlässigem Verhalten variieren.

  • Der Bußgeldkatalog wird häufig auch als Punktekatalog, Strafenkatalog oder Strafkatalog bezeichnet.

  • Die letzte bedeutende Änderung erfolgte 2014, als das neue Punktesystem eingeführt und die Verkehrsstrafen entsprechend angepasst wurden.

  • Der aktuelle Bußgeldkatalog unterscheidet vier Schweregrade von Verstößen im Straßenverkehr, denen entsprechende Punkte in Flensburg zugeordnet sind:

    • Schwere Ordnungswidrigkeiten – 1 Punkt

    • Grobe Ordnungswidrigkeiten (mit Regelfahrverbot) – 2 Punkte

    • Straftat – 2 Punkte

    • Straftat mit Fahrerlaubnisentzug – 3 Punkte

Haben Sie ein Bußgeld erhalten? Ich empfehle Ihnen, mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Einspruch einzulegen!

Fahrverbot, Punkte und Bußgeld – Alles im Bußgeldkatalog

  • Der Bußgeldkatalog in Deutschland umfasst verschiedene Bereiche des Straßenverkehrs, darunter:

    • Halten und Parken

    • Rotlichtverstöße

    • Verhalten bei Verkehrskontrollen

    • Verstöße gegen Beleuchtung und Warnzeichen am Fahrzeug

    • Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • Im Wesentlichen besteht er aus einer umfassenden Bußgeldtabelle, die alle Sanktionen und Vergehen auflistet.

  • Fahrern stehen im Internet verschiedene Bußgeldrechner zur Verfügung, mit denen sie im Voraus ermitteln können, welche Strafen gemäß dem Bußgeldkatalog zu erwarten sind, noch bevor der Bußgeldbescheid zugestellt wird.

    • Diese Bußgeldrechner geben eine Schätzung des Strafmaßes und oft auch eine Berechnung der Flensburg-Punkte.

    • Die Bußgelder variieren jedoch je nach Einzelfall, da jedes Vergehen individuell betrachtet wird.

    • Die Entscheidung über Art und Schwere der Bestrafung liegt letztlich im Ermessen der Behörde.

Führerscheinentzug? Hohes Bußgeld? Kontaktieren Sie jetzt einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und legen Sie Einspruch ein!

Geschwindigkeit

  • Zu den häufigsten Verkehrsstrafen zählt die Geschwindigkeitsüberschreitung und gehört zu den Top 5. 

    • Abhängig vom Schweregrad kann sie entweder als Ordnungswidrigkeit oder als grobe Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. 

  • Im Bußgeldkatalog sind Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften separat aufgeführt. 

  • Die Strafen sind innerhalb einer Ortschaft in der Regel höher. 

    • Wiederholungstäter müssen mit verschärften Konsequenzen rechnen. 

    • Darunter fällt ein einmonatiges Fahrverbot, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten mehrfach mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt werden.

  • Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 bis 40 km/h außerorts droht ein Bußgeld von 200 Euro und ein Punkt in Flensburg. 

    • Innerorts hingegen kann der Fahrer bei dieser Geschwindigkeit mit einem Bußgeld von 260 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Das Überholen

Eine weitere häufig auftretende Verkehrsordnungswidrigkeit besteht im unsachgemäßen oder illegalen Überholen.

  • Dieses Verhalten kann äußerst gefährliche Situationen sowohl für den Fahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer heraufbeschwören.

  • Überholen im Überholverbot wird gemäß Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 70 Euro geahndet.

  • Besonders riskant wird es, wenn das Überholen bei unklarer Verkehrslage stattfindet.

    • Dies kann nicht nur zu Gefährdungen, sondern auch zu Unfällen führen.

    • In solchen Fällen wird das Bußgeld auf 80 bis 100 Euro erhöht, und es wird ein Punkt in Flensburg eingetragen, gemäß Bußgeldkatalog.

Abstand

Ein Bußgeldbescheid kann auch wegen eines Abstandsverstoßes erlassen werden, was mitunter zu erheblichen Bußgeldern führen kann. 

Der Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen ist von großer Bedeutung. 

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Abstand bei 50 km/h etwa 15 Meter betragen, außerhalb geschlossener Ortschaften bei 100 km/h etwa 50 Meter.

  • Außerorts können sich Autofahrer an den Leitpfosten orientieren, die in der Regel 50 Meter voneinander entfernt stehen. 

    • Der Abstand entspricht immer der Hälfte des Tachowerts. 

  • Im Bußgeldkatalog sind für Abstandsverstöße ab einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h – wie auf Autobahnen – folgende Strafen vorgesehen:

    • Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowerts: 75 Euro, 1 Punkt

    • Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowerts: 100 Euro, 1 Punkt

    • Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerts: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

    • Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowerts: 240 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

    • Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowerts: 320 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Bevorrechtigung im Straßenverkehr

Auch das Missachten der Vorfahrt durch Fahrer wird durch den Bußgeldkatalog geahndet. 

  • An Kreuzungen ohne Verkehrszeichen oder Ampeln gilt die Rechts-vor-links-Regelung; andernfalls können Unfälle passieren. 

  • Linksabbieger müssen oft warten und dem Gegenverkehr die Vorfahrt lassen. 

  • Das Einhalten von Haltezeichen wie Stoppschildern und Haltelinien ist gemäß der StVO von besonderer Bedeutung. 

    • Das Übersehen eines Stoppschildes mit Behinderung kann ein Verwarnungsgeld von 25 Euro nach sich ziehen, während das Nicht-Halten an einer Haltelinie 10 Euro kostet. 

