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Rechtsanwalt - Straf- und Ordnungswidrigkeiten Starnberg und Augsburg

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Verkehrsstraftaten - wie man schnell verurteilt wird

Sie sind alkoholisiert Auto gefahren? Ihnen wird der Vorwurf der Nötigung oder Fahrerflucht gemacht? Und jetzt droht auch noch der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis? Verkehrsstraftaten können schnell passieren. Ein einziger Moment der Unachtsamkeit und schon fühlt es sich an, als stünde man mit einem Bein im Gefängnis. Gerade in dem Moment, in dem der Unfall passiert ist und die Polizei einem Fragen stellt, fühlt man sich schnell überfordert und gibt möglicherweise falsche Aussagen ab. In solch schwierigen Situationen helfen wir Ihnen weiter. Aufgrund der möglicherweise hohen Strafen (hohe Geldbußen, Freiheitsstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis) ist es unerlässlich, dass Sie professionelle Unterstützung von einem Rechtsanwalt erhalten. Als Rechtsanwälte, die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind, wissen wir genau, wie Sie am besten agieren sollten. Es ist von großer Bedeutung, dass Sie frühzeitig handeln und das Abgeben von Aussagen vermeiden.

So können Sie strafrechtliche Verurteilungen vermeiden

Um einer Verurteilung zu entgehen, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Aussageverweigerungsrecht

    • Schweigen ist die wichtigste Regel

    • Sie sollten wissen, dass Schweigen Ihnen nicht negativ ausgelegt werden darf

    • Als Beschuldigter haben Sie das Recht, sich nicht selbst zu belasten

    • Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden

    • Entlastende Informationen können nach Absprache mit einem Rechtsanwalt auch später vorgebracht werden

    • Sie müssen nur Ihre Personalien angeben

  • Schuldanerkenntnis

    • Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab, indem Sie etwas unterschreiben oder zustimmen

    • Ein Polizist kann keine Strafmilderung gewähren, dies liegt im Zuständigkeitsbereich eines Richters im Strafprozess

  • Akteneinsicht

    • Jeder Beschuldigte hat das Recht, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen

    • Dieses Recht auf Akteneinsicht ist jedoch eingeschränkt

    • Nur ein Rechtsanwalt kann vollständige Akteneinsicht beantragen

    • Die Erkenntnisse aus der Akteneinsicht erleichtern die Verteidigung

  • Polizeiliche Schreiben

    • Sie sind nicht verpflichtet, auf polizeiliche Schreiben zu reagieren

    • Sie müssen nicht auf Vorladungen der Polizei erscheinen

    • Es ist nur erforderlich, auf Vorladungen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen

  • Fahrverbot umgehen

    • In Härtefällen können die Behörden von einem Fahrverbot absehen

    • Ein Härtefall liegt vor, wenn Sie beruflich oder privat auf Ihren Führerschein angewiesen sind

    • Es ist wichtig, fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, dies muss innerhalb von 2 Wochen geschehen

  • Fristen einhalten (Strafbefehl)

    • Anders als bei einem Strafverfahren müssen Sie gegen den Strafbefehl aktiv Einspruch einlegen

    • Es ist wichtig, fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen, dies muss innerhalb von 2 Wochen geschehen

  • MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)

    • Nach dem Verlust Ihrer Fahrerlaubnis ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich, um diese wiederzuerlangen

    • Bei dieser Untersuchung werden Ihre theoretischen und praktischen Fähigkeiten sowie Ihre charakterliche Eignung geprüft

Wie wir Ihnen helfen

Wenn Sie beschuldigt werden, eine Verkehrsstraftat begangen zu haben, stehen wir Ihnen zur Seite. Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten und vertreten wir Sie im Bereich des Verkehrsstrafrechts: Von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des Strafverfahrens.

Es ist entscheidend, dass Sie jegliche Aussagen verweigern und sich sofort an uns Rechtsanwälte für Verkehrsrecht wenden. Auch wenn vor dem Strafgericht bei geringer Strafandrohung kein Anwaltszwang besteht, kann nur ein Anwalt den vollständigen Einblick in die Akten beantragen. Nur dann ist eine professionelle Verteidigung möglich.

Als unser Mandant übernehmen wir die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Führerscheinzulassungsstelle und dem Gericht. Bereits während des Ermittlungsverfahrens ist es möglich, eine Einstellung auszuhandeln.

Es ist wichtig, die Fristen zu beachten, damit wir Sie bestmöglich verteidigen können!

Häufige Fragen (FAQ)

Im Falle eines Fahrverbots müssen Sie Ihren Führerschein innerhalb eines festgelegten Zeitraums (normalerweise 4 Wochen) abgeben. Sobald das Verbot abgelaufen ist (Dauer zwischen 1-6 Monaten), erhalten Sie Ihren Führerschein zurück. Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird, kann eine Sperrfrist festgelegt werden, während der Sie eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren müssen.
Durch ein Strafbefehlsverfahren werden geringfügige Straftaten (wie Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs) geahndet. Im Gegensatz zu einem regulären Strafverfahren muss gegen einen Strafbefehl innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden.

Verkehrsstraftaten umfassen alle Delikte, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen. Aufgrund der schwerwiegenden Konsequenzen, die für diese Vergehen drohen, werden sie nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten behandelt, sondern vor einem Strafgericht verhandelt.

Es kommt darauf an, wie der Einzelfall aussieht: Insbesondere Messfehler, Mängel im Protokoll, formale Fehler oder ein nicht erkennbares Blitzerfoto können die Erfolgschancen erhöhen. Es ist auch denkbar, dass die Polizei nicht zur Anhörung erscheint.

Anders als beim Fahrverbot, das bereits bei Ordnungswidrigkeiten verhängt werden kann, besteht bei Verkehrsstraftaten die Möglichkeit, dass die Fahrerlaubnis (Führerschein) entzogen wird. Die Entscheidung hierüber hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Zum Beispiel wird geprüft, ob der Fahrer sich noch in der Probezeit befindet, ob er bereits zu viele Punkte im Fahreignungsregister angesammelt hat, ob er unter Alkoholeinfluss stand oder ob es zu einer Gefährdung im Straßenverkehr gekommen ist.
Ein Fahrverbot kann bei Verkehrsordnungswidrigkeiten über 1-3 Monate, bei Verkehrsstraftaten bis zu 6 Monate angeordnet werden. Der Führerscheinentzug gilt dauerhaft. Dabei wird eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten bis 5 Jahren (in Ausnahmefällen lebenslang) verhängt.

Gemäß der Strafprozessordnung (StPO) steht es jedem Beschuldigten frei, die Aussage zu verweigern. Es besteht keine Verpflichtung, bei der eigenen Überführung mitzuwirken. Zeugen haben ebenfalls das Recht, die Aussage zu verweigern. Wir empfehlen Ihnen, hiervon Gebrauch zu machen, da alles gegen Sie verwendet werden könnte und als zugestanden gilt.

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) setzt sich aus drei Teilen zusammen: einem Leistungstest, einer medizinischen Untersuchung und einem psychologischen Gespräch. Es ist empfehlenswert, sich gründlich auf die MPU vorzubereiten.

Die Kosten eines Strafverfahrens setzen sich aus den Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und den Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zusammen. Im Falle eines Freispruchs übernimmt die Staatskasse die Kosten, bei einer Einstellung oder Verurteilung muss der Beschuldigte diese selbst tragen.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Anschließend wird der Verstoß erneut geprüft. Sollte die Behörde keine Korrektur vornehmen, wird der Einspruch der Staatsanwaltschaft übergeben, die daraufhin ein Ermittlungsverfahren einleitet. Dieses wird letztendlich vor Gericht verhandelt.

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