    • Diese Beträge können jedoch im Falle einer Gefährdung oder Sachbeschädigung auf 100 bis 120 Euro steigen.

Straftaten im Verzeichnis der Ordnungswidrigkeiten

Im Bußgeldkatalog für Verkehrssünden sind besonders hohe Strafen bei Alkoholvergehen vorgesehen.

  • Es gelten die Grenzwerte von 0,5 Promille; für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren sogar 0,0 Promille. 

  • Die Strafen verschärfen sich bei jedem weiteren Vergehen. 

    • Bereits beim ersten Alkoholverstoß muss der Fahrer 500 Euro zahlen, erhält zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.

    • Kommt es durch Fahren unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall oder einer Gefährdung, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). 

  • Auch Straftaten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht sind im Bußgeldkatalog aufgeführt. 

    • Hier können wesentlich höhere Strafen verhängt werden, die dem Strafrecht unterliegen.

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Vermeiden Sie ein Fahrverbot und konsultieren Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht! Ich unterstütze Sie gerne dabei, Ihren Führerschein zurückzubekommen!

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Meine Tätigkeit im Verkehrsrecht

Droht Ihnen der Führerscheinentzug? Haben Sie eine rote Ampel überfahren? Als Rechtsanwalt biete ich umfassende Beratung und Verteidigung im Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht. Innerhalb eines Bußgeldverfahrens kann ich folgende Strategien anwenden:

  • Verjährung des Bußgeldverfahrens:

    • Wenn der Fahrer nicht der Halter ist, dem der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren zugeschickt wurde, kann eine Verjährung des Bußgeldverfahrens erwirkt werden.

    • Oft gelingt es der Bußgeldbehörde nicht, innerhalb von drei Monaten einen Bußgeldbescheid gegenüber dem Fahrer zu erlassen.

  • Abwehr des Bußgeldbescheids:

    • Wenn der Fahrer auf dem Lichtbild nicht eindeutig identifiziert werden kann und geschwiegen wurde, kann ich den Bußgeldbescheid erfolgreich abwehren.

  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid:

    • Ich lege Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, nachdem verschiedene Anhaltspunkte geprüft wurden.

  • Nachweis der besonderen Härte:

    • Wenn der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, erbringe ich den Nachweis der besonderen Härte, um erfolgreich gegen ein Fahrverbot vorzugehen.

  • Außerdem biete ich umfassende Verteidigung im Verkehrsstrafrecht, insbesondere bei Delikten wie „Unfallflucht“, Körperverletzung sowie Alkohol- und Drogenverstößen im Straßenverkehr.

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Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis des Fahrers bestehen, jedoch ist ihm das Führen eines Autos, Lkw oder anderer Kraftfahrzeuge für ein bis drei Monate untersagt. Während des Fahrverbots muss der Betroffene seinen Führerschein abgeben und erhält diesen nach Ablauf der Frist zurück.
Ja. Zahlen Sie nicht voreilig und akzeptieren Sie den Bußgeldbescheid erst nach gründlicher Überprüfung durch mich als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Denn häufig besteht die Möglichkeit, einem übermäßig strengen Blitzer erfolgreich zu widersprechen.
Die Verjährungsfrist für Verstöße gemäß § 24 StVG beträgt anfangs 3 Monate. Mit dem Erlass des Bußgeldbescheids wird diese Frist auf 6 Monate verlängert. § 33 OWiG enthält verschiedene Tatbestände zur Unterbrechung. Bei jeder wirksamen Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen.
Die Geldbußen für fehlerhaftes Abbiegen oder das Versäumen der Sorgfaltspflicht beim Ein- oder Aussteigen werden verdoppelt. Außerdem ist beim Überholen von Radfahrern nun ein seitlicher Abstand von 2 Metern vorgeschrieben, innerorts beträgt dieser 1,5 Meter.
Bei den herkömmlichen Geräten zur Geschwindigkeitsüberwachung wird eine Toleranz von 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h und 3 % der gemessenen Geschwindigkeit bei Geschwindigkeiten über 100 km/h berücksichtigt. Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren gestaltet sich jedoch als komplexer.
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden jedoch erheblich angehoben. Die Regelsätze für Verstöße innerhalb geschlossener Ortschaften wurden auf bis zu 800,00 EUR erhöht, während Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu 700,00 EUR kosten können.
Innerorts bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 31 km/h und außerorts ab 41 km/h zu schnell. Bei wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 25 km/h kann ein Fahrverbot verhängt werden. Diese Regelungen sind in § 4 der Bußgeldkatalogverordnung festgelegt.
Das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen sowie das verbotene Halten auf Schutzstreifen wird im neuen Bußgeldkatalog kostenintensiver. Die Geldstrafen für diese Vergehen werden von derzeit mindestens 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Bei Behinderung oder Gefährdung ist zusätzlich die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister zu erwarten.
Wer bei Rot über die Ampel fährt, riskiert ein Bußgeld und mindestens einen Punkt in Flensburg. Falls die Rotphase zur Zeit des Verstoßes bereits länger als eine Sekunde andauerte, kommen zusätzlich zum Bußgeld zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat hinzu.
Ja, das ist besonders der Fall, wenn eine angeordnete MPU nicht bestanden wird. Eine MPU wird in der Regel angeordnet, wenn die Blutalkoholkonzentration (BAK) nach dem Konsum von Alkohol mindestens 1,6 Promille beträgt. Zudem werden drei Punkte in Flensburg eingetragen und eine Geldstrafe wird verhängt.

